Ex hat Mietschulden gemacht und ich muss zahlen?

7 Antworten

Wenn du Nachweise hast die das belegen kannst du das machen , aber dafür rate ich dir einen Anwalt aufzusuchen.

ob du Geld bekommst , das kann ich dir nicht sagen aber wenn dein Ex nicht arbeiten geht , denke ich wird er Alg2 beziehen und dann sieht das schlecht aus ..

Klingt nach einem gemeinsamen Mietvertrag und somit gesamtschuldnerischer Haftung. Moeglicherweise hast du dann tatsaechlich einen Anspruch gegenueber deinem Ex, den du dann auch gerichtlich geltend machen kannst. Die Kosten dafuer musst du aber vorstrecken und kannst sie dann nachtraeglich ebenfalls bei ihm geltend machen.

Macht aber alles nur dann Sinn, wenn er ueberhaupt zahlen kann oder davon auszugehen ist, dass er dies innerhalb der naechsten 30 Jahre koennen wird. Kann er aber nicht zahlen, hast du das Nachsehen.

Nicht Dein Ex hat Mietschulden gemacht. Eine Pfändung bei Dir ist nur möglich, wenn es einen gegen Euch beide lautenden Vollstreckungstitel gibt oder dann, wenn nur Du Mietpartei gewesen bist.

Bei gemeinsamen Mietvertrag sind die Mieter Gesamtschuldner und können untereinander Ausgleich verlangen.

Allerdings: Wenn von dem Ex nichts zu holen ist wirfst Du bei gerichtlicher Geltendmachung gutes Geld dem schlechten hinterher.

Lalelu56789 
Beitragsersteller
 05.07.2019, 06:38

Ich habe nie irgendwelche Post bekommen, die hat er wohl aus dem Briefkasten gefischt...und ja wir stehen beide im Mietvertrag. Klar dass wir dann gesamtschuldnerisch haften...will nur eigentlich nicht dass er so einfach „davonkommt“ sicher wird er irgendwann wieder arbeiten und dann möchte ich sein Gehalt pfänden damit er mal sieht was das für eine blöde Situation ist...

Niyaha22  05.07.2019, 07:21
@Lalelu56789

Du darfst davon ausgehen, dass solche Charaktere schon dafür sorgen, dass nie etwas bei ihnen zu holen ist. Selbst mit einer Arbeit kann dafür gesorgt werden, nur am Selbstbehalt zu schrammen.

Da hat Dein Ex wohl mehr als nur einmal gefischt.

Normale Vermieter mahnen und kündigen auch die Wohnung. Erst danach kommen die gerichtlichen Bescheide.

Kommt auch hier darauf an, wie Deine Beteiligung an der Miete überhaupt nachweisbar ist. Bar oder auf sein Konto überwiesen.

Naiv warst Du aber schon.

Theoretisch könntest du ihn schon wegen Unterschlagung dran kriegen. Aber da ihr das sicher alles mündlich unter vier Augen gemacht habt wird da wohl nicht viel bei rauskommen.

Du müsstest ja dann auch alles einklagen notfalls pfänden lassen und so weiter.

Sieh es als Lehrgeld und wirf schlechtem Geld nicht noch mehr Geld hinterher.