Erwerbsminderungsrente vor Sozialgericht

1 Antwort

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Hallo tommy800,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente vor Sozialgericht<

Antwort:

Vor dem Sozialgericht wird in der Regel die Spreu vom Weizen getrennt!

Das heißt:

Nun kommt es darauf an, ob Ihre medizinische Beweisführung stichhaltig ist!

Die DRV ist Ihre Gegenseite, Ihr großer Gegenspieler mit Ihrem eigenen Begutachtungsapparat, welche immer zu Gunsten der DRV agiert!

Das Sozialgericht wird Sie nun zu gerichtlich bestellten Gutachtern schicken, welche sich in der Regel an Ihren eigenen, medizinischen Nachweisen (Arzt-/Entlassungsberichten) orientieren!

Sind diese Ihre Arztberichte nicht glasklar und aussagefähig formuliert, besteht in der Regel kaum Aussicht auf einen erfolgreichen Ausgang zu Ihren Gunsten!

Daraus folgt:

Prüfen Sie Ihre eigene medizinische Beweisführung dahingehend, ob daraus folgende Kriterien zweifellos entnommen werden können:

Teilweise Erwebsminderungsrente:

Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind müßen Sie nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund Ihrer gesundheitlichen Beschwerden im Einzelnen und darauf aufbauend und Fachübergreifend, auf Dauer auf 3 bis unter 6 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Volle Erwerbsminderungsrente:

Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind müßen Sie nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund Ihrer gesundheitlichen Beschwerden im Einzelnen und darauf aufbauend und Fachübergreifend, auf Dauer auf unter 3Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Siehe hierzu auch unter folgendem Link der DRV

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Da mein Antrag auf Teilweise Erwerbsminderungsrente schon 1 Jahr läuft und schon abgelehnt wurde habe ich den VDK eingeschalten.<

Antwort:

Lange Verfahrensabläufe legen in der Regel die Vermutung nahe, daß die eigene medizinische Beweisführung unzureichend ist und zuwenig Fakten beinhaltet.

Die Hinzuziehung des VDK als Rechtsbeistand ist in jedem Fall positiv zu werten, allerdings kann der VDK keine Wunder vollbringen, wenn Fakten fehlen!

Nun meine Frage da der fall jetzt vors Sozialgericht geht würde mich interesieren ob bei Annahme meines Antrages eine rückwirkende zahlung auf den Termin der antragstellung möglich ist.<

Antwort:

Das kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall drauf an und ob die jeweilige Rente auf Zeit oder unbefristet bewilligt wird!

In der Regel werden aber die meisten Erwerbsminderungsrenten nur noch auf Zeit, maximal 3 Jahre bewilligt!

Siehe hierzu unter obigem Link ab Seite 27:

Auszug:

Rente auf Zeit oder unbefristet

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und Ihr Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, erhalten Sie diese Rente unbefristet.

Befristete Renten

Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Damit sie rechtzeitig gezahlt werden kann, reicht es aus, wenn Sie die Rente bis zum Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen.

Stellen Sie Ihren Antrag erst später, beginnt die Rente „auf Zeit“ erst mit dem Antragsmonat. Endet Ihre befristete Rente und hat sich Ihr Gesundheitszustand nicht gebessert, können Sie die Rente natürlich weiterhin erhalten – eventuell erneut befristet. Deshalb sollten Sie rechtzeitig (vier Monate vor Ablauf der Befristung) einen Weiterzahlungs antrag stellen.

Unbefristete Renten

Wenn Sie Ihren Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung einreichen, wird Ihre unbefristete Rente ab dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Liegt Ihr Antrag erst nach Ablauf der drei Kalendermonate vor, zahlt die Rentenversicherung die Rente erst vom Antragsmonat an.

Entziehung der Rente

Bessert sich Ihr Gesundheitszustand während des Rentenbezuges, kann die Rente ganz oder teilweise entzogen werden. Bevor die Rentenversicherung Ihnen einen entsprechenden Bescheid erteilt, können Sie dazu Stellung nehmen.

Fazit:

Prüfen Sie Ihre medizinischen Unterlagen auf Stichhaltigkeit!

Gehen Sie auf google>>erwerbsminderungsrente.biz und auf Youtube unter dem Stichwort: "Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben" und kontrollieren Sie, ob Sie alle Hausaufgaben konsequent abgearbeitet haben.

Tipp:

Besuchen Sie in Wohnortnähe öffentliche Sitzungen des Sozialgerichts, damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie es dort zur Sache geht und mit welchen eiskalten Gegenargumenten die Rechtsabteilung der DRV dort aufwartet.

Die Termine der öffentlichen Sitzungen sind in der Regel außen an den Sitzungszimmern angeschlagen und die Teilnahme ist dort meist problemlos möglich!

Beste Grüße, Konrad

WillLoman  25.11.2013, 13:50

Eine sehr schöne, ausführliche und vor allem hilfreiche Antwort, DH!