Private Schulden gerichtlich eintreiben?
Der Ex meiner Freundin schuldet ihr noch einen Haufen Geld. Sie hat es Ihm damals geliehen aber nix schriftlich gehabt. Vor einigen Monaten hat er in einer email versprochen die Schulden zu zahlen und hat auch den Betrag genannt. Kann man so das Geld gerichtlich einklagen?
6 Antworten
klar. Hole Dir im Schreibwarenhandel ein Formular dafür, fülle es aus, bringe es zu gericht, zahle ca. 12 Euro und los geht das gerichtliche Mahnverfahren. Da wird nix geprüft. Falls jemand fragt, haste ja das Mail. An Deiner Stelle würde ich es ausdrucken und gut aufbewahren.
Einen Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder so ähnlich heisst der
was für ein formular?
ja, man kann damit gerichtlich ein mahnantrag stellen.denn antrag schriflich beim zuständigen gericht stellen wo der schuldner sein wohnsitz hat. mit diesen schreiben hat er die schuld anerkannt somit können sie beim zuständigen mahngericht ein urkunden mahnbescheid erwirken.
Die Mail sollte als Beweismittel ausreichen. durch das Sendeprotokoll kann man den Absender ja feststellen. Einen Mahnbescheid macht man heutzutage übrigens online unter http://www.online-mahnantrag.de, druckt das Ganze aus und schickt es dann an das zuständige Gericht.
Gibt es noch ein anderes?
ja sicher kannst du das einklagen, die Frage ist nur wie der Richter die Sache sieht und ob überhaupt was bei dem Ex was zu holen ist
meinst du es reicht dem richter nicht aus?
kannst du/ihr nachweisen, das die Mail tatsächlich von ihm kam und das er ihr überhaupt Geld schuldet???
Ich kenne die genaueren Umstände nicht, aber der Richter wird schon danach fragen und urteilen
Ihr könnt die mail als Beweis vorlegen.
welches mahnverfahren muss man wählen? reguläres?