Kann ich den Ex Partner aus der Wohnung verweisen lassen wenn man zusammen im Mietvertrag steht?
Guten Abend,
Ich möchte kurz meine Situation schildern und bitte nur um hilfreiche Kommentare. Mein Ex Partner ist sehr impulsiv und agressiv. Bei einer Auseinandersetzung wird er sehr laut und droht mir mit schlägen und mich raus zu schmeißen. Es werden meine Sachen durch die Wohnung geschmissen und Räume abgeschlossen, so das ich mich hier nicht mehr frei bewegen kann. In solchen Momenten habe ich grosse Angst, da ich auch noch schwanger bin, aber ich habe keine Möglichkeit sofort auszuziehen. Meine Frage ist nun, könnte ich ihn vorrübergehend aus der Wohnung verweisen lassen, reicht es bedroht zu werden oder macht die Polizei erst was, wenn was passiert ist und er mir gegenüber handgreiflich geworden ist?
Bin dankbar für jede Hilfe
8 Antworten
Hallo Filoo07,
um die Frage zu beantworten, sollte man Rechtskenntnisse haben.
Seid oder wart ihr verheiratet, könntest du beim Familiengericht beantragen (ggf. per einstweiliger Anordnung) dir die Wohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen (§§ 1361b,1568a BGB). Ernsthafte Bedrohungen genügen.
Andernfalls hättest du genau diesen Anspruch auch nach § 2 Gewaltschutzgesetz.
Viel Erfolg.
iurFRIEND®AG
Wenn du von deinem noch Mitbewohner bedroht wirst, solltest du auf jeden Fall die Polizei anrufen.
Er wird dann von der Polizei belehrt werden und wenn er sich nicht belehren lässt, hat man auch die Möglichkeit ihn mitzunehmen.
Nur auf Dauer, kannst du ihn nicht aus der Wohnung verbannen.
Gibt es in deiner Gegend, kein Frauenhaus, in dem du Schutz suchen kannst?
Es reicht, wenn die Bedrohung ansteht.
Dann Polizei rufen, die werden Deinen Ex aus der Wohnung schmeißen.
Aber nur für eine begrenzte Zeit 1 bis 2 Wochen glaube ich.
Du musst dann zum Anwalt und weiter dagegen vorgehen, damit Dir die Wohnung zugesprochen wird. Die Chancen hierfür stehen aufgrund Deiner Schwangerschaft sehr gut.
Und während der Ausweisung bleibe hart, lasse den, egal was er labert/verspricht, nicht wieder rein.
Ansonsten erwarte keine Hilfe mehr von der Polizei, wenn Du den wieder aufnimmst.
Die Sache ist noch viel schweriger, als Du jetzt denkst. Denn ich vermute jetzt mal, dass Dein Ex Dich ( erst einmal unabhängig vom Vermieter ! ) nicht einfach aus dem Mietvertrag entlassen wird.
Wer von Euch beiden würde sich die Wohnung denn wirtschaftlich alleine leisten können?
Ich kann Dir nur raten Dir schnellstmöglich juristische Unterstützung zu suchen.
du nicht, aber du kannst die polizei anrufen und ihn bei akuter gefahr der wohnung verweisen lassen. ansonsten hilft dir nur trennung, auflösung des gemeinsamen mietvertrages und auszug.