Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?
Hallo,
heute habe ich eine Post von der Bußgeldstelle erhalten, in dem mir vorgeworfen wird, dass ich über einer rot abstrahlender Ampel gefahren wäre und das länger als zwei Sekunden (qualifiziert). (Es gab einen besonderen Grund..)
Da ich keine Rechtsschutzversicherung in dem Tatzeitpunkt hatte, würde ich jetzt eine abschließen und den Sachverhalt zum Gegenstand meiner Äußerung machen, da ich auch die Anwaltskosten nicht selbst tragen möchte... ist das möglich?
danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Wer denkst du, schließt dann überhaupt noch vorsorglich eine Versicherung ab, wenn das hinterher auch noch möglich ist?
Schmunzel ..... Gegenfrage: würdest Du ein bereits brennendes Haus gegen Feuer versichern?
Also trage bitte die Folgen Deines Fehlverhaltes mit Fassung :
https://www.bussgeldkatalog.de/qualifizierter-rotlichtverstoss/
Ist soweit ich weiß nicht mehr möglich. Musst du aber auch gar nicht, denn in der Regel bietet man dir bei sowas erstmal noch gelegenheit dich zu der ganzen Sache zu äußern.
Wenn dabei nichts rauskommt, dann kannst du immer noch klagen.
Aufgrund der Wartezeitklausel nicht möglich. Die Versicherung soll ja in erster Linie der Vorsorge dienen.
Natürlich nicht. Wer versichert schon ein brennendes Haus? Wie auch bspw. bei Zahnzusatzvers. sind bei Neuabschluss laufende Ver-/Behandlungen von der Versicherung ausgeschlossen. Das sollte Dir aber auch bewusst sein.