Ex-Arbeitgeber verhindert ALG Was nun?
Mein Ex Arbeitgeber hat mich unter falschen Tatsachen eingestellt, Dieser ist pleite. Ich bestand nach diesem 1 Monat auf eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers, Diese Bekam ich auch. Der Lohn ist nur knapp zur Hälfte ausgezahlt. Als Ob das nicht reicht ist die Arbeitsbescheinigung unvollständig, und Sozialabgaben wurden auch nicht bezahlt. Das heißt ich bin momentahn. NICHT Krankenversichert, und erhalte wegen der Flaschen Bescheinigung KEIN ALG . Die Lohnabrechnung wie das Arbeitszeugnis fehlen immer noch. Und das Arbeitsamt muss momentahn noch warten ob der Arbeitgeber sich meldet. (Das tut er aber nicht). Wenn der Antrag nach der Frist bewilligt wird, erhalte ich erst zum 1.11 überhaupt wieder ein Geld.
2 Antworten
Ob die Sozialbeiträge bezahlt wurden ist völlig unerheblich (die Ansprüche entstehen durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als solche und sind nicht von der Beitragszahlung als solche abhängig) - entscheidend ist also, daß Du beschäftigt warst - nach dem Ende der Beschäftigung bist Du einen Monat nachversichert und anschließend bist Du über die Arbeitsagentur versichert, da Du Dich arbeitslos gemeldet hast - Du brauchst hierzu eine Bescheinigung der Arbeitsagentur, daß über den ALG-I-Antrag noch nicht entscheiden werden kann - dann gibst Du diese bei der KK ab - die Beiträge werden dann durch die Arbeitsagentur nachgezahlt.
Die Arbeitsbescheinigung ist notwendig - wenn die Arbeitsbescheinigung vorsätzlich falsch oder nicht ausgefüllt wird (beliebtes Mittel um den ehemaligen ArbN zu ärgern) kann die Arbeitsagentur das mit Rechtsmitteln durchsetzen - es kann daher auch ein vorläufiger Bescheid/Vorschuß erlassen/gezahlt werden - auf jeden Fall greift aber bei Bedürftigkeit ALG-II.
Das ausstehende Gehalt ist ggf. arbeitsgerichtlich einzufordern (oder Mahnbescheid)...
Warst Du schon auf dem Arbeitsgericht?
Nein noch nicht, dar ich erst heute davon erfahren habe. Alerdings Drängt die Zeit Extrem.