Liebe Community, Arbeitgeber möchte das ich mich online an/anmelde mit deren App, somit wird mein Standort ermittelt/geortet,ist doch Datenschutz nicht erlaubt?

8 Antworten

Wenn du mit dieser App nur aktiv die Zeiten und Orte einträgst, zu denen du an einem bestimmten Ort arbeiten musst, ist das in Ordnung. Natürlich darf dein Arbeitgeber überprüfen, ob du überhaupt dort bist. Das ist bei der Benutzung einer Stechuhr auch nicht anders und damit werden keinerlei persönliche Daten preisgegeben.

Anders wäre es, wenn die App auch aufzeichnet, wo du dich außerhalb der Arbeitszeit befindest. Das ist aber wohl bei dir nicht der Fall. Das Problem gibt es bei GPS-Trackern in Firmenwagen, die man auch privat nutzen darf.

Pedro1234 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 10:33

du erwähnst gerade, das keine persönliche Daten preisgegeben werden, das der APP bei meinem Fall nicht aufzeichnet wo ich mich in der Pause befinde usw.... aber nur meine Frage an dich...bist du ein Hellseher ? Es geht hier ums Prinzip, ich habe keine Zustimmung erteilt diesbezüglich und muss es auch nicht akzeptieren oder hinnehmen.

der Kunde kann auch unterschreiben statt das ganze orten usw... das ist kein Unterschied

mjutu  22.09.2021, 10:41
@Pedro1234

Die Frage, ob ich ein Hellseher bin, ist rhetorisches Geplapper. Hast du einen Hinweis darauf, dass die App aufzeichnest, was du in deinen Pausen machst? Wenn nicht, ist das reine Spekulation von dir. Dann ist aber eine Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit Humbug.

Du musst in der Tat der Benutzung dieser App nicht zustimmen und ich gehe davon aus, dass dein Arbeitgeber als Reaktion darauf der weiteren Zusammenarbeit mit dir nicht zustimmen muss.

Nein, der Kunde hat nicht die Aufgabe per Unterschrift deine Pausenzeiten zu dokumentieren. Die Versicherung hat aber durchaus Interesse daran belegen zu können, dass du auch Pausenzeiten genommen hast.

Pedro1234 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 11:53
@mjutu

mein Arbeitgeber kann auch der weiteren Zusammenarbeit nicht zustimmen, ist ja kein Problem, es geht hier ums Prinzip, hat nichts mit Pause zutun, trotzdem kann es sein das der Arbeitgeber alles erfasst und ortet, daher ist auch die Logik gewesen, das der Kunde meine Anwesenheit unterschreibt und das war’s, so schwer kann es ja nicht sein, statt das ganze orten usw

mjutu  22.09.2021, 12:44
@Pedro1234
trotzdem kann es sein das der Arbeitgeber alles erfasst und ortet

Du kannst dir die gesamte Diskussion sparen, indem du einfach beim Hersteller der App nachfragst, zu welchen Zeitpunkten was geortet wird. Wenn dein Arbeitgeber die Software einsetzt, ist es seine Aufgabe eine rechtsverbindliche Aussage dazu zu bekommen.

Ich kenne einen Fall, in dem eine Firma die Arbeitsplanung per Software durchführt und beim Beenden eines Servicetermins beim Kunden gleich den nächstgelegenen weiteren Kunden zuteilt. Das reduziert die Fahrkilometer der Mitarbeiter und ist ein legitimier Grund für ein GPS-Tracking der Fahrzeuge. Wenn das nun per Smartphone geschieht, ist das kein Unterschied.

Das irgendjemand irgendetwas theoretisch überwachen könnte, ist dagegen kein sinnvolles Argument.

Anon99999  22.09.2021, 10:19

Genau

Hast Recht, das ist nicht gesetzeskonform.

Ortungssysteme, mit denen Beschäftigte dauerhaft kontrolliert werden können, sind grundsätzlich unzulässig.

Einschlägig ist hier § 32g BDSG.

ZenOh69  22.09.2021, 10:07

"Hast recht" und wo bitte steht dauerhaft?! Seinen Angaben zufolge wird der Standort nur bei An und Abmeldung erfragt.

t0b3berlin  22.09.2021, 10:10
@ZenOh69

Können - Konjunktiv. Lies nochmal nach.

ZenOh69  22.09.2021, 10:11
@t0b3berlin

Bei An und Abmeldung erfragt (heißt nicht durchgängig, sondern nach Zustimmung bei Benutzung, ohne diese kann auch nicht geortet werden). Lies nochmal nach

t0b3berlin  22.09.2021, 10:13
@ZenOh69

Um Himmels Willen, ich fasse mir echt an den Kopf.

Es ging um die MÖGLICHKEIT der Erfassung und du beharrst darauf, dass sie es nicht tun.

Woher willst du das wissen?

ZenOh69  22.09.2021, 10:17
@t0b3berlin

Weil Apps IMMER eine Berechtigung brauchen und wenn diese nicht dauerhaft gegeben ist, wonach ja nicht verlangt wird, kann diese App nichts orten. Und deine Antwort bezog sich nunmal auf dauerhaft Orten können, kann die aber nicht. Von Möglichkeit der Erfassung war bei deinen Kommentaren auch nicht die Rede.

ZuumZuum  22.09.2021, 10:21
@t0b3berlin

Man kann es nicht wissen, man darf aber auch nicht generalverdachtsmäßig jedem Arbeitgeber eine verbotene Nuzung unterstellen.

ZenOh69  22.09.2021, 10:22
@ZuumZuum

Mann kann es wissen, einfach mal meine Antwort lesen.

t0b3berlin  22.09.2021, 10:22
@ZuumZuum

"man darf aber auch nicht generalverdachtsmäßig jedem Arbeitgeber eine verbotene Nuzung unterstellen"

Doch, das darf man sehr wohl.

ZenOh69  22.09.2021, 10:33
@t0b3berlin

Ohooo da stimme ich dir sogar zu, wer hätte das gedacht 🤔

Pedro1234 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 10:38
@ZenOh69

Es kann jeder Arbeitgeber erzählen nur bei an und Abmeldung, kann viel mehr dahinter stecken, das kann keiner beurteilen, auch wenn ich in die Pause gehen oder außerhalb der Arbeitszeit.....

ich habe auch keine Zustimmung erteilt oder unterschrieben diesbezüglich

desgleichen kann auch der Kunde ganz normal die Anwesenheit unterschreiben, ist kein Unterschied

ZenOh69  22.09.2021, 11:02
@Pedro1234

Doch das kann man beurteilen, lies doch einfach mal meine Kommentare richtig und dann weißt du, dass man ohne deine Zustimmung nicht permanent orten kann... Ist lesen so schwer oder was?

Pedro1234 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 10:07

Danke 😊bin auch der gleichen Meinung, aber der Außendienst Mitarbeiter hat es verneint

ZenOh69  22.09.2021, 10:09
@Pedro1234

Bei sowas gibt es keine Meinung, sondern Fakten. Frag einen Anwalt diesbezüglich.

Wenn nicht dauerhaft, ist es Nicht in diesen Paragraph geregelt, ganz einfach.

Läuft die App durchgängig mit Standortabfrage während deiner kompletten Arbeitszeit?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Datenschutztechnisch ein Problem ist. Wo ist der Unterschied darin, ob er dich mit Kamera überwacht oder du mit der App dich anmeldest oder ob du eine Zeitkarte stempelst?

Pedro1234 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 10:11

Hallo Anon, ist ein sehr großer Unterschied, wenn man such per Zeitkarte anmeldet oder auch mit dem Handy anmeldet und mein Standort festgestellt wird durch die Brandbreite, da irrst du dich gewaltig

wie ,,Berlin’’ das erwähnt hat  § 32g BDSG.ist einschlägig

mjutu  22.09.2021, 10:13
@Pedro1234

Wie kann man denn durch "Bandbreite" einen Standort feststellen?

Anon99999  22.09.2021, 10:14
@mjutu

Er meint wohl einfach über mobile Daten 4G / LTE, etc..

ZenOh69  22.09.2021, 10:14
@Pedro1234

Nein eben nicht. Dieser Paragraph regelt das dauerhafte Orten und nicht die Ortung eines Zeitpunktes.

Anon99999  22.09.2021, 10:15
@Pedro1234

https://www.arbeitnehmerdatenschutz.de/Gesetz/32g-BDSG-Ortungssysteme.html

Ich frage mich trotzdem, selbst wenn es vielleicht keinen Unterschied macht: läuft die App PERMANENT oder nur beim Einchecken und Auschecken und wir DANN geprüft auf Standort in diesen 2 Momenten oder wird Standort durchgängig der Schicht geprüft und um was geht es für einen Job? Lieferdienst ists ja erlaubt GPS Tracker usw.

mjutu  22.09.2021, 10:43
@Anon99999

Als LKW-Fahrer ist der Fahrtenschreiber auch datenschutzrechtlich erlaubt.

Pedro1234 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 10:48
@Anon99999

Ja laut Arbeitgeber nur an/Abmeldung, die Brandbreite wurde hier am Ort festgestellt und wenn man sich anmeldet dann kann erfasst werden ob der Standort übereinstimmt....aber die erzählen nicht, ob ich weiterhin auch dauerhaft geortet werde, in der Pause, außerhalb der Arbeitszeit usw..., deshalb ist das alles zu heikel und stimme Dies auch nicht zu

der Arbeitgeber kann viel erzählen, mein Vermieter hat ein zweites Wohnungsschlüssel von meiner Wohnung, wo dies auch verboten ist, aber die Besitzen trotzdem eins, obwohl ich denen das erklärt hatte, also zuletzt können die auch dauerhaft orten, wenn sie möchten, da kann mir keiner erzählen, das es night möglich sei und ich habe auch der Arbeitszeitserfassung per App nicht zugestimmt oder unterschrieben, der Kunde kann vor Ort auch die Anwesenheit unterschreiben ist kein Unterschied

nein also normaler Mitarbeiter, nicht im Fahrdienst

mjutu  22.09.2021, 11:09
@Pedro1234
der Arbeitgeber kann viel erzählen

Nein, das kann er eben nicht. Wenn du eine Auskunft darüber verlangst, was die App genau aufzeichnet, wirst du sie auch bekommen. Einfach zu behaupten, der Arbeitgeber würde dich anlügen, ist nicht überzeugend.

Die Bandbreite ist ein Begriff aus der Signalübertragungstechnik. Den Standort kann man daraus nicht bestimmen, sondern dafür benötigt man GPS. Wenn du sicher gehen willst, dass eine App deinen Aufenthaltsort nicht trackt, kannst du einfach das GPS ausstellen.

Was dein Vermieter macht, ist ein anderes Problem.

Hast du GPS in deinem Smartphone aktiviert? Gibst du damit Apple oder Google deinen Aufenthaltsort ununterbrochen preis? Oder hast du dir die Mühe gemacht, alle Trackingdienste abzuschalten?

Deine Fragen hören sich so an, als würdest du bemüht einen Grund suchen, dich mit deinem Arbeitgeber anzulegen. Möchtest du eine Kündigung provozieren?

Pedro1234 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 11:17
@mjutu

aber komischerweise muss ich den Standort erlauben, so dass dies Ermittelt wird, sonst klappt das mit der Brandbreite nicht ohne gps

es geht hier ums Prinzip, der Arbeitgeber kann viel machen, somit bekomme ich nichts mit.

ich war eine Woche krankgeschrieben, aber bin trotzdem zur Arbeit gegangen weil mein Arbeitgeber angeblich keine Mitarbeiter mehr hatte, somit habe ich erfahren, das mein Arbeitgeber trotzdem Lohnfortzahlung erhalten hat obwohl ich gearbeitet habe und somit hat er das Geld auch noch eingesteckt

Kündigung 😂🙈Quatsch, wenn auch, da mache ich mir keine Sorgen

mjutu  22.09.2021, 11:26
@Pedro1234

Nochmal: Die Bandbreite bedeutet, wie viel Bits du pro Sekunde übertragen kannst. das hat mit der Standortbestimmung überhaupt nichts zu tun. Die Bandbreite ändert sich schon, wenn du eine Hand auf das Gerät legst.

Was soll daran "komisch" sein, dass eine App zur Standortbestimmung die Standortbestimmung verwendet? Das ist doch naheliegend.

Das Argument "der Arbeitgeber kann viel machen" klingt eher nach Paranoia als nach einem juristischen Argument. Wenn du deinem Arbeitgeber nicht vertraust, wird die Kündigung der einzige Weg sein. Einfach nur die üblichen Arbeitsmethoden zu verweigern ist da keine Alternative. "Es geht ums Prinzip" hat vor dem Arbeitsgericht keinerlei Bestand.

ich war eine Woche krankgeschrieben, aber bin trotzdem zur Arbeit gegangen weil mein Arbeitgeber angeblich keine Mitarbeiter mehr hatte, somit habe ich erfahren, das mein Arbeitgeber trotzdem Lohnfortzahlung erhalten hat obwohl ich gearbeitet habe und somit hat er das Geld auch noch eingesteckt

Das ist illegal. Falls dir in dieser Woche ein Unfall zugestoßen wäre, wäre der Versicherungsschutz fraglich. Und du machst dir Sorgen um die Überwachung, ob du zur Arbeitszeit auch am angegebenen Arbeitsplatz bist?!

Deine Frage wird im Laufe der Diskussion immer dubioser.

Also wenn es nur darum geht zu erfassen ob du tatsächlich bei der Arbeit bist, wenn du dich anmeldest und abmeldest, sehe ich dein "Datenschutz" (wahrscheinlich meinst du verletzung der Persönlichkeitsrechte) nicht gefährdet. Diese App trackt dich ja nicht rund um die Uhr. Deiner Logik nach, wäre eine normale Zeitstempelmaschine dann ja auch unrechtens. Aber ob sie dich generell zwingen können im Nachhinein diese App zu benutzen, weiß wahrscheinlich nur ein Anwalt.

Pedro1234 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 11:58

Zeit Stempelmaschine ist ja okay, aber es geht ihr um Ortung 🙈 ich muss dies nicht zustimmen und es würde eine Unterschrift des Kunden zur Anwesenheit ausreichen wäre kein Unterschied