Ich studiere im Ausland, aber Jobcenter sagt ich soll mich von Deutschland abmelden, was soll ich tun?
Hallo,
Ich hab ein Problem, ich studiere in Belgien und ich wohne auch in ein Studenten Wohnung . Das Ding ist Jobcenter kompliziert mir grad das Leben, die wollen das ich mich abmelde von Deutschland, obwohl ich nur im Belgien bin, fürs Studium und mein Hauptsitz in Deutschland bei meiner Eltern ist. Die wollen mir kein Kindergeld mehr geben etc. Ich weiß nicht was ich tun soll, ich und meine Eltern sind sehr verwirrt und verzweifelt, was soll das ? Ich bin grad auch Ausland Bafög am beantragen und ich weiß nicht wie das alles ablaufen soll. Kennt ihr vielleicht Leute die uns helfen können oder könnt ihr mir konkret sagen was ich wir machen sollen.
5 Antworten
Wo hältst du dich in den Semesterferien auf?
"Das wesentliche Kriterium für die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes während eines mehrjährigen Zeitraums (hier: Bachelorstudium in China) ist das Verhältnis der Dauer der ausbildungsfreien Zeiten zu den Inlandsaufenthalten: Die ausbildungsfreien Zeiten müssen überwiegend in der inländischen Wohnung verbracht werden (nicht wie die Familienkasse meint "weit überwiegend"). Ob die Inlandsaufenthalte in den Streitzeitraum fallen, ist unerheblich. Kindergeldberechtigte sollten beachten, dass sie die Feststellungslast tragen, soweit die Ausbildung z.B. durch Anfertigung von Hausarbeiten auch in vorlesungsfreien Zeiten (Semesterferien) betrieben wird.
Unzureichende Inlandsaufenthalte können nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil sie auf finanziellen Gründen beruhen...."
Das Problem liegt ja nicht nur beim Kindergeld, das Problem ist die Abmeldung. Was würde eine Abmeldung bei mir ändern, was hätte das für Auswirkungen ? Kann ich dan trotzdem Bafög beantragen?
Das Ding ist Jobcenter kompliziert mir grad das Leben, die wollen das ich mich abmelde von Deutschland, obwohl ich nur im Belgien bin, fürs Studium und mein Hauptsitz in Deutschland bei meiner Eltern ist.
Logisch, weil du dem Arbeitsmarkt in D Nicht zu Verfügung stehst. Kindergeld wird beim Studium bis 25 Jahre gezahlt. Hier Infos zu allen Möglichen Vorrausetzungen.
https://www.mystipendium.de/studienfinanzierung/kindergeld-studium
Kriegst du dann dafür eine Zusage lässt du es auf dich umschreiben das geht mit KD nach ab 18.
Wie das ganze Läuft, wenn du nicht in der Heimat studierst, bei den Ämter nachfragen (das Jobcenter hätte dir da auch erklärt) das bringt hundertmal mehr Infos als hier.
Lies den artikel!
Noch was. Ein Auslands Studium (bei dir der absolute Knackpunkt) ist purer Luxus das da halt vieles wegfällt. Da muss man ein Puffer haben und der er kann schon mit 50.000 knapp sein.
Ist halt so....
Ja, hast du
Jobcenter kompliziert mir grad das Leben
Das Leben "kompliziert" man sich in aller Regel selbst. Andere müssen da meistens nicht viel zu beitragen :)
Wenn Dein ständiger Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland ist, dann hast Du Dich entsprechend abzumelden und die dadurch entstehenden Konsequenzen zu tragen.
Du solltest Dich vielleicht zwecks Beratung und Hilfestellung an eine studentische Organisatio, ggf. auch an einen Anwalt, wenden.
Hi,
das ist Unsinn vom Amt. Du musst dich für ein Studium nicht von Deutschland abmelden. Bitte das Amt darum dir den Paragraphen zu nennen, in dem das steht. Wissen die, dass du nur studierst?
Dieser Blog, hilft dir vielleicht weiter: https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/ausslandsstudium-wohnsitz-deutschland/#:~:text=Letztendlich%20ist%20es%20nicht%20notwendig,in%20Anspruch%20nehmen%20zu%20k%C3%B6nnen.
Alles Gute!
Natürlich stehen dir keine Leistungen vom Jobcenter mehr zu, wenn du nicht am Wohnort bist. Abmelden brauchst du dich dafür nicht zwangsläufig. Solltest du die Aufnahme Studium allerdings nicht rechtzeitig mitgeteilt haben (also VOR Beginn), dann würde ich mir eher Sorgen um die mutwillig herbeigeführte Überzahlung von Leistungen machen - das wird dann durch den Vorsatz auch schnell mal ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Dass man Bafög natürlich ebenfalls VOR einem Studium beantragt, sollte selbstverständlich sein und unterstreicht im Grunde nur deine Sorglosigkeit. Du verkomplizierst das ganze - DIE machen nur ihre Arbeit.
Ich finde das echt nicht korrekt, ich bin da nur fürs Studium und in den Ferien bin ich ehh wieder zu Hause, das ist nicht so als wär ich da komplett umgezogen !!
Wie gesagt: Durch SaltyCats Recherche steht dir Kindergeld unstrittig zu. Was mich irritiert: Warum das Jobcenter? Hast du dort (also deine Eltern für dich) Leistungen erhalten? Wenn ja, wäre das ein recht ernsthaftes Problem. Wenn es echt nur ums KG geht, ist alles in Butter!
Es geht ja nicht nur um‘s Kindergeld, nur ich hab da kein kein Recht mehr auf Leistungen, und muss ich komplett abmelden, das irritiert mich voll !!
Die Tatsache dass du im Ausland studierst KANN (siehe SaltyCat) durchaus dem Anspruch auf KG nicht im Wege stehen. Wenn du aber in Belgien in einem Internat warst und/oder dort nun studierst und das JC zahlt Leistungen für dich in der BG - dann ist das Betrug und kann wirklich übel enden. Was ist denn daran schwer zu verstehen: Dir steht als jemand der Studiert das vorrangige Bafög unstrittig zu. Das JC wird sicher höchst unfreundlich, wenn du wider besseren Wissens (darüber wird die BG in JEDEM WBA oder Neuantrag belehrt) Leistungen beziehst und solche Veränderungen nicht mitteilst.
Und keine Sorge: Du kannst das "heilen": BAfög ist beantragt. Das JC wird also das dir für den Zeitraum in dem du auch vom JC bekommen hast (in der BG) per Erstattungsanspruch vom Bafög-Amt direkt anfordern. Ganz sicher reicht es aus, wenn du dem JC mitteilst dass du auswärtig studierst. Eine Abmeldung können die von dir nicht erzwingen. Kannst du genau den Wortlaut des Schreibens zitieren?
Ich hab ja schon Bafög Anfang September beantragt, und ich hab mit den Studium am 14. September angefangen. Ich bin in Belgien den 15. September in meine Wohnung eingezogen. Als ich damals beantragt habe, habe ich nur markiert dass ich während des Studiums eine Wohnung in Belgien haben werde, und damals hatte ich ja noch keine Wohnung, jetzt aber habe ich eine und ich will den Mietvertrag dann diese Woche mit paar andere Papier krame schicken. Aber ich weiß ja nicht wenn ich Bafög bekomme, da ich mich doch von Deutschland abmelden muss ! Was wird sich den ändern wenn ich mich abmelde?
Ich kann dir leider bei den Auswirkungen auf KG und Bafög nicht helfen. Beruhigend ist zumindest wirklich, dass der überzahlte Zeitraum eher nicht vorsätzlich zustande kam. Sowas ist (gerade bei Arbeitsaufnahme/Studienaufnahme) zur Monatsmitte unvermeidlich. Ich würde tatsächlich zunächst keine Ummeldung vornehmen. Sofern du dich am Studienort (Belgien) anmelden kannst, würde ich doch die Meldeadresse bei deinen Eltern keinesfalls aufgeben! Auch (und vor allem) wegen dem dann wieder strittigen Kindergeldanspruch nicht. Vielleicht würde am ehesten ein Anruf (gleich morgen früh) bei eure Stadtverwaltung/Bürgeramt/Einwohnermeldeamt helfen . Dort kannst und musst du klären, ob es möglich ist die Meldeadresse bei den Eltern zu behalten. Es wäre ein Ding der Unmöglichkeit, wenn das ein Problem wäre. Dazu würde ich daher raten. Und bleib entspannt - diese Korrespondenzen mit Behörden nerven, aber sie werden dich ein Leben lang begleiten. Das kennen alle Bürgerinnen und Bürger und das ist vor allem nichts was man persönlich nimmt.
Das ist so nicht ganz richtig, siehe mein Zitat von haufe.
Ich habe mich nicht auf das Kindergeld der Agentur, sondern auf die Leistungen des JC bezogen. Da die FS explizit auch vom JC schrieb ging und gehe ich davon aus, dass sie dort eben als Mitglied der BG geführt wird / wurde und das dies, im schlimmsten Fall durch einen Zufall / Kindergeldantrag offenbar wurde.
Ich und meine Eltern klären das die ganze Zeit aber die wollen uns nur das Leben komplizieren, ich bin unter 25 und ich hab doch normalerweise noch das Recht aufs Kindergeld?