Rotlichverstoß ohne Beweis?
Hey leute, kennt sich hier jemand mit verkehrsrecht aus? ich wurde vor ca 2 wochen von einem motoradpolizisten angehalten, der mir vorwarf ich wäre über eine eine rote ampel gefahren. meine freundin und ich sind uns ziemlich sicher, dass ich das nicht getan habe. der polizist war alleine, wir zu zweit und es war keine gezielte überwachung , sondern nur 'zufall' dass er da war, das heißt es gibt auch keinen beweis außer seine aussage. ich war linksabbieger und er wollte eigentlich geradeaus fahren (die ampelschaltung ist verschieden). er meinte ich hätte erst an der ampel gestanden und wäre dann irgendwann bei rot losgefahren, was natürlich totaler schwachsinn ist. ich kenne die ampel (ist mein arbeitsweg, fahre diese strecke jeden tag). ich bin rechtsschutzversichert und werde auf jeden fall einspruch erheben. wie seht ihr die chance? ist ja kein 'normaler' rotlichtverstoß, bin ja nicht nochmal aufs gas getreten um irgendwie noch über orange zu brettern. der polizist kann sich doch genauso geirrt haben, schließlich guckt man im normalfall ja auf 'seine' ampel. heißt es nicht 'im zweifel für den angeklagten'? vielen dank schonmal!!
2 Antworten
Wenn du Rechtschutzversichert bist ist das schon mal gut. Hat der Polizeibeamte sich Papiere und Führerschein zeigen lassen. Musstet ihr aussteigen. Hat er sich Notizen gemacht? Wenn er sich keine Notizen und auch das Kennzeichen mit Fahrzeuginhaber verglichen hat, könnt alles vergessen. Bis zu 3 Monaten müsste was kommen, und zwar ein Anhörungsbogen. Falls ihr den bekommt oder bekommen habt auf keinen Fall außer Namen nichts ausfüllen und mit Papieren zu einem Rechtsanwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Ich wünsche euch alles erdenklich Gute und wenn ihr die Wahrheit gesagt hat stehen eure Chancen stehen dann. Sollte er jedoch eine Webcam haben die etwas anderes Zeigen, dann wird hart. Schreibt doch mal wies euch ergangen ist.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
das heißt es gibt auch keinen beweis außer seine aussage.
Seine Aussage ist ein Beweis - ein sogenannter Zeugenbeweis.
Dabei ist es übrigens auch weitgehend egal das er Polizist ist.
Ein Rotlichtverstoß kann auch durch Beobachtung nachgewiesen werden. Daran sind aber recht hohe Anforderungen gebunden, lies Dir das mal durch: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht19.php
Wie die Sache nun tatsächlich ausgehen wird kann niemand vorhersehen.
Legst Du Einspruch gegen einen [noch kommenden] Bußgeldbescheid ein wird der Polizist damit konfrontiert seine Aussage vor Gericht wiederholen zu müssen. Je nachdem für wie standfest er diese hält wird dann der nächste Schritt aussehen - entweder es kommt zur Gerichtsverhandlung, oder das Verfahren wird eingestellt.
Da Du eine RS-Versicherung hast gehst Du finanziell kein großes Risiko ein, als such Dir einen im Verkehrsrecht versierten Anwalt und lass Dich beraten.