Estrich hat Farbfecken - Mieter muss zahlen
Hallo,
ich habe beim Einzug in meine Wohnung gestrichen und dabei auf den Estrich gekleckert. War ja damals nicht schlimm, da der Boden ja noch nicht drin war. Nun bin ich ausgezogen, musste den Boden mitnehmen und der Vermieter will mir nun die Reinigung des Estrich in Rechnung stellen. Ich meine, das ist ja nicht der "richtige" Fussboden.
Daher die frage: Muss ich das zahlen?
Vielen Dank für eure Antworten!!
Basti
4 Antworten
Farbkleckse können Unebenheiten bewirken. Jetzt oder später sind diese lästig. Du hast die Flecken gemacht, also musst Du sie entfernen. Dazu muss Dir der Vermieter auch Gelegenheit geben, bevor er jemand beauftragt. Hat er das nicht , sondern zwischenzeitlich machen lassen, wird er wohl auf seinen Kosten sitzen bleiben.
Hattest Du jedoch Gelegenheit, bzw. bist Du aufgefordert worden, aber nichts unternommen, musst Du zahlen.
Danke für die Auszeichnung.
Nein, natürlich nicht. Da ja ein Estrich kein bewohnbarer Fußbodenbelag ist, möge der Vermieter zuerst seinen Schaden bitte und auch gerichtsfest belegen und binde ggf. die private Haftpflichtversicherung mit ein, die ja jeder Mieter genau aus diesen Gründen hat. Viel Glück.
Ich meine, das ist ja nicht der "richtige" Fussboden. Daher die frage: Muss ich das zahlen?
Ich bin zwar auch deiner Meinung, aber meinen ist nicht wissen.
Gehe zu einem Mieterverein und lasse Dich beraten.
Und warum hast du die Farbflecken nicht entfernt? Die Wohnung ist doch nicht dein Eigentum. Ob das nun der richtige Fußboden ist oder nicht, der Vermieter muss die Wohnung ja wieder an den Mann oder die Frau bringen. Meinst du, dass diese Farbflecken da einen guten Eindruck machen und der VM seine Wohnung schnell vermieten wird?