Erwerbsminderungsrente abgelehnt was nun?
Hallo Zusammen !
Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin 44 Jahre alt habe in den Zeitraum von 2011-2016 die Erwerbsminderungsrente bezogen. Die Erwerbsminderungsrente habe ich auf folgende Krankheiten bekomme. > depressive Episoden, mittelgradig, HWS, LWS, BWS Syndrom.
Als ich die Erwerbsminderungsrente beantragt habe 2011 hat man mich in die REHA geschickt ( REHA geht immer vor RENTE ) und in der Reha ( Neurologie ) hat man mir dann die Erwerbsminderungsrente bewilligt. Von 2011-2014 habe ich die Rente dann auf Zeit gehabt und von 2014-2016 auch. Wurde Verlängert. 2016 habe ich dann den Antrag auf Weiterzahlung gestellt und man hat mich dann zu den Gutachter geschickt von der Rentenversicherung. Es wurde ein Neurologisches und Orthopädisches Gutachten erstellt. Es viel für mich negativ aus und der Antrag wurde dann abgelehnt.
Mit der Begründung > Meine Gesundheitliche Situation hat sich verbessert. Es besteht eine leichte Depression keine Mittelgradige mehr. Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und wir haben gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Das hat sich dann auch in der länge gezogen > Befunde hin und her. Das war mir auch bekannt.
Meine behandelten Ärzte wurden auch alle angeschrieben und alle haben dann auch nochmal bestätigt das ich nicht mehr Erwerbstätig sein kann und das ich die Erwerbsminderungsrente bekommen sollte. Das wurde auch von der Deutschen Rentenversicherung abgeschmettert und Sie blieben dabei das Sie sich an Ihre Gutachter halten. Somit haben wir dann Klage eingereicht vor den Sozialgericht.
Dazu muß ich sagen das ich von 2016 bis 2019 durchgehend vom Neurologen Krank geschrieben bin. Ich hatte mehrere Untersuchungen von Sozialmedizinischen Dienst der Krankenkasse und die sagten es auch das ich nicht mehr Arbeiten kann.
Ein Gutachten haben die auch erstellt was wir dann zum Sozialgericht und zur der Rentenkasse geschickt haben wo auch drin steht das ich nicht mehr Erwerbstätig sein kann.
So hat sich dann alles wie immer in der Länge gezogen. Schließlich hat das Sozialgericht zwei Neutrale Gutachter beauftragt und ich wurde Untersucht.
Aber auch die beiden Gutachten vom Sozialgericht vielen Negativ für mich aus.
Was kann ich jetzt machen ? Die Krankenkasse und meine Ärzte halten zu mir und befürworten die Erwerbsminderungsrente.
Kann man nochmal Einspruch einlegen gegen die zwei Gutachten des Sozialgerichtes ?
Oder kann man weiter Klagen > vielleicht > Mündliche Verhandlung !
Welche Optionen habe ich noch ?
Wäre für eure Antworten sehr dankbar !
6 Antworten
Wir haben das auch durch. Meinem Mann wurde von Seiten seiner Ärztin, der Krankenkasse und schlussendlich dem Arbeitsamt (weil länger als 2 Jahre krankgeschrieben) ins Gewissen geredet, er solle doch endlich Erwerbsminderungsrente beantragen.
Nach endlosen Formularen etc. dann der Termin beim Arzt der Rentenkasse. Natürlich wurde die Rente abgelehnt. Allerdings wurden seine 30% Invalidität dann gleichgestellt mit einer 50% Invalidität. So konnte er dann langsam wieder an seiner alten Arbeitsstelle anfangen. Der Chef konnte ihm nix mehr wegen der Ausfallzeiten (Krankheit, Arztbesuche etc.) und er kann Pause machen, wenn er es braucht. Auch auf die Kündigungfristen hat es eine für ihn positive Auswirkung.
Mittlerweile arbeitet er seit einem Jahr wieder und es geht überraschend gut. Natürlich schluckt er immernoch schwere Anti-Depressiva, aber so langsam kann er die auch reduzieren. Leider immer mit Ausfallzeiten, da er dann auf Entzug kommt.
Für ihn war es gut, dass er keine Rente bekommen hat. Ich denk das hätte ihm mehr zugesetzt, als wie sich zu überwinden wieder mit der Arbeit anzufangen. Da war auch ein großes Stück Angst mit dabei zu versagen.
Natürlich ist es bei dir noch eine größere Hürde, weil du schon so lange Rente bezogen hast und (davon geh ich aus) erstmal wieder einen Job finden musst.
Ich wünsche Dir trotzdem alles erdenklich Gute und hoffe für Dich, dass auch Du den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben schaffst.
HAllo,
nach dem Widerspruchsverfahren geht es zum Sozialgericht.
Beim Sozialgericht werden alle bisherigen Unterlagen geprüft.
Mit dem Alter 44 Jahre hast du keinen Berufsschutz mehr, das heisst die DRV hat geprüft wieviel Stunden du in einer 5 Tagearbeitswoche irgendeine Tätigkeit ausüben kannst.
Daher muss man keine Tätigkeit seit 2001 mehr nachweisen.
Ihr musst glaubhaft nachweisen können das Deine Leistungsvermögen unter 3 Stunden für irgendeine Tätigkeit gesunken ist.
Das ist eine arbeitsmedizinische Beurteilung, deine behandelnden Ärzte haben das hoffentlich so gesehen (meistens nicht) denn deprissive Versicherte können ohne psychsiche Belastung noch arbeiten.
Selbst wenn du arbeitsunfähig bist, spielt ds noch nicht die ausreichende Rolle.
Ich würde den Weg zum Sozialgericht gehen, aber mich einem FAchanwalt für Sozialrecht, weil man da schon mehr spezialisiert sein muss.
Beste grüße
Dickie59
Drei negative Gutachten. Dein Anwalt sieht scheinbar auch keine Möglichkeit.
Also: ALG II beantragen, wenn du nicht arbeiten kannst und Geld benötigst.
Dein Anwalt sollte dich da besser beraten können als alle hier zusammen.
Im Zweifelsfall bliebe dir nur übrig entweder Hartz4 zu beantragen oder es doch noch mal mit Arbeit probieren.
Was sagt denn dein Anwalt dazu? Er muss dir doch etwas dazu geraten haben