ETV Beschluss nötig für einen Zaun um private Terrasse?

6 Antworten

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https://www.ich-habe-es-geschafft.de/Eigentuemergemeinschaft-Terrasse.html

Ich würde sagen yes - du brauchst die Zustimmung, dabei orientiere ich mich an dem Beschluss:

Die Errichtung eines Zaunes auf gemeinschaftlichem Grundstück stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des  § 22 Abs. 1 WEG dar, sofern der Zaun weder in den Eigentumsbegründungsurkunden vorgesehen noch zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlich war. Hier von den Vorinstanzen festgestellte Nachteile im Sinne des  § 14 Nr. 1 WEG bestehen in der ungünstigen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage.
Der Zaun stellte im entschiedenen Fall einen Fremdkörper in der Anlage dar (vgl. auch BayObLG, WuM 1988, 96 zur Einzäunung eines Sondernutzungsrechts/Teilgrundstücks).
( RA Haufe)
522er 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 22:22

Aber es geht nicht um ein Sondernutzungsrecht. Es ist meine private Terrasse, die zu meinem Eigentum gehört und im Grundbuch eingetragen ist.

Es wird die Optik stark verändert. Da braucht man die Zustimmung der anderen Eigentümer.

Du darfst ja auch nicht einfach andere Fenster einbauen.

522er 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 22:48

Es geht nicht um Fenster, sondern um einen Zaun, von dem die anderen zwei Terrassen auf selber Ebene ebenfalls einen haben. Außerdem wird die Optik nicht stark verändert, da der Zaun kaum sichtbar ist.

Lurch123532  21.02.2021, 22:51
@522er

Gehört denn die Terrasse auf den der selben Ebene auch zu eurem Wohnblock oder ist das eine andere Gemeinschaft?

Ein Zaun um die Terrasse ändert schon sehr stark die Optik. Die Fenster waren auch ein Beispiel für eine optische Veränderung die genehmigt werden muss.

Du brauchst die Zustimmung und die würde ich schnellstens einholen.

522er 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 22:56
@Lurch123532

Ja, die Terrassen gehören zum selben Wohnhaus. Ich glaube nicht, dass auch deren Zäune mit bzw. nach einem Beschluss gebaut wurden.

Lurch123532  21.02.2021, 23:05
@522er

Dann kann man es dir nicht verwehren. Was sagt denn der "Nachbar" zu den anderen Einzäunungen?

522er 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 00:02
@Lurch123532

Davon weiß der sicher nichts, da diese nicht von außen sichtbar sind. Ich wette auch da würde ich er sich melden. Einfach krank.

Lurch123532  22.02.2021, 07:18
@522er

ein Zaun in seiner Wohnanlage und er kann ihn nicht sehen?

522er 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 08:19
@Lurch123532

Ein Zaun an den Terrassen der unteren EG Wohnungen, die von der Straße nicht sichtbar sind. Und da kein anderer Eigentümer in dem Haus lebt, hat er die wohl noch nicht gesehen.

Lurch123532  22.02.2021, 14:19
@522er

Ein Mieter zieht einen Zaun um seine Terrasse?!

Sei es drum, es wird eine Genehmigung von den Eigentümern benötigt. Du kannst gerne anbringen, dass andere auch einen Zaun haben. Der muss dann auch wieder entfernt werden, wenn es die Gemeinschaft nicht will.

Es gilt doch das, was in der TE steht, ist doch auch schon so wie bei der Treppe.

In Deinem Grundbuch kann nicht stehen, Dir gehören m² Grundstücksfläche.

Wie soll denn die WEG an Deine Fenster und Außenwände und T-Tür kommen sollen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Terrasse wird Gemeinschaftseigentum mit einem Sondernutzungsrecht zu deinen Gunsten sein. Denn Terrassen konnten bis vor kurzem noch nicht zum Sondereigentum gemacht werden. Daher müsste man als erstes in die Teilungserklärung schauen, wie das Sondernutzungsrecht ausgestaltet ist. Wenn dort nichts steht, dann dürfte ein Beschluss erforderlich sein.

522er 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 22:24

Es ist kein Sondernutzungsrecht. Die Terrasse ist mein Eigentum und im Grundbuch so eingetragen. Wie gesagt, die Terrasse ist privat und ich habe die Grenzen zum Gemeinschaftseigentum eingehalten.

Ronox  21.02.2021, 22:27
@522er

Das ist unmöglich, da eine ebenerdige Terrasse nach dem WEG alte Fassung kein Sondereigentum sein konnte. Mag sein, dass es im Grundbuch als Sondernutzungsrecht eingetragen ist, aber nicht als Sondereigentum. Außer es wäre damals ein Fehler passiert.

522er 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 22:46
@Ronox

Sie ist aber nicht ebenerdig. Von der Wohnung aus ja, aber von außen steht sie oben. Verstehe das nicht genau du damit meinst.

Ronox  21.02.2021, 22:51
@522er

Dann kann es Sondereigentum sein. Wie auch immer, abschließend kann das hier sowieso niemand beurteilen, da keiner den Inhalt der Teilungserklärung kennt. Aber selbst bei Balkonen benötigt man zur Anbringung von Markisen einen Beschluss. Das dürfte hier nicht anders sein.

schleudermaxe  22.02.2021, 08:18
@522er

Ich fürchte, es gibt keinen Katasterauszug und auch keine Grenzmarkierung.

Leider ist es so.

ETW ist das Letzte.

Stelle einen Antrag, ansonsten Rückbau.

Wir haben wegen solcher Querelen einfach ein Haus gebaut - selbst!

522er 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 22:11

Ehrlich? Das ist doch unglaublich.. Es hat doch keinen zu interessieren, was ich auf meiner privaten Terrasse mache..

LouPing  21.02.2021, 22:17
@522er

„Deine „Terrasse“ grenzt aber an das gemeinschaftliche Grundstück, man darf annehmen das der Zaun auf dem gem. Grundstück steht?

522er 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 22:23
@LouPing

Nein, der Zaun steht auf meinem im Grundbuch eingetragenen Grundstück. Die Grenzen zum Gemeinschaftseigentum habe ich eingehalten. Der Zaun ist ausschlich auf meiner privaten Terrasse, die im Grundbuch eingetragen ist.

Felixsenior  21.02.2021, 22:24
@522er

Trotzdem.

Habet ihr keinen fachkundigen Verwalter?

522er 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 22:26
@Felixsenior

Der taugt zu nichts und hält sich gerne raus. Schon oft angeklingelt.

LouPing  21.02.2021, 23:15
@522er
Die Errichtung eines Zaunes auf gemeinschaftlichem Grundstück stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des   § 22 Abs. 1 WEG  dar, sofern der Zaun weder in den Eigentumsbegründungsurkunden vorgesehen noch zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlich war.

Du hast eigensinnig über eine bauliche Veränderung entschieden.. so läuft das nicht. Dadurch wurde auch der Gesamteindruck der gemeinschaftlichen Anlage verändert.

Wie ich gesehen habe (andere Fragen) kein alleiniges Problem, nimm dir einen Anwalt und zahle für eine verbindliche Beratung.