Ex-Freund gibt Post (Schecks) nicht raus
Guten Morgen
Im Januar bin ich bei meinem ExFreund ausgezogen. Mietvertrag lief bis März auf beide. Ich habe im Januar bei der Post einen Postnachsendeantrag gestellt. Leider hat die Post meine Schecks die ich v. der Agentur für Arbeit bekommen (befinde mich in einer Umschulung) an meine alte Adresse geschickt. Mein Ex gibt nun die Schecks nicht raus.
Wenn ich nun bei Ihm vor der Tür stehe und er gibt sie mir nicht, kann ich dann die Polizei holen. Schließlich ist es mein Geld das ich zum Leben brauche.
Danke im Voraus
6 Antworten
Als erstes würde ich mich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und ihnen den fall schildern, Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, dir das Geld anders auszuzahlen bzw. die Schecks neu auszustellen,
Hast du kein Girokonto ? Normalerweise zahlen sie doch Geld nur auf Girokonto.
Und dann geh zur Polizei und frag ,was du machen kannst. Eventuell Anzeige wegen Unterschlagung oder ähnlichem.
Hab bei der Agentur für Arbeit angerufen. Die meinen die Schecks sind raus und sie haben keine Handhabe mehr. Empfehlung war auch eine Anzeige.
Wenn die Briefe an dich addressiert sind, dann macht er sich mehrer Vergehen schuldig und du kannst locker die Polizei rufen. Spontan fallen mir da ein:
- § 202 Strafgesetzbuch (Verletzung des Briedgeheimnisses) - 1 Jahr
- § 242 Strafgesetzbuch (Diebstahl oder zumindest versuchter Diebstahl, weil er wohl billigend in Kauf nimmt, dass du dein Eigentum aus seinem Besitz nie bekommst) - 5 Jahre
- § 246 Strafgesetzbuch (Unterschlagung)
- § 247 Strafgesetzbuch (Haus- und Familiendiebstahl)
Mal Zitat des 246:
Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Elbeobst schrieb dazu auch noch gut klingende praktische Tipps.
Ja kannst du. Es ist deine Post und die muss er dir rausgeben.
Wenn er die Briefe geöffnet hat, hat er sich sogar noch darin Strafbar gemacht dass er das briefgeheimniss verletzt hat.
Strafanzeige wegen Unterschlagung und mit der Kopie der Anzeige zur Agentur und Neuausstellung fordern.
Hm... Soweit ich weiß muss er sie dir geben da die Post ja an dich adressiert ist. Er darf sie auch nicht öffnen. Ob die Polizei was machen kann... fraglich... denke rein rechtlich gesehen musst du ihn wegen Diebstahl anzeigen. Ich würde es auf einen Versuch ankommen lassen und vor seiner Türe die Polizei rufen... mal schauen was passiert...