Rotlichtverstoß: lohnt sich ein Einspruch?
Hallo liebes Forum, da ich nun doch geblitzt wurde (wahrscheinlich von hinten/seite) würde ich gerne wissen wie ich weiter vorgehen soll.
Vergehen: Spät in der Nacht in einer Kurzschlussreaktion über Rot links abgebogen weil die rechte Ampel grün wurde und ich auf der mittleren Spur war und dachte diese wäre für links UND geradeaus (war nur für links) Siehe Bild -> aus der Probezeit bin ich raus und die Ampel war länger als 1sec rot
Ist es sinnvoll Einspruch zu erheben/keine Angaben zum Fahrer zu machen wenn der Fahrer durch das Foto von der Seite/Hinten nicht zu identifizieren ist? Folgt darauf die Auferlegung eines Fahrtenbuches und wieviel kostet das? Bzw wie soll man allgemein darauf reagieren?
3 Antworten
Ähnliche Situation: Frau fährt mit Geschäftswagen ihres Mannes über rote Ampel. Chef von Mann bekommt Strafzettel und sagt aber er kenne die Frau nicht -> Chef muss gahrtenbuch fphren.
Einspruch könnte helfen aber dann wird ein gahrtenbuch geführt werden müssen.
In oben genannten Fall musste es soweit ich weiß 24 Monate lang geführt werden.
Gebühren kann ich dir leider nicht sagen..
Wüsste aber nicht für was die Gebühren sein sollten..
Zieht das Gebühren nach sich und für wie lange muss dieses dann geführt werden ? LG
Warte mal ab bis du einen Anhörungsbogen bekommst, dann geh damit zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast übernehmen die in der Regel auch die Kosten.
Einspruch wird keinen Zweck haben. https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/
Begründündung? Du hast den Verstoss begangen, dass man zur Rechenschaft und sanktioniert wird, ist normal. Steh dazu. Das Schreiben kommt noch.
Darum die Fragen oben. Ich würde gerne den Schaden begrenzen und darum ist ihre Antwort komplett fehl am Platz da diese sich nicht auf die Fragen beziehen.
danke für Negativ LOOOOL
lege schön Einspruch ein, wird dadurch nur verteuert.
Willst das jemand mit Bildchen am Rathaus auftaucht, oder gar in euerer Nachbarschaft
bei der Summe und Folgen werden bei solchen "Kleinigkeiten" gerne die Fahrer ausfindig gemacht
LOOOOL ? Ich glaube wir sind beide keine 15 mehr...
Zum Beispiel die Folgen eines Einspruchs währen für mich hilfreich gewesen - Es hilft halt leider nicht wenn jeder nur seine eigene Meinung abseits der Frage postet - das gibt nur Chaos und am Ende keine sachdienliche Antwort nur eine Diskussion
Gibt es dafür auch eine Begründung? Die Seite zeigt nur das Strafmaß das ich bereits kenne.