Vor dem Umzug beim BAföG Antrag angeben, dass man alleine wohnt?
Hallo, ich habe einen festen Studienplatz bei dem ich im Oktober anfangen werde zu studieren, wofür ich auch sicherlich umziehen werde, allerdings noch keine Wohnung habe, nebenbei bin ich jetzt auch schon am Antrag ausfüllen für das BAföG. Bei Zeile 56 im Formblatt 1 muss angegeben werden ob man alleine wohnt, bei den Eltern, usw.
Ich werde wie gesagt ausziehen, deshalb denke ich dass da die Angabe, dass ich alleine wohne, die richtige ist, jedoch wird dazu der Mietvertrag verlangt und logischerweise habe ich noch keinen. Gebe ich dann an, dass ich bei den Eltern wohne oder gebe ich an, dass ich alleine wohne und reiche einen Mietvertrag dann nach? Wenn das so geht?
6 Antworten
Das ist völlig egal. Gibst du an, dass du "daheim wohnst" und reichst nach noch irgendwann die Meldebescheinigung an, sehen die eh, dass du nicht daheim wohnst. Gibst du an "nicht daheim wohnend" bekommst du eh keine erhöhte Pauschale ohne Meldebescheinigung. Also: Alles halb so wild und ist eh nichts in Stein gemeißelt.
Ich hatte, wenn klar war, dass ich nicht daheim wohnen kann/werde geschrieben, dass ich nicht daheim wohne und einfach neben dran geschrieben "noch auf Wohnungssuche, Nachweis wird nach Erhalt eingereicht" und alles war gut.
Ist alles kein Drama, das "Problem" haben ja zig Tausende andere auch.
Nutz einfach die 2 Zeilen für die Mitteilung, dass Du am Studienort x auf Wohungssuche bist und den Vertrag schnellstmöglich nachreichen wirst - nur - so bleibt der Antrag ehedem liegen - also reicht es auch aus bzw. muss ausreichen, wenn Du den Antrag stellst sobald Dir ein Mietvertrag vorliegt.
Natürlich gibst du an, dass du alleine wohnst, sonst wird dein Bezug vollkommen verkehrt berechnet. Den Mietvertrag reichst du dann einfach nach sobald du ihn hast. Kann zwar sein dass die erste Zahlung dann später kommt, aber immerhin kommt der richtige Betrag an.
Das stimmt nur dann, wenn er zu Beginn des Studiums noch immer den Wohnraum der Eltern nutzt. Um auf Nummer sicher zu gehen kann man den Antrag auch einfach erst im Oktober abschicken. Dann sind es volle Bezüge, die aber einfach etwas später erst ankommen.
Du gibst jetzt an, dass du noch keine Wohnung hast und gibst den Antrag ab.
Danach kannst du denen ganz einfach die sogenannte "Änderungsmitteilung" + Mietvertragskopie schicken und schon wird der BAföG Satz angepasst.
Geschieht das alles vor Mitte September solltest du zum Studienbeginn das passende BAföG bekommen.
Du gibst jetzt die Situation an die jetzt zutreffend ist, sobald du den Mietvertrag hast, stellst du einen Antrag auf Aktualisierung und reichst den Mietvertrags dabei mit ein.
Nein man muss den Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen, sonst verliert man unter Umständen wegen falscher Angaben sogar den Anspruch komplett. Aktuell ist die Situation noch wohnen bei den Eltern. Sobald man einen Mietvertrag hat, kann man dem BAföG Amt mitteilen, dass sich die Situation geändert hat und der Bedarf wird neu berechnet.