Kann eine Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht einfach wegziehen?

6 Antworten

Ja, unter bestimmten Umständen kann sie. Woher willst Du wissen, dass sie "sachlich" keinen Grund hat?

Gemeinsames Sorgerecht heißt nicht, das man nicht wegziehen darf.

Kläre das mit der KM

 

markusher  02.04.2017, 13:21

gsr heißt das man mit den gemeinsamen kindern eben nicht wegziehen darf, wenn der andere was dagegen hat.

Nein, das darf sie nicht. Zumindest nicht mit den Kindern. Alleine umziehen darf sich schon.

Du solltest hier fix zum Anwalt und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Besonders wird da wert auf die Meinung der Kinder gelegt - wollen die ihr Umfeld behalten oder eher mit der Mutter mitgehen?

Bitte keine unsachlichen Antworten, resultierend aus "Mutterkraft" und "female supremacy" ... es handelt sich nicht um verletzen Stolz oder sonst welches Emogedöns ... auch wenn die Muttis das gerne glauben.

Es liegt ein uneingeschränkt gemeinsames SR vor ... eingeschlossen das gemeinsame ABR ...

Es existiert ein einvernehmlich ausgehandeltes und dokumentiertes Betreuungskonzept und kein "Umgangsmodell" ... das läuft mehrere Jahre.

Das Bedürfnis, zum neuen Freun zu ziehen, ist nachvollziehbar aber kein sachlicher Grund sondern eine persönliche Entscheidung. Selbst der Arbeitsort der KM bleibt erhalten und sie wird zur Fernpendlerin.

Die Kinder sind sehr gut integriert und fühlen sich im bestehenden System wohl

Menuett  31.03.2017, 13:25

Da hast Du die allerbesten Chancen, das alleinige ABR zu erhalten.

ja. kann sie.

vermutlich hat sie das aufenthaltsbestimmungsrecht.

das sorgerecht bleibt davon unberührt.

und laut gesetz kann jeder da hinziehen wo er will, ohne dafür eine begründung zu brauchen. sogar ins ausland oder von der nordseeküste nach südbayern.

und wenn er das aufenthaltsbestimmungsrecht fürs kind hat, darf er auch mit einem kind hinziehen wo er möchte.

sei froh, dass es nur 100km sind. das ist ja echt noch nah dran.

markusher  31.03.2017, 21:35

warum sollte er froh sein? die kinder leben die hälfte derzeit bereits bei ihm. das kann er sehr einfach kippen und mit fakten belegen, indem die kinder nicht zurück zur mutter kommen.

bei gemeinsamen sorgerecht haben die eltern immer das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht. die antwort ist also falsch.

Menuett  31.03.2017, 13:26

Wie kommst du auf das schmale Brett, dass bei einem 50/50 Wechselmodell die Mutter das alleinige ABR hat?