Was tun, wenn die Arbeitsbescheinigung nicht ausgehändigt wird?
Seit dem 30.01.2013 renn ich nun schon meinem Ex-Arbeitgeber wegen der Arbeitsbescheinigung hinter her. Auch das AA hat diese schon angefordert. Jedoch regt der AG sich überhaupt nicht! Ich sitze hier nun seit Anfang Februar ohne jeglichen Geldeingang. Mein Vermieter ist zum Glück sehr geduldig und hat Verständnis. Aber ich muß ja auch andere Rechnungen zahlen und einkaufen! Einen Vorschuß kann ich vom AA nicht erhalten, da ohne die Bescheinigung nicht klar ist, ob ich einen Anspruch habe (habe ich aber, da ich seit 04,2011 beschäftigt war). Was kann ich noch tun???
6 Antworten
Frist von 10 Tagen setzen, per Einschreiben und bei Nichtbeachtung Drohung mit Anwalt.
Das muss erst RICHTIG Geld kosten und weh tun.
Die Arbeitsbescheeinigung wird beid er Agentur für arbeit für die Leistungsbewilligung benötigt .... wenn der Arbeitgeber die Bescheinigung nicht ausstellt oder zurück behält der Agentur für Arbeit Bescheid geben .... die leiten dann gegen den Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ($ 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III) ein .... dann kommen die Bescheinigungen in den meisten Fällen ...
§ 312 SGB III Arbeitsbescheinigung
(1) Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat (!!!) der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen. In der Arbeitsbescheinigung sind insbesondere
- die Art der Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers,
- Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ....
das ist auch wichtig, weil die Agentur für Arbeit Sperrzeittatbestände prüfen, muss ....
in ganz hartnäckigen Fälllen wechselt man vom Bußgeldverfahren zum Zwangsgeldverfahren
Man setzt ihm schriftlich eine Frist bis wann er die Bescheinigung auszuhändigen hat und teilt ihm dabei mit, dass man andernfalls das Arbeitsgericht einschaltet. Ignoriert er dieses Schreiben, am besten als Einschreiben, dann erhebt man beim Arbeitsgericht Klage.
Eine Fristsetzung ist eigentlich nicht erforderlich. Mit der Aushändigung der Arbeitspapiere ist der AG sofort mit Beendigung des Arbeitsverhätnis im Verzug.
Das gehört zu seinen Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag.
Auf jeden Fall das ganze noch einmal per Einschreiben mit Fristsetzung beim Arbeitgeber anfordern. Kopie an AA. Lohnabrechnungen usw. müssten eigentlich dem AA bei offesichtlicher Willkür des Arbeitgebers vorerst reichen.
Das mit den Abrechnungen werd ich da gleich mal erfragen! Eine Frist hat er ja vom AA schon bekommen. Allerdings haben die ihm ne drei-Wochen-Frist gesetzt!!! Die läuft am 11.03. ab.
Du kannst von der Arbeitsagentur eine Vorschusszahlung verlangen. Diese ist verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung unter Androhung eines Zwangsgeldes von Amts wegen einzufordern, wenn der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt.
Den Anwalt hat ein Kollege eingeschaltet. Da rührt sich trotzdem nichts!