Ist eine polizeiliche Vorladung verpflichtend wenn sie an die Eltern adressiert ist?
Soweit ich weiß sind Vorladungen bei der Polizei nie verpflichtend, oder? Wurde wegen Besitz von Cannabis vorgeladen. Die Vorladung ist jedoch an meine Eltern adressiert und es wird darin darum gebeten, mein Erscheinen zu veranlassen. Trotzdem ist diese damit nicht verpflichtend meines Wissens nach, würde mich daher über ne kurze fachmännische Bestätigung freuen, vielen Dank :)
7 Antworten
I. Vorladung durch die Polizei
Eine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei nach Erhalt einer Vorladung besteht im Gegensatz zur landläufigen Meinung in der Bevölkerung nicht. Dies folgt aus einem Umkehrschluss aus § 163 a III StPO, der nur die Verpflichtung zum Erscheinen bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder eines Richters vorsieht. Die Vermutung zum Erscheinen bei der Polizei verpflichtet zu sein, wird auch nicht durch die schriftlichen Vorladungsformulare der Polizei aus der Welt geschafft. Ein entsprechender Hinweis, dass eine Verpflichtung zum Erscheinen nicht besteht, ist ihnen nämlich nicht zu entnehmen und auch nicht gesetzlich vorgesehen.
"Wurde wegen Besitz von Cannabis vorgeladen." Irgendwie frage ich mich, ob du deine Lektion gelernt hast.
MfG ilove0ov
Du beziehst die Aussage auf die Eltern des Fragestellers, richtig? Zu sagen das sie Zeugen seien finde ich nicht unbedingt passend, weil wir ja nicht wissen ob sie was von seinen Machenschaften wussten. Aber natürlich hast du Recht.
Nein ich beziehe mich auf nicht auf die Eltern, sondern auf den Fragesteller, denn um dessen Erscheinen wurde gebeten.
Im übrigen, selbst wenn die Eltern als Zeugen in Frage kommen würden hätten diese nach § 52 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht
Was soll man denn daraus lernen? Besitz von Gras ist in keiner Weise verwerflich.
von Gras ist in keiner Weise verwerflich
Moralisch kann man sicherlich drüber diskutieren, da gibt es diverse verschiedene Meinungen drüber.
Strafrechtlich hingegen braucht man nicht drüber diskutieren. Der Besitz war und ist zur Zeit strafbar. Aber wer weiß das schon, ob es hier nicht irgendwann eine Gesetzesänderung gibt. Aber irgendwann ist halt nicht jetzt
Du solltest so fair sein und das Geschrieben deutlich als Zitat kennzeichnen und mit Quellenangabe versehen.
Man könnte es sonst irrtümlich für deine eigene Meinung bzw. dein eigenes Wissen halten.
Abgesehen davon begibst du dich in die Gefahr zivilrechtlicher Ansprüche oder strafbarer Handlungen.
Hoffentlich sieht Rechtsanwalt Heidicker keinen Handlungsbedarf.
Geh auf keinen Fall hin. Vielleicht über einen Anwalt nachdenken kommt auf die Menge an? Sprich nicht mit der Polizei, wenn du sonst nichts gemacht hast und es eine kleine Menge war, max 1g ohne Verpackung dann passiert da auch erstmal nicht viel weiter. Ansonsten die Nerven stark halten
Warum nicht hin gehen ? Lieber bei der Polizei gestehen, ein mal mit Eltern zum Jugendamt und Sache erledigt, als das das ganze vor Gericht geht ...
spreche aus eigener Erfahrung ...
Hahahah oh sch.. Ich auch. Lieber 5 Gerichtsverhandlungen wegen ein paar grammys, als das Jugendamt auf der matte. Wenn du deine Rechte kennst, und höflich bist, ist das Gericht deutlich weniger Willkürlich als das jugendamt;)
Bundesland ist NRW, damit sind bis zu 10g geringfügig. Bin vorgeladen wegen Zubereitung(Grinder) und BTM was sich so auf 2.5 belaufen sollte. Ich rechne auch damit das es fallen gelassen wird. Nerven sind stabil ;), denke nicht das ein Anwalt von Nöten sein wird und warte jetzt erstmal ab und dass ich nicht labern werde ist natürlich auch logisch.
Du bekommst halt noch eine wenn du nicht kommst 😂
Hallo T3Killer,
wenn Du als Beschuldigter vorgeladen wurdest, ist die Vorladung nicht bindend. Die Polizei ist bloß verpflichtet, dem Beschuldigten rechtliches Gehör anzubieten. Von dem Recht musst Du aber keinen Gebrauch machen.
Anders sieht das aus, wenn Du als Zeuge vorgeladen wurdest. Zeugen sind verpflichtet der Polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, wenn diese im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgte.
Dieses ergibt sich aus dem § 163 Absatz 3 der StPO in der folgendes steht:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html
(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt
Zu den genannten Ermittlungspersonen gehört auch die Polizei.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich bin zwar kein Anwalt, aber nein, du musst nicht hingehen. Wahrscheinlich bist du minderjährig und darum sollen deine Eltern es veranlassen.
Das gilt aber nur für die Beschuldigten in einem Strafverfahren, wie im Fall des Fragesteller, nicht jedoch für Zeugen.