Zum Erziehungsfähigkeitsgutachten gezwungen was tun?
und zwar hat mein Ex Partner , und Kindesvater das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt .
Das Gericht hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Richter sagte zu mir wenn ich das Gutachten ablehne wird er das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater zu sprechen . Also musste ich klein bei geben .
Begründung: aktueller Stand Wechselmodell
- die Grundlage das dies funktionieren könne ist die Kommunikation zwischen den Eltern .
Ich bin am Ende bald hat er was er wollte . Das Kind für sich um mir eins auszuwischen .
4 Antworten
Nun ja, 14.05.2018 Anzeige wegen Kindesmisshandlung, 26.06.2018 Ladung zum Strafantritt, 22.08.2018 wegen eine "Lappalie" 520 Sozialstunden.
Ich schätze, es gibt zu deiner Version auch noch eine andere Version. Deine bisherigen Posts machen schon nachdenklich.
Na wenn sie das Zeug dazu hat, ist ja schräg sich bewußt in so ein Leben zu stürzen.
ich verstehe nicht wo dein problem ist. führe das gutachten durch und warte ab, was dabei rauskommt. unter umständen will das kind garkein wechselmodell und dieses ständige hin und hergezerre ohne ein festes zu hause. es wird ja einen grund haben, warum kv das abr hat.
das tut er jedenfalls nicht, um dir eins auszuwischen. du hättest dann immer noch umgangsrecht alle 2 wochen.
In Deinem Leben ist viel los und von daher schätze ich mal, hast Du jetzt Probleme.
Was sagt Dein Anwalt dazu?
Erstmal soll ich wieder einen Termin vereinbaren in seiner Kanzlei um alles weitere zu besprechen .
Hast Du einen Anwalt ?
Ohne bist Du hilflos ausgeleifert.
Mehr kann man Dir von hier aus nicht raten.
Mein Anwalt saß mit in der Verhandlung. Der Richter sagte die Kommunikationsebene sei Vorraussetzung für das Wechselmodell. Und weil dies nicht funktioniert Holt er ein Gutachten ein .
Wobei er in beiden Punkten recht hat.
das macht der richter sehr gut und hat recht.
ich ergänze: sie strebt einen Job in einem Laufhaus an