Ist es Pflicht, die Handyordnung in der Schule zu unterschreiben?
Hallo, meine Tochter hat heute, am ersten Schultag nach den Sommerferien, eine "Ergänzung zur Hausordnung" in Form einer Handyordnung erhalten. Dort ist folgendes vermerkt:
"1.Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler in der Schule ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. Das Handy ist in der Schultasche aufzubewahren und darf nicht offen auf der Bank liegen.
2.Ausnahmen gelten, wenn das Handy im Schulunterricht eingesetzt werden soll. In Notfällen besteht im Sekretariat die Möglichkeit, die Eltern telefonisch zu kontaktieren.
3.Verstößt eine Schülerinnen/ein Schüler dagegen, wird das Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach Kenntnisnahme durch einen Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt oder kann durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.
5.Besteht ein konkreter Verdacht, dass ich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf dem Handy einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Handy einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden.
6.Bei Verstößen gegen die Handyordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung einen Tadel aussprechen. Außerdem werden die Eltern informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulverweis ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert Sie die Eltern, die Polizei und sonstigen Behörden wie z.B. Jugendamt. Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Handys nach jugendgefährdenden Inhalten.
Ich/wir habe/n vom Inhalt der Handy Ordnung Kenntnis genommen."
Dieser Wisch soll von meiner Tochter und mir unterschrieben werden. Jedoch sind wir beide von diesem, teils lachhaftem Text, nicht begeistert. Ist es verpflichtend, das zu unterschreiben? Kann meine Tochter der Schule verwiesen werden, wenn wir das nicht machen? Bin da ein bisschen ratlos und hoffe auf eure Antworten.
PS: Bundesland ist Rheinland-Pfalz.
12 Antworten
Hallo, prinzipiell müsst ihr das nicht unterschreiben, da es sich jedoch um einen Zusatz zur Hausordnung handelt, erkennt ihr bzw. deine Tochter automatisch die Änderungen an, wenn sie das Schulhaus betritt. Das heißt, dann gelten für sie die aufgeführten neuen Regeln, wenn sie dagegen verstößt, kann sie bestraft werden. Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern das nur unterschreiben müssen, damit die Lehrer wissen, dass die Eltern ebenso informiert sind und vielleicht den Kinden noch mal einen sicheren Umgang mit Smartphone und Co eintrichtern. Ich bin übrigens der Meinung, dass das Handy wenn dann nur in der Pause genutzt werden sollte und dies ist auch mit dieser neuen Schulordnung noch möglich. Und irgendwelche Gewaltvideos oder Bilder von kiffende Jugendlichen willst du sicher auch nicht auf dem Handy deiner Tochter wissen.
Ihr habt die Handy-Ordnung doch gelesen und damit zur Kenntnis genommen, warum also wollt ihr sie nicht unterschreiben?
Wenn sich deine Tochter nicht an die Handy-Ordnung hält, wird sie bzw. werdet ihr mit den Konsequenzen leben müssen.
Solche Handy-Ordnungen gibt es heute an so ziemlich allen Schulen. Angesichts des Unfugs, der mit dem Handy-Gebrauch in der Schule immer wieder vorkommt, ist das auch richtig und notwendig.
Punkt 3, 4 und 5 sind der allergrößte Mist.
Auch die Schule muss stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren, welcher hier ganz sicher nicht gegeben ist! Würde es nicht unterschreiben, sondern mich mit der Schulleitung in Verbindung setzten.
Bei uns gibt es auch so einen Müll, angeblich um die Eltern besser in den Schultag ihrer Kinder zu involvieren; jedoch wie gesagt, echter Müll!
Du scheinst zu scherzen (keine Verhältnismäßigkeit, "Müll").
Dir scheint auch nicht aufgefallen zu sein, daß eine derartige (sinnvolle!) "Handy-Ordnung" von der Schulleitung kommen dürfte.
Nun ja, das wird eine Ergänzung zur Schulordnung sein - also müsst Ihr das unterschreiben.
Im Unterricht braucht Dein Kind normalerweise kein Handy - Ausnahmen sind ja zugelassen.
Sie müssen diesen "Wisch", wie Sie es nennen, nicht unterschreiben, Aber das spielt auch überhaupt keine Rolle. Ihre Unterschrift würde nur Ihre Kenntnisnahme bestätigen, und die ist m.E. gar nicht nötig. Sie sind ohnehin dazu verpflichtet, sich über die an der Schule geltenden Regeln zu informieren und können sich später nicht auf Unkenntnis herausreden.
Darüber hinaus spielt es auch keine Rolle, wie sie diese Regeln bewerten, oder ob sie diese übertrieben finden. Diese Bewertung obliegt den entscheidenden Gremien der Schule. In der Regel ist das die Gesamtkonferenz oder der Schulvorstand.
Es steht Ihnen frei, sich als Elternvertreterin (sie sind doch mit Sicherheit eine Frau) aufstellen zu lassen und auf eine Änderung der Regeln hinzuwirken. Das wäre doch mal etwas Konstruktives.