Ex freund meiner freundin will ihren hund aus eifersucht wegnehmen...?
Liebe gute frage user,
Ich und meine freundin haben ein ernsthaftes problem... Sie hat sich vor 2 jahren mit ihrem damaligen freund einen hund gekauft, der kaufvertrag ging über seinen namen und gezahlt haben beide hälfte hälfte. Die beiden sind schon lange nicht mehr zusammen, und sie wohnt auch seit einem halben jahr nicht mehr bei ihm, den hund hat sie mitgenommen. er ist ihr aber immer nach gelaufen weil er mit der trennung nicht klargekommen ist, er hat sie sogar ausspionieren lassen. Um den hund hat immer sie sich gekümmert, seit dem sie ihn haben hat sie immer essen für ihn gekauft und ist immer mit ihm spazieren gegangen und alles, er hat sich nie um den hund gekümmert... Weil er so krank vor eifersucht ist hat er jetzt einen anwalt eingeschalten und will den hund an sich nehmen, wenn sie nicht zu ihm zurück kommt... jetzt wissen wir nicht was wir da machen sollen.. kann man da jetzt irgendwas machen...
5 Antworten
Ein Hund wird wie ein Gegenstand gewertet. Es ist unerheblich wer wieviel gezahlt hat. Ihr Ex steht alleinig in einem rechtsgültigen Kaufvertrag und hat damit sehr gute Chancen den Hund zu bekommen. Die 6 Monate, in denen er sich nicht gekümmert hat, kann er auch so erklären, dass er ihr den Hund übergangsweise überlassen hat. Deine Partnerin kann sich ebenso anwaltlich beraten lassen. Ein Anwalt würde ihn aber nicht vertreten gäbe es keine Grundlage.
Er steht im Kaufvertrag. Sofern sie nicht nachweisen kann, dass er ihn ihr geschenkt hat oder verkauft hat, gehört er ihm und sie wird ihn rausgeben müssen.
Ich halte es für fraglich ob er nach ein halben Jahr stillschweigen nicht seine Rechte am Hund abgetreten hat. Wenn er sie nicht abgehalten hat den Hund mitzunehmen und auch nicht frühzeitig sein Recht am Hund bekundet hat so hat er stillschweigend und durch schlüssiges Handeln sein Recht abgetreten. Ich würde empfehlen das sie sich bei ein Rechtsanwalt Mal Informationen einholt, da gibt es auch Preisunterschiede so das es sich lohnt im Vorfeld Mal Preise für eine Erstberatung einzuholen und den günstigsten zu nehmen.
Wer bezahlt die Steuern??? Auf wem ist der Hund angemeldet???
Rechtlich ist ein Hund eine SACHE.
Wenn sie ihn mitgenommen hat, hat der Ex einen Anspruch auf den halben Kaufpreis, den er bezahlt hat. Eine Abnutzung ist ja wohl nicht zu berücksichtigen.