Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz in Bezug auf Kindergeld?

6 Antworten

So lange Du Dich in einer Ausbildung befindest besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Und dazu bedarf es garantiert keines gemeldeten Wohnsitzes bei den Eltern. Und dieses Kindergeld darfst Du auch von Deinen Eltern einfordern.

Hi,

im Prinzip hast du keinen Zweitwohnsitz, da das Kinderzimmer im Elternhaus nicht als Wohnsitz gilt (außer du hast einen Mietvertrag...)

Es macht keinerlei Unterschied für Kindergeld. Man meldet sich dort an, wo man auch wohnt. Die korrekte Adresse ist auf deinem Perso und verhindert auch hier Probleme.

Deine Eltern bekommen noch weiterhin Kindergeld für dich, dafür ist nur interessant "In Ausbildung ja/nein, wenn unter 25"

Meine Eltern wollten es auch, waren aber total fehlinformiert. Ich hab mich informiert und bemerkt, dass ein Zweitwohnsitz null null null bringt und es dann gelassen und mich immer mit Erstwohnsitz angemeldet im Studium, Ausbildung.. Hab ihnen dann gesagt, dass das nichts bringt und das haben sie auch verstanden. Bei mir wollten sie aber, dass ich Elternhaus als Zweitwohnsitz weiter angebe...

Kindergeld gibt es unter 25, so lange man noch in Ausbildung ist und fertig. Deine Eltern bekommen es weiter und müssen es an dich weiter leiten. Tun sie das nicht, kannst du auch einen Abzweigungsantrag stellen und das Geld selbst erhalten. 

Wo du in Deutschland wohnst, spielt für das Kindergeld keine Rolle, vielleicht meinen das deine Eltern halt.

Nachteile kann eine Zweitanschrift haben bei den Rundfunkgebühren (wenn deine Eltern z.B. befreit wären, müßtest du 2 x zahlen), wenn dein zweitwohnsitzort extra Steuern erhebt (bei beliebten Studienplätzen oft der Fall und die Müllgebühr wird nach Personen berechnet, kostet also mehr. Auch wenn man in Miete wohnt, wird Wasserabschlag und Heizung oft nach Personen berechnet, eine Person mehr kostet dann auch mehr. 

Hallo.

Kindergeld gibt es bis zum 25 Jahren oder bei bestehen der Ausbildung.

Der Wohnsitzt spielt keine Rolle.

Du bzw . deine Eltern bekommst weiterhin das Kindergeld, wenn du zur Schule gehst, Studium machst, Ausbildung oder Ausbildungsplatz suchend gemeldet bist. Auch brauchst du keinen Erstwohnsitz bei deinen Eltern. 

Deine Eltern werden nicht richtig informiert sein. Woher haben sie ihr "Wissen"?

Ich habe auch den Erstwohnsitz zusammen mit meiner Freundin und bekomme das Kindergeld ( mit Abzweigantrag von den Eltern unterschrieben)