Wie verhalte ich mich bei einem Anhörungsbogen wegen Rotlichtverstoß?

6 Antworten

Deine Ausrede klingt nicht sehr glaubhaft.Als Kraftfahrer mußt Du einschätzen können wann Du bei Gelb noch fahren kannst.In Deinem Fall hätte durch die Beschleunigung der Blitz nie auslösen dürfen.Im Anhörungsbogen würde ich deshalb von der Beschleunigung nichts schreiben.Nimm es einfach hin,daß die Ampel auf Rot gegangen ist,als Du durch bist,das passiert nun mal auch wenn es schmerzlich ist.

Rotlichtverstoss ohne Gefährdung und weniger als 1 sec rot kostet 90 Euro und 1 Punkt. Verkehrsverstösse werden bei uns gnadenlos und effizient verfolgt. 

Schwerverbrecher oder Terroristen haben bessere Chancen, nicht behelligt zu werden, muss man leider nach den neuesten Schlagzeile sagen. 

Also besser die 90 Euro zahlen, solange kein Fahrverbot droht. 

Die Geschichte mit dem Chayenne mag zwar schön klingen, dürfte aber abgeschmettert werden, bei 50 Km/h mag er dicht auffahren, ist aber im Stadtverkehr noch kein "Bedrängen", ausserdem bremsen solche Autos automatisch um Kollisionen zu verhindern :-)  ... Rot ist Rot, wenn der auch noch drüber ist und 1 sekunde vorbei, bekommt er 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte + 200 Euro Bussgeld.

Wurdest du geplitzt? Wenn nein passiert garnichts. Bei uns ist das permanent.

So ein Smart ist ja nun nicht gerade ein langes Auto, ist denn der dicht auffahrende Cayenne auch bei rot gefahren oder hat er angehalten.

Vergiß es, es war ein Rotlichtverstoß und fertig.

Candron 
Beitragsersteller
 06.08.2017, 20:20

Er hat noch anhalten können. Ich hab es leider nicht mehr geschafft. Wie gesagt ich bin in der Gelbphase drüber gefahren. Meiner Einschätzung nach war das am sichersten und die Rotphase muss unter einer Sekunde gewesen sein da ich nur gelb gesehen habe :/

Artus01  06.08.2017, 20:22
@Candron

Wenn der Nachfolgende es geschafft hat anzuhalten, wäre es Dir auch möglich gewesen.

Das man auch bei gelb nicht fahren darf weißt Du aber?

Du hattest 3 Sekunden zeit , Gelbphase .

Aus einer Geschwindigkeit von  50 km/h lässt sich ein Fahrzeug gefahrlos abbremsen .

Ob du nun belangt wirst kann man so nicht sagen . Es kommt drauf an, ob du in den Schutzbereich der Ampel bei Rot eingefahren bist und gleichzeitig das Rotlicht missachtet hast .

Bei einigen Ampel beginnt dieser Schutzbereich direkt an der Ampel , bei anderen wieder erst 20 Meter hinter der Ampel .

Du kannst also bei Gelblicht in die Kreuzung einfahren und bei Rotlicht den Schutzbereich passieren und geblitzt werden , dieses wäre kein Rotlichtverstoß .    

Bei Rotlichtverstößen kommt man selten gegen ein Bußgeldbescheid an . Im Gegenteil , einige sind dann plötzlich noch mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Begehung konfrontiert .