Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

7 Antworten

Wer denkst du, schließt dann überhaupt noch vorsorglich eine Versicherung ab, wenn das hinterher auch noch möglich ist?

Ist soweit ich weiß nicht mehr möglich. Musst du aber auch gar nicht, denn in der Regel bietet man dir bei sowas erstmal noch gelegenheit dich zu der ganzen Sache zu äußern.

Wenn dabei nichts rauskommt, dann kannst du immer noch klagen.

Aufgrund der Wartezeitklausel nicht möglich. Die Versicherung soll ja in erster Linie der Vorsorge dienen.

Natürlich nicht. Wer versichert schon ein brennendes Haus? Wie auch bspw. bei Zahnzusatzvers. sind bei Neuabschluss laufende Ver-/Behandlungen von der Versicherung ausgeschlossen. Das sollte Dir aber auch bewusst sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung