EÜR Entnahmen und Einlagen, was ist da alles zu berücksichtigen?
In der EÜR gibt es den Punkt "Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen - Entnahmen und Einlagen"
Was ist hier alles zu berücksichtigen außer Geldeinlagen oder Privatentnahmen?
Nutzungseinlagen und -entnahmen und sonstiges, was fällt euch da ein, was berücksichtigt ihr beispielsweise hier?
3 Antworten
In der Regel hast du ein "Geschäftsgirokonto"...
Falls dein Kontostand für diverse Abbuchungen nicht ausreicht, würdest du z.B. eine Überweisung auf dein Geschäftskonto als Privateinlage tätigen, damit du das Konto nicht überziehen musst.
Falls du einen Privateinkauf über das Geschäftskonto kaufst, was abwickelst, würdest du diese Ausgabe Als Privatentnahme buchen/kennzeichnen.
Telefonrechnung
Bürobedarf, Reinigungsmittel,...
Auto, Kraftstoff, Reparatur...
Miete, Strom, Gas
sonstiger Betriebsbedarf
Hardware, Software
Geschäftsausstattung (Stuhl, Tisch, Schrank...)
🙃😬oh, hab ich die Frage falsch verstanden? Meine Aufzählung sind Betriebsausgaben.
OK, ich war schon etwas verwundert über die Liste. Danke für deine neue Antwort. Was ist mit der betrieblichen Nutzung meines privaten PKW. Der Betrag würde zu den Nutzungseinlagen gezählt, oder nicht? Was ist mit der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers, ist das auch eine Nutzungseinlage?
Eine Einlage ist beides nicht!
Hast du dein Privat-PKW für betriebliche Fahrten genutzt, kannst du ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten 0,30 Euro je Kilometer als Betriebsausgabe geltend machen.
Benutzt du ein Zimmer deiner Wohnung als Arbeitszimmer, dann kannst du einen bestimmten Prozentsatz aller Kosten als Aufwand in die EÜR hereinnehmen
Alles was deinem Unternehmen zugeordnet ist und du privat nutzt = entnahme
alles was für privat nutzt und deinem Unternehmen zur Verfügung stellst = Einlage
man beachte jedoch die Zuordnungshöchstgrenzen, ob es Notw BV sein muss R.4.2 EstR
Miete, Strom, Gas würde ich zu den BAs zählen und nicht zu Entnahmen/Einlagen.