Erzieherhelferin: Erste Hilfe Kurs nicht als Arbeitszeit angerechnet?
Hallo, ich arbeite seit Mai in einer Kita als Erzieherhelferin und musste vor kurzen an einem Sonntag 5 stunden einen Erste Hilfe Kurs machen. Meine Chefin meinte dass ich es selber bezahlen muss und es nicht als Arbeitszeit angerechnet wird, weil es eine Vorraussetzung für diesen Job ist, was aber nicht im Interview oder im Vertrag erwähnt wurde. Ist das richtig? Ist es keine Arbeitszeit und muss man das selber bezahlen? Ich hab vorher noch nicht in Deutschland gearbeitet, also kenn ich mich mit solchen Sachen nicht gut aus. Wo kann man sich denn in solchen Fällen wenden um diese Fragen beantwortet zu bekommen? Danke.
2 Antworten
Ersthelferinnen
Da es für die Tätigkeit notwendig ist, ist es Arbeitszeit und muß grundsätzlich auch vom Arbeitgeber bezahlt werden - allerdings zahlt das auch die zuständige Berufsgenossenschaft; der Maßnahmeträger rechnet direkt mit der BG ab - dazu gibt es ein Formular des Maßnahmeträgers, welches vom Arbeitgeber unterschrieben werden muß.
Wenn Du allerdings den Kurs bereits bezahlt hast, dann muß der Arbeitgeber Dir das erstatten, da das betrieblich veranlaßt war.
Natürlich ist das Arbeitszeit!