Ab wann darf das Jugendamt 15 jährige aus der Familie nehmen?

6 Antworten

Das Jugendamt ist erst einmal verpflichtet, ein Kind/Jugendlicher, der um Inobhutnahme bittet, aufzunehmen.

Dann wird geklärt, wie die Verhältnisse zu Hause wirklich sind und ob eine dauerhafte Auswärtsunterbringung (die die Eltern dann auch mitfinanzieren müssten!) gerechtfertigt ist.

Die Mitarbeiter des JA sind meistens so gut geschult, dass sie normalen Pubertätsstress (und die dazugehörigen Geschichten) von echten Misshandlungen unterscheiden können.

Dann wird die Jugendliche wieder nach Hause geschickt.

Das Jugendamt prüft erstmal ob sie daheim Gefahren ausgesetzt ist (physischer und psychischer Gewalt) Stellen sie nichts fest wird sie wieder daheim abgeliefert, ihr könnt ja nicht beurteilen was für Storys sie den Leuten erzählt hat

Das wird das Jugendamt schon feststellen... Wenn es wirklich nur am der Pubertät liegt, habt ihr nichts zu befürchten.

Das reicht nicht um sie aus der Familie zu nehmen.Vielteich macht sie da ja schnell die Erfahrung das sie zu hause mehr Freiheiten hat als dort..!

Dann würde das Jugendamt sie kaum mitnehmen.

Teppichkuh 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 20:32

Das Jugendheim hat sie nicht mitgenommen, sie ist weggelaufen. Sie lebt erst seit 3 Monaten hier und kennt sich nicht aus. Und ist direkt zur Polizei. Die Polizei hat sie dann zum Jugendamt gebracht. Ihre Mutter ist mit meinem Bruder zusammen und erwarten ein Baby. Sie ist 15 Jahre alt und richtig pubertär. Ich habe selber 4 Kinder und kann aus 100 % Sicherheit sagen, das sie eine wundervolle Mutter ist. Das Kind ist ebenso ein wundervolles Mädchen. Allerdings ist sie mit allem unzufrieden. Will alles haben, will auch wieder zurück usw. Dann hat sie damit gedroht abzuhauen u d wie das so ist haben die sich gestritten. Das wars. Und schwups ist sie weggerannt. Ich will nur wissen was sie machen kann. Sie ist verzweifelt und kommt an ihr Kind nicht rang weiß nicht wo es ist u d wie es ihr geht. Muss sie sich ein Anwalt nehmen usw