EÜR Entnahmen und Einlagen, was ist da alles zu berücksichtigen?

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In der Regel hast du ein "Geschäftsgirokonto"...

Falls dein Kontostand für diverse Abbuchungen nicht ausreicht, würdest du z.B. eine Überweisung auf dein Geschäftskonto als Privateinlage tätigen, damit du das Konto nicht überziehen musst.

Falls du einen Privateinkauf über das Geschäftskonto kaufst, was abwickelst, würdest du diese Ausgabe Als Privatentnahme buchen/kennzeichnen.

Telefonrechnung

Bürobedarf, Reinigungsmittel,...

Auto, Kraftstoff, Reparatur...

Miete, Strom, Gas

sonstiger Betriebsbedarf

Hardware, Software

Geschäftsausstattung (Stuhl, Tisch, Schrank...)

Slothd3mon  23.01.2021, 15:16

Miete, Strom, Gas würde ich zu den BAs zählen und nicht zu Entnahmen/Einlagen.

kreuzundquerxxx  23.01.2021, 15:26
@Slothd3mon

🙃😬oh, hab ich die Frage falsch verstanden? Meine Aufzählung sind Betriebsausgaben.

Elenafragt333 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 16:26
@kreuzundquerxxx

OK, ich war schon etwas verwundert über die Liste. Danke für deine neue Antwort. Was ist mit der betrieblichen Nutzung meines privaten PKW. Der Betrag würde zu den Nutzungseinlagen gezählt, oder nicht? Was ist mit der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers, ist das auch eine Nutzungseinlage?

kreuzundquerxxx  23.01.2021, 18:12
@Elenafragt333

Eine Einlage ist beides nicht!

Hast du dein Privat-PKW für  betriebliche Fahrten genutzt, kannst du ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten 0,30 Euro je Kilometer als Betriebsausgabe geltend machen.

Benutzt du ein Zimmer deiner Wohnung als Arbeitszimmer, dann kannst du einen bestimmten Prozentsatz aller Kosten als Aufwand in die EÜR hereinnehmen

Alles was deinem Unternehmen zugeordnet ist und du privat nutzt = entnahme

alles was für privat nutzt und deinem Unternehmen zur Verfügung stellst = Einlage

man beachte jedoch die Zuordnungshöchstgrenzen, ob es Notw BV sein muss R.4.2 EstR