Erzieherhelferin: Erste Hilfe Kurs nicht als Arbeitszeit angerechnet?

2 Antworten

Ersthelferinnen

Da es für die Tätigkeit notwendig ist, ist es Arbeitszeit und muß grundsätzlich auch vom Arbeitgeber bezahlt werden - allerdings zahlt das auch die zuständige Berufsgenossenschaft; der Maßnahmeträger rechnet direkt mit der BG ab - dazu gibt es ein Formular des Maßnahmeträgers, welches vom Arbeitgeber unterschrieben werden muß.

DerSchopenhauer  12.12.2015, 12:15

Wenn Du allerdings den Kurs bereits bezahlt hast, dann muß der Arbeitgeber Dir das erstatten, da das betrieblich veranlaßt war.

Natürlich ist das Arbeitszeit!