Erziehungsfähigkeitsgutachten bezüglich Sorgerechts und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Nach sehr langem Warten und mehreren Gerichtsverhandlungen, hat das Gericht bei dem letzten Gerichtsverfahren, Die Richterin, ein Erziehungsfähigkeitsgutachten angeordnet. Nun ist es schon nächste woche soweit. Die Gerichtspsychologin wird uns nächste Woche einen Hausbesuch machen, um mit mir und meinem Ehemann ein Gespräch zu führen.
Ich möchte gerne erfahren was mich genau erwartet, und womit ich und mein Ehemann aufjedenfall rechnen müssen? Werden ich und mein Ehemann auch getrennt voneinander ein Gespräch mit der Gerichtspsychologin führen? Ich und mein jetztiger Ehemann haben keine gemeinsame Kinder, da es meine Kinder sind, und mein Exehemann, mit Ihm, ich ein eheliches gemeinsames Kind habe, hat nun vor einem halben jahr das Alleinige Sorgerecht sowie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.
4 Antworten
Liebe DiamondQueen,
ich bin selber Gerichtsgutachterin und weiß deshalb, was die Deinige wissen will. Sie interessiert sich für die Bindungen Eures Kindes, also mit wem das Kind aus welchem Grund auch immer besser kann. Sie wird sich dafür interessieren, welches Elternteil das Kind besser fördern kann, den Willen des Kindes, die Kooperation zwischen den Eltern, die Kontinuität, die das Kind bei dem jeweiligen Elternteil erfährt, die Bereitschaft des jeweiligen Elternteiles, sich an den Bedürfnissen des Kindes zu orientieren sowie den sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen. Viel Glück bei den Besuchen der Gutachterin. Und bedenke eines: wo immer Einschränkungen sind, man kann sie beheben.
Hallo liebe isomerisation, kannst du dich bitte bitte bitte bei mir melden ??? Wäre sehr wichtig. Danke
Die Frage, was Euch erwartet, kann ich natürlich nicht beantworten, aber versucht einfach so zu sein, wie Ihr sonst auch seid! Jedes künstliche Verhalten wird die Psychologin eh bemerken. Also "ver-"kleidet Euch auch nicht und lebt ihr Euren Alltag vor. Eure Situation ist sehr schwierig; Ihr habt schon viel Zeit und Nerven verbraucht, aber das hat damit ein Ende. Ich wünsche Euch alles Gute!
es wird geprüft wer besser für das kind ist. entweder seit ihr es beide oder ihr seit beide erziehungsunfähig oder nur einer. das kind unterhält sich mit dir und mit deinem kind getrennt von einander oder zusammen. selbiges passiert beim vater des kindes, wenn das kind dort ist. es wird beobachtet wir die familie jeweils miteinander agiert und auch was der wunsch des kindes eigentlich ist. danach wird der gutachter seine meinung bilden und vortragen ob er deinem antrag oder dem des vaters folgt. sprich der ausgang ist momentan offen. kann also gut sein das kv seinen antrag "gewinnt" und das kind zu ihm zieht.
reny56, warum hast Du diese Frage erneut eingestellt?
Mir persönlich scheint, sie wurde umfassend beantwortet.
Ansonsten möchte ich raten, diese Seite zu nutzen, denn wir brauchen ja nicht unbedingt Details wissen hier