Falsche Drogen verkaufen strafbar?
Hallo Leute, ich hab mal eine banale Frage:
Angenommen, jemand möchte Drogen kaufen, zum Beispiel Cannabis und der Dealer gibt diesem nur irgendein Gewürz, das so aussieht wie Cannabis, es dem Käufer aber nicht sagt.
Würde sich der Dealer damit strafbar machen? Immerhin hat er ja nicht mit illegalen Substanzen gehandelt, aber es ist doch eine Art von Betrug, oder?
Dankeschön schon mal!
15 Antworten
Es gab tatsächlich mal einen Fall, wo ein Jugendlicher Gras angeboten hatte, das einige ihm für viel Geld abgekauft haben. Er wurde von einem Gericht verurteilt, weil das Gericht davon ausging, daß er gewußt haben muß, daß seine Kunden Cannabis wollten, er ihnen aber nur das geliefert hat, als das er es zuvor auch eindeutig bezeichnet hat, nämlich, Gras.
Das Gericht hielt auch so etwas für eine arglistige Täuschung, also Betrug.
Der Fall ging damals durch die Medien.
Ob dasselbe Gericht es demgegenüber für erlaubt hält (doppelzüngig genug ist), wenn Lebensmittelhersteller mittels irrerührender Aufdrucke die Verbraucher täuschen, weiß ich jedoch nicht.
Mal ganz unter uns, das ist die Geschäftsidee des Jahrhunderts.
Theorie: Ja das ist Betrug und Du solltest bestraft werden
Praxis: Niemand geht zur Polizei. Wenn dann anonym und die Polizei sagt: "Keine Drogen keine Strafe"
Praxis2: Man kann das auch ohne Polizei regeln also wechsel öfter mal das Verkaufsgebiet. Du willst doch der Polizei nicht sagen da hätte Dich ohne Grund jemand abgestochen
Hey PlayboyA
Würde sich der Dealer damit strafbar machen? Immerhin hat er ja nicht mit illegalen Substanzen gehandelt, aber es ist doch eine Art von Betrug, oder?
Interessant wäre hier die Reaktion der Polizei auf eine Anzeige.
Drogenhandel ist ein illegales "Geschäft" und strafrechtlich relevant -dem entsprechend mit gewissen Risiken verbunden. Kannst du hier nur Gewürze vorlegen wird das sicher ein Lacher bei der nächsten Polizei-Party.
In dem Fall ist und bleibt es also dein Problem.
Wenn man dabei von der Polizei erwischt wird, dann ist es eine Straftat - und zwar der Tatbestand "Vortäuschen einer Straftat"!
Falsch. Lies bitte den dazugehörigen Paragraphen, dann merkst dus.
Ich sehe keinen Grund, warum die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB hier nicht erfüllt sein sollten.
Definitiv! Das Vorspielen falscher Tatsachen dürfte zweifellos erfüllt sein.