Muss ein vom Arbeitnehmer jede Zielvereinbarung akzeptieren?

7 Antworten

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das hört sich ja nach direktvertrieb an! logischerweise muss eine zielvereinbarung auch erreichbar sein ...

schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Zielvereinbarung

Schönen Sonntag, Wichtig ist das bei diesem Abkommen,die Vorjahreszahlen vorliegen,die erreicht wurden. Wenn Du ein Veto einlegst,dann zeige Deine Zahlen exakt auf,die DU im einzelnen das Vorjahr erreicht hast. Ansonsten wenn der Arbeinehmer seine Zielvorgabe vorlegt ist dies,im vollem Umfang in der Gesamtheit der Arbeitnehmer auch zu aktzeptieren,wenn es zu realisieren ist. Aber Du hast selbstverständlich bei solchen Abkommen bevor Du Deine Unterschrift setzt auch das RECHT mitzuteilen wenn Du diesbezüglich ,der Zielvorgabe bedenken hast. Von Fall zu Fall reagiert aber der Unternehmer darauf sehr hellhörig,denn damit will er auch die Einsatzbereitschaft seiner AN sehen und ob sie im vollem Umfang hinter dem Unternehmen stehen.(Daher auch die BONUS-Ausschüttung) MFG GABRA

Und lese Deinen Vertrag nochmals,denn genau da muß auch stehen,wie das Unternehmen dies aufgegliedert hat,wenn DU den dann genau so unterschrieben hast,dann ist dies verbindlich.

Habt ihr im Betrieb einen Betriebsrat,dann wende dich an ein Betriebsratsmitglied deines Vertrauens.Du kannst das Betriebsratsmitglied auch zu dem Gespräch mitnehmen.

Die Zielvereinbarungen müssen in jedem Fall realistisch sein und dürfen nicht aus Phantasiezahlen bestehen.

Zielvereinbarung Die gemeinsame Vereinbarung von Zielen wenn keine Gemeinsamkeit da ist, ist es keine Vereinbarung, sondern eine Anordnung Problem beim Arbeitgeber: er möchte ein möglichst hohes Ziel, weil er vermutet, dass der Mitarbeiter sich dann mehr anstrengt. Wenn das Ziel aber zu weit weg ist, verliert der Mitarbeiter es aus den Augen Problem beim Mitarbeiter, er möchte ein möglichst kleines Ziel, damit er leichter in den Genuss der Zielprämie kommt Lösung ist ein realistisches Ziel, was unter Partnern - Auch Chef und Mitarbeiter sollten Partner sein, auch realisierbar ist.

In Unternehmen mit Zielvereinbarungssystemen gibt es häufig eine Betriebsvereinbarung hierzu, in der auch der Fall geregelt ist, wenn sich Mitarbeiter und Führungskraft nicht einigen können. Frage doch einfach im Betriebsrat oder der Personalabteilung nach so einer Vereinbarung.