FSK 6 im Kino - Wie das Alter des Kindes nachweisen?
Hallo!
Ich möchte nächste Woche mit meinem Sohn (6 1/2) in einen Film mit der Altersfreigabe ab 6 Jahren. Da die Mitarbeiter in den Kinos (wir gehen immer ins Cinemaxx) ja immer streng dabei sind, wer ab wann wohin darf, hab ich mir nun Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn sie mich nach seinem Alter fragen... ich kann ja viel erzählen. Zumal er für sein Alter recht schmal und kurz geraten ist. Da er noch über keinen Kinderausweis o.Ä. vefügt, frag ich mich, ob es ggf. reichen würde z.B. seine Krankenkassenkarte vorzulegen... da steht sein Geburtstag ja drauf. Oder soll ich gleich seine Geburtsurkunde mitschleppen???
Vlt. war ja schon mal jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir sagen, was ich machen kann.
Vielen Dank für alle Antworten.
6 Antworten
Am besten wöre es warscheinlich wenn sie den Reisepass mitnehmen. Da müsste ja alles draufstehen
Ich persönlich würde einfach die Krankenversicherungskarte mitnehmen (:
Früher wurde ich auch mit 9 Jahren zu Harry Potter mitgeschliffen und dort war FSK 12.
(:
Ich wurde nicht nach dem Alter gefragt ^^
Bei so kleinen Kindern reicht eine Krankenkassekarte normalerweise aus.
Ich hab noch nie gehört, dass die Mitarbeiter in den Kinos sich bei dem Alter so anstellen, obwohl da der Erziehungsberechtigte dabei ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass da die Versichertenkarte wenn überhaupt ausreicht. Denn auf der Geburtsurkunde stehen ja Dinge drauf, die die Mitarbeiter ja nichts angehen. Die können jetzt auch keinen Ausweis mit Lichtbild erwarten.
Wenn du als Aufsichtsperson deinen Sohn begleitest, dann liegt die Verantwortung bei dir.
Das Kinopersonal wird davon ausgehen das du weißt was für dein Kind gut ist und was nicht und dich nicht kontrollieren.
Wie erklär ichs schnell und einfach:
Als Erziehungsberechtigter gilt man vor dem Gesetz als sogenannter Vormund. Das bedeutet, dass alle Kinder bis 18 Jahre "nichts selbst entscheiden dürfen", sondern von ihren Eltern vertreten werden. Demnach gilt vor dem Gesetz die Entscheidung der Mutter als rechtens.
Demnach ist es grundlegend erstmal egal ob es eine Altersbeschränkung gibt oder nicht - gibt die Mutter ihre Erlaubnis, ist das vollkommen in Ordnung.
Andere Geschichte sind natürlich gesetzliche Vorgaben und der Jugendschutz. Auch Eltern sind dazu verpflichtet, Jugendschutz zu wahren. Demnach ist also nicht die eigentliche Altersfreigabe relevant, sondern der Inhalt des Filmes.
Schnell und einfach erklärt.
Und so falsch.
"Demnach gilt vor dem Gesetz die Entscheidung der Mutter als rechtens."
=> Wenn diese Entscheidung an Stelle des Kindes getroffen wird. Hier hat aber weder Kind noch Vertreter zu entscheiden.
"gibt die Mutter ihre Erlaubnis, ist das vollkommen in Ordnung"
=> Ob Mutter, Vater, Papst oder der Familiennotar ein Einverständnis geben oder nicht, ist für den FSK-bedingt eingeschränkten Einlass im Kino vollkommen irrelevant.
"Demnach ist also nicht die eigentliche Altersfreigabe relevant, sondern der Inhalt des Filmes."
=> Nein.
Der Betreiber und seine Mitarbeiter haben sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Freigabe ab 6 heisst frei ab 6. Nicht ab 5 ½ mit Mutti, sondern ab 6.
Manche setzen diese Regelungen sehr streng um, manche nicht. Im Zweifel stehen sie dann auch für Verstösse gerade. Denn auch Ordnungsämter gibt es in streng und weniger streng.
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Zur Frage hier: wenn die Kinomitarbeiter nicht Mutters/Vaters Aussage zum Kindesalter glauben sollten, müsste eigentlich ein böser Blick genügen, um sie zu überzeugen. Im Zweifel die KV-Karte zur Hand zu haben, kann natürlich nicht schaden. Schlaue Kassierer würden das Rätsel mit einer freundlichen Rückfrage "Wie gefällt dir denn die Schule?" lösen.
Und was hat die Verantwortung der Mutter mit dem altersnachweis zu tun ?