Frage zum Erziehungsregister?
Guten Tag Leute,
ich hab hab vor ca. 4 Jahren einen Ladendiebstahl begangen. Das Verfahren wurde aufgrund erzieherischen Maßnahmen eingestellten. Jetzt brauch ich für mein FSJ (Kinder usw) ein erweitertes Führungszeugnis.
Steht die Eintragung immer nochmals drin oder wurde sie Bereitschaft gelöscht?
Wird das überhaupt im erweiterte Führungszeugnis erwähnt.
Da für die Stelle kein anderer zu finden ist und der Vertrag schön unterschrieben ist, kann ich das fsj immer noch machen? Gab es solche Fälle schon. Oder kann es sein das sie mich nachträglich in der Probezeiten kündigen.
ps: kann ich eine Kündigung vom Bundeszentralregister beantragen.
Danke und noch einen schönen Tag.
2 Antworten
Moin,
wenn es zu keinem Verfahren gekommen ist oder eine Rechtskräftige Verurteilung vorliegt, gibt es nirgends Einträge.
Du bist sicher "nur" mit Auflagen vom Richter ausgestattet wie leisten von Sozialstunden und keine weiteren negativen Vorkommnissen.
MfG
hier mal ein Link
https://kanzlei-patsch.de/bundeszentralregister-und-erziehungsregister-im-jugendstrafrecht/
vlt hilft diese zur Beantwortung Deiner Frage.
MfG
Das war von mir keine Frage, sondern ein Hinweis auf den Unsinn den du geschrieben hast, und Dein Link bestätigt genau das.
Moin,
Unsinn?
Die Antwort bezog sich mehr auf das Führungszeugnis, hätte es vlt. deutlicher schreiben sollen.
"nirgends für's Führungszeugnis relevant"
Einträge im Erziehungsregister erscheinen in keinem Führungszeugnis, ganz glaich welcher Art.
Wer alles Auskünfte aus dem Erziehungsregister bekommt steht hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__61.html
Eine Löschung kannst Du nicht beantragen, die Eintragungen werden automatisch gelöscht wenn Du 24 Jahre alt wirst. Genau steht es hier:
Beinhaltet das BZR nicht Angaben aus dem Erziehungsregister? Danke vielmals für die bisherige antwort
Das Erziehungsregister ist Bestandteil der Bundeszentralregisters, das kann auch leicht an dem von mit eingefügten Links oben gesehen werden.
Also ist darin dann nix zu finden? Also im BZR.
Na ja, für einen sehr eng begrenzten Personenkreis natürlich schon. Dazu gehören natürlich die Justizbehörden. Wenn du also wieder mal ein Ermittlungsverfahren bekommst, wird der Staatsanwalt natürlich von der Sachen erfahren, zumindest wenn Du noch keine 24 Jahre alt bist.
Sry hab mich verschrieben. Also wird im erweiterten Führungszeugnis nicht darin zu finden sein. Obwohl mein Ladendiebstahl ins Erziehungsregister eingegangen ist.
Und wieso ist es ein Bestandteil des BZR wenn die Auszugüe vom Erziehungsregister nicht im BZR enthalten sind. Danke
Weil das so im Gesetz steht. Das kannst Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/
in der Gesamtheit nachlesen. Die §§ 59 - 64 (Du solltest sie doch mal in Ruhe lesen) befassen sich mit dem Erziehungsregister. Wer daraus Informationen erhält ist klar festgelegt, woraus sich ergibt, daß Eintragungen im Erziehungsregister in keinem Führungszeugnis auftauchen.
Das ist richtig.
Vielen Dank.... Wie kann ich dir Komplimente geben usw. bin neu hier. Hahahah
Nicht nötig, olles ok.
Doch, im Erziehungsregister.
Genau das steht im Erziehungsregister.