Wie kann/muss ich eine Finanzierung in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eintragen bzw. buchen?
Guten Abend,
ich habe vor kurzen mein Kleingewerbe als DJ inkl. DJ- Equipment Vermietung angemeldet.
Jetzt habe ich ein Teil des Equipments zu 0% über 24 Monate finanziert und würde gerne wissen wie ich das Equipment in die EÜR einbringen muss, da ich ja soviel ich weiß nur tatsächlich geflossenes Geld in die EÜR eintragen kann.
Schon mal vielen Dank im Voraus :)
2 Antworten
Ich unterstelle dass Du den Preis für die Anlage von einer Bank bekommen hast und den Kaufpreis vollständig damit bezahlt hast (auch wenn das Geld vielleicht direkt von der Bank an den Verkäufer geflossen ist).
Du hast also die Ausgabe jetzt im Moment und kannst sie je nach Höhe sofort so verbuchen oder über mehrere Jahre abschreiben.
Die Kreditzinsen sind jeweils mit Zahlung abzugsfähig.
Kleingewerbe gibt es nicht, nur Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb.
Kleinunternehmer ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer udn bezeichnet einen Unternehmer, der weniger als 17.500,- Umsatz (Einnahmen) im Vorjahr hatte (im 1. Jahr geschätzt) udn bei dem die Umsatzsteuer nciht erhoben wird.
Wenn Du nicht die Regelbesteuerung in Anspruch nimmst, bist Du selbst schuld, denn Du verzichtest auf den Vorsteuerabzug. Deinen Auftraggebern ist es schließlich egal ob Du denen 500 Euro als Kleinunternehmer berechnest, oder als Regelbesteuerer 500,- + 19 % Steuer = 595,- Euro, denn Discos sind Unternehmen mit Vorsteuerabzug.
Nun zur eigentlichen Frage.
Nehmen wir an, Du kaufst für 3.600,- Euro Equipment. Diese Elektroniksachen schreibt man auf 3 Jahre ab, also 36 Monate. Nehmen wir an Du kaufst im Oktober. Sind 3 Monate = 300,- Euro in diesem Jahr, 2016+2017 je 1.200,-, in 2018 900,-.
Wenn Du das finanzierst, sind die Zinsen abzugsfähig. also Summe aller Raten - Nettoauszahlung = Finanzierungskosten. Verteilung entweder /24, also jeden Monat 1/24 der Kosten, oder Digitale Vertielung nach der Gaußschen Formel (macht man das heute in der 10ten Klasse?).
Du hast bisher in diesem Forum 12 Fragen gestellt, ich habe vermutlich ca. über 30.000 Fragen gelesen und über 11.000 beantwortet. Was meinst Du was hier von Fragern so alles geboten wird.
Mein Hinweis war nur für den Fall, dass behauptet würde nicht zu wissen, was die Gaußsche Formel ist. Die wird nämlich jedem Schüler in Deutschland beigebracht.
Niemand erwartet, dass sich Normalbürger mit Steuern auskennt. Daher ja auch die Erklärungen, dass es z. B. Kleingewerbe nicht gibt, und das Kleinunternehmerstatus in der Umsatzsteuer (wenn er vorliegen sollte) für Dich nicht vorteilhaft ist, weil Du, besonders bei den geplanten Investitionen, auf Bargeld verzichtest.
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Aber ich muss sagen, dass deine Antwort zum Teil etwas herablassend z.B. das mit der 10ten Klasse.
Ich bin der Meinung in Ihrem Alter, sollte man die Höflichkeitsformen erlernt haben. Es gibt halt junge Menschen, wie ich, denen der ganze Steuerkram nicht beigebracht wurde, desshalb manchmal nicht weiter wissen und sich Dinge erfragen müssen.