Ist ein Arbeitsvertrag per EMail gültig? dringend : (
Hallo,
angenommen eine Person erhält wegen Dringlichkeit einen Arbeitsvertrag, der vom Arbeitgeber bereits unterschrieben wurde, per Email-Anhang zugesendet.
Ist dieser gültig oder, da er nicht im Original vorliegt, ungültig?
Gibt es z.B. gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Signatur, die einzuhalten sind, damit der Arbeitsvertrag rechtskräftig ist?
Danke im voraus & viele Grüße
User5454
5 Antworten
Da ein schriftlicher Arbeitsvertrag bestimmte Formen und Inhalte haben muss, ist davon auszugehen, dass dieser zwar gültig sein wird, jedoch im Falle eines Streits nicht als Beweis herangezogen werden kann, er hat dann allenfalls den Status eines Anscheinsbeweis - so die gängige Rechtsauslegung. Ich würde auf eine originale Ausfertigung im Nachhinein bestehen - vorab wäre aber zulässig
Selbst mündlich ist ein Arbeitsvertrag möglich. Er muss erst einen Monat nach Dienstbeginn schriftlich fixiert sein. (Nachweisgesetz)
Falsch! Siehe Nachweisgesetzt: "Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen."
Was ist denn der Hintergrund deiner Frage? Willst du die Arbeit jetzt gar nicht mehr anfangen oder meint der Arbeitgeber, der Vertrag sei nicht gültig? Wo kein Kläger da kein Richter.
Nein, es ist ein Aufhebungsvertrag mit dem derzeitigen Arbeitgeber zu machen. Und somit ist es natürlich wichtig, dass der Arbeitsvertrag, der vom neuen Arbeitgeber unterschrieben per EMail eingeht, auch rechtskräftig ist.
Für den Aufhebungsvertrag mit dem alten AG brauchst du doch den neuen Vertrag nicht. Oder meinst du, dass du sicher sein willst, dass der neue Vertrag auch gültig ist, damit du den alten aufheben lassen kannst? hm? Meinst du, du kannst dich auf den neuen AG verlassen, dann vertrau darauf. Wenn nicht, dann warte die Post ab und lass ihn dir als Papier schicken.
Klar ist der Gültig.
Ist selbstverständlich gültig.
Nein muss er nicht... nur wenn beide Seiten auch einen schriftlichen Vertrag abschließen wollen - erst dann greift das Nachweisgesetz - zu einem schriftlichen Vertrag besteht grundsätzlich keine Pflicht !