Essensgeld beim Arbeitgeber bezahlen?
Hallo Leute, ist es gesetzlich vorgegeben,dass man bei seinem Arbeitgeber,in diesem Fall eine Fleischerei (Familienunternehmen) monatlich 50€ Essensgeld bzw. sogenanntes Frühstücksgeld abgezogen bekommt? Bei meiner Einstellung vor 2 Jahren wurden 49€ schriftlich im Arbeitsvertrag festgelegt. Jetzt wird der Betrag jährlich um 1 € erhöht,ohne das vorher anzukündigen. Bei Nachfrage hiess es, "das ist gesetzlich vorgegeben." Stimmt das? Danke für Eure Antworten
3 Antworten
Hallo perfeto.
Ja bei meiner Freundin ist das auch so obwohl das leider nie an die 50 Euro ran kommt. So viel isst sie da nicht.
In einem anderen Unternehmen musst du dein Essen selbst mit bringen.Da bist du mit 50 € gut bedient.
Wenn der Arbeitgeber nichts berechnen würde, müsstest du die gesamten Verpflegungskosten als Gehaltsanteil versteuern und auch Sozialabgaben leisten.
Das ist klar. Wenn der AG das Essen kostenlos ausgibt, ist der geldwerte Vorteil zusaetzlich anzusetzen
Sachbezugswerte für 2017
Sachbezugswert für freie Unterkunft bundeseinheitlich 223 € monatlich (gleicher Wert wie 2015 und 2016)
Sachbezugswert für freie Verpflegung bundeseinheitlich 241 € monatlich
Sachbezugswerte 2017
Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Gesamt
monatlich
51,00 €
95,00 €
95,00 €
241,00 €
kalendertäglich
1,70 €
3,17 €
3,17 €
8,03 €
Quelle: http://www.lohn-info.de/sachbezuege.html#sachbezugswerte
yup, Arbeitgeber machts richtig ...
Gut gegoogelt! ;)
ähm, diese 51 € SIND Gehaltsanteil und werden versteuert und Sozialabgaben abgezogen ....