Bei gelb über Ampel gefahren und aufgrund eines langsamen LKWs vor mir geblitzt worden?
Ich fuhr mit ca. 30 km/h hinter einem kleinen LKW auf eine Kreuzung zu. Als die Ampel auf gelb schaltete, fuhr ich noch über die Haltelinie und wollte die Kreuzung überqueren. Aufgrund des LKW's konnte ich nicht erkennen, dass sich kurz hinter Kreuzungsmitte der Verkehr stockte, sodass auch der LKW kurz nach Kreuzungsmitte sehr langsam wurde (10-15km/h). Da ich noch Mitten in der Kreuzung stand, als die Ampel dann auf rot schaltete, bemerkte ich ein Blitzen. Ich fuhr jedoch weiter, da ich 1. so etwas als Fahranfänger noch nicht gesehen hatte und ich mir unsicher war, ob es überhaupt geblitzt hat weil die Sonne so grell war und 2. noch nie etwas davon gehört hatte, wieder rückwärts hinter die Haltelinie zu fahren, damit sie sehen, dass ich die Kreuzung nicht überquert habe.
Nun habe ich einen Bußgeldschein bekommen, bei dem steht dass meine vorwerfbare Rotzeit 0,32 Sekunden beträgt. Ich werde nun versuchen Einspruch zu erheben und meine Situation zu schildern. Doch hat das überhaupt einen Sinn? Ist es ein Rotlichtverstoß auch wenn man die Ampel nicht mehr in Sicht hat und aufgrund stockendem Verkehr in der Kreuzung steht? Oder wäre das eventuell nur ein Bußgeld?
Wäre dankbar für hilfreiche Antworten und keine belehrenden Kommentare, da es für mich sehr wichtig ist, mein Einspruch zu formulieren, da ich sonst ein Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit habe.
Vielen Dank!
9 Antworten
Ich denke, dass du da keine Chance hast. Wenn du nicht erkennen kannst, ob du es komplett über die Kreuzung schaffst, dann hast du an der Haltelinie zu warten bis drüben genug Platz für dich ist.
Und mit 0,32s sollte das Bußgeld auch nicht enorm sein.
aus
www.anwalt.de/rechtstipps/warten-an-der-kreuzung-trotz-gruener-ampel_039662.html
"Priorität hat die schnellstmögliche Räumung der Kreuzung. Das ist im Interesse eines geregelten Verkehrsflusses unumgänglich. Bei tatsächlich hängen gebliebenen Fahrzeugen muss gegebenenfalls auch der Querverkehr warten. Denn auch der müsste sonst ja auf der Kreuzung stehen bleiben und würde damit ebenfalls gegen § 11 Abs. 1 StVO verstoßen.
Dazu ergänzt Abs. 3 ausdrücklich, dass auf ein eigentlich bestehendes Vorrecht verzichtet werden muss, wenn es die Verkehrslage erfordert. So kann also trotz grüner Ampel eine Wartepflicht bestehen, bis die hängen gebliebenen Fahrzeuge die Kreuzung wieder verlassen können.
Vor allem gilt dasfür bevorrechtigte Kreuzungsräumer, die sich wirklich auf der Kreuzung befinden. Wer dagegen nur wenig über die Ampel hinausgekommen ist und die Kreuzung gar nicht blockiert, muss warten, wenn die Ampel umschaltet. Wie immer gilt der Grundsatz aus § 1 der StVO: Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme."
Oder anders formuliert: man darf in eine Kreuzung nur Einfahren wenn sicher gestellt ist, dass man sofort aus ihr wieder rauskommt und nicht gezwungen wird, in der Kreuzung stehen zu bleiben. Wer das missachtet und bei Rot noch da rumsteht, begeht in der Tat einen Rotlichtverstoß.
Einspruch ist Sinnlos da kommt 1 Punkt und 90 Euro Geldstrafe auf dich zu da es noch unter 1 Sec. war darüber ist es 2 Punkte 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot dagegen kannst Du Einspruch einlegen .
Den schon bei Gelb gilt das : "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". und nicht mal schnell drüber .
Und sollte die Kreuzung nicht zügig zu überfahren sein muss man auch bei Grün stehen bleiben bis sie ganz frei ist sonst kann man mitten im Quer verkehr stecken bleiben und den auch blockieren .
Zur Abwechslung mal einen DH für @fuji415.
Weiter so. 😊
Den Einspruch kannst dir sparen. Du hättest genügend Abstand halten müssen um die Ampel im Auge zu haben. Bei Gelb hättest eh nicht mehr einfahren dürfen.
https://dejure.org/gesetze/StVO/37.html
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Wenn du die Kreuzung auf Grund des LKWs nicht einsehen kannst bist du verpflichtet stehen zu bleiben bis du etwas siehst.
Kannst es gerne versuchen Einspruch zu erheben wird aber nichts bringen