Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?
Hallo,
heute habe ich eine Post von der Bußgeldstelle erhalten, in dem mir vorgeworfen wird, dass ich über einer rot abstrahlender Ampel gefahren wäre und das länger als zwei Sekunden (qualifiziert). (Es gab einen besonderen Grund..)
Da ich keine Rechtsschutzversicherung in dem Tatzeitpunkt hatte, würde ich jetzt eine abschließen und den Sachverhalt zum Gegenstand meiner Äußerung machen, da ich auch die Anwaltskosten nicht selbst tragen möchte... ist das möglich?
danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Wer denkst du, schließt dann überhaupt noch vorsorglich eine Versicherung ab, wenn das hinterher auch noch möglich ist?
Schmunzel ..... Gegenfrage: würdest Du ein bereits brennendes Haus gegen Feuer versichern?
Also trage bitte die Folgen Deines Fehlverhaltes mit Fassung :
https://www.bussgeldkatalog.de/qualifizierter-rotlichtverstoss/
Ist soweit ich weiß nicht mehr möglich. Musst du aber auch gar nicht, denn in der Regel bietet man dir bei sowas erstmal noch gelegenheit dich zu der ganzen Sache zu äußern.
Wenn dabei nichts rauskommt, dann kannst du immer noch klagen.
Also sagen wirs so: Beim Finanzamt kostet es nichts Einspruch einzulegen und im Rahmen des Prinzips der Rechtstaatlichkeit steht in der Regel auch jedem Bürger die angebotenen Rechtsmittel zu ergreifen, um sich gegen sowas zur Wehr zu setzen.
Sicher, dass da horrende Kosten auf dich zukommen?
Okay gut, ich nehm alles zurück.
Stellt sich halt die Frage, ob du lieber zahlst und gut ist oder ob du dagegen angehen willst.
Ich weiß es nicht.. klar werde ich mich ja auch dagegen äußern.
wenn dies aber nicht zum Erfolg führt, dann macht es gar keinen Sinn die Kosten dennoch zu tragen, aber ein Versuch ist es ja Wert.
Aufgrund der Wartezeitklausel nicht möglich. Die Versicherung soll ja in erster Linie der Vorsorge dienen.
Okay, auch in allen Rechtsschutzversicherungen?
Ja ist für alle geltend.
Okay, danke
Natürlich nicht. Wer versichert schon ein brennendes Haus? Wie auch bspw. bei Zahnzusatzvers. sind bei Neuabschluss laufende Ver-/Behandlungen von der Versicherung ausgeschlossen. Das sollte Dir aber auch bewusst sein.
Ja, aber der Widerspruch kostet mich ja auch wieder etwas. Die Bearbeitungsgebühren muss ich ja dann dennoch tragen:/