Ausziehen in der Ausbildung mit 18 Jahren. Hilfe?

9 Antworten

Kann ich mir davon eine Wohnung leisten ?

eine Wohnung vielleicht nicht, aber ein WG - Zimmer müsste drin sein.

Bei 874 € wirst Du wahrscheinlich weder von den Eltern noch Unterhalt bekommen, noch dürfte Dir Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zustehen. Kannst ja trotzdem mal versuchen einen Antrag zu stellen.

Auch von Wohngeld bist Du als Azubi eigentlich ausgeschlossen (§20 WoGG).

Letzlich hast Du wahrscheinlich 2 Möglichkeiten: mit den 874 € auskommen & ausziehen oder das Kostgeld, das zwar hoch aber nicht übertrieben ist, bei Deinen Eltern abliefern.

Cycrashy  11.06.2015, 14:33

Klar geht das ich verdiene eindeutig weniger kindergeld schon eingerechnet und habe trotzdem eine 1 zimmer Wohnung für 340 also kein Problem dazu kommt noch ca 30 strom und 30 Internet + 10 gas wegen kochen bleibt ca 190 und das reicht für Verpflegung locker aus kann sich halt nichts teureres leisten aber es geht :)


So zu dem Kindergeld das bekommen eh deine Eltern weil sie für dich Unterhalts verpflichtet sind und du bei ihnen wohnst.

Ich bin mit 18 zu Hause raus um kam mit 400€uro aus. Es kommt immer darauf an was du noch erreichen willst und wie standhaft du bist wenn es mal schwierig wird. Du musst ne Menge Einschränken und selber machen. Wenn du es halbwegs gut zu Hause hast und nicht die Hölle auf erden dann bleib lieber zu Hause bis du vernünftig verdienst. Denn am Regeln musst du dich überall halten mit Lärm etc

Es gibt z.B. Wohngeld. Lass dir einen Termin bei der Arbeitsagentur geben und kläre das direkt mit denen. 

Wenn Du bei Deinen Eltern wohnen bleibst bleiben Dir 440Euro, dafür hast dann aber alles bezahlt ( Essen/ Wäsche/ Strom u.s.w. ). Die bleiben Dir aber wenn Du eine Wohnung nimmst auf keinem Fall! Ausziehen würde ich erst wenn Du mehr verdienst, billiger kannst gar nicht leben. Außerdem Regeln gibt es auch wenn man eine eigene Wohnung hat, da muß man Rücksicht auf die anderen Mieter nehmen. Ich würde mir das nochmal überlegen.

Bekommen deine Eltern ALG - 2 vom Jobcenter gezahlt ?

Deine Eltern sind dir zwar in der Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet,wenn sie leistungsfähig sind und du deinen Unterhaltsbedarf nicht selber decken kannst,aber das scheint mir bei dir dann nicht der Fall zu sein.

Denn laut Düsseldorfer Tabelle steht einem Azubi in eigener Wohnung / WG - ein Unterhalt von 670 € zu,dazu können noch einmal 90 € für Aufwendungen kommen,die dir durch die Ausbildung entstehen würden,also dann 760 € pro Monat.

Davon wird dann deine Netto Azubi - Vergütung + volles Kindergeld abgezogen und da liegst du dann mit deinen ca. 874 € schon darüber,also müssten die Eltern keinen Unterhalt mehr leisten,selbst wenn sie leistungsfähig sein würden,sie müssten dann schon ein außergewöhnlich hohes Einkommen haben.

Du hast dann ca. 870 € pro Monat und davon könntest du dir schon eine kleine Wohnung oder ein Zimmer in einer WG - leisten.

Wohngeld von der Stadt oder Gemeinde steht dir nicht zu,wenn du dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder - Bafög - hast.

Dann könntest du nur noch BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen,dass aber auch erst,wenn du in deiner eigenen Wohnung / Unterkunft lebst und gemeldet bist.

Aber durch dein hohes Einkommen + Kindergeld wirst du da wahrscheinlich auch keinen Anspruch haben.

Dann bliebe am Ende nur noch das Jobcenter übrig und da könntest du dann ggf. einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beantragen.

Es käme dann darauf an,was du Brutto und Netto verdienst und wie hoch deine KDU - liegen,weil sich aus deinem Bruttoeinkommen Freibeträge berechen,auch wenn du vom ALG - 2 ausgeschlossen bist und diese werden dann theoretisch wieder vom Netto abgezogen und ergeben mit deinem Kindergeld dann das anrechenbare Einkommen.

Davon ginge dann dein derzeitiger Regelsatz von 399 € ab und er Überschuss würde deinen KDU - zugerechnet,würde dann noch ein Bedarf bestehen,dann würdest du ggf. einen Zuschuss zu deinen KDU - bekommen.

Deshalb solltest du dich gleich nach einer angemessenen Unterkunft für 1 Person umsehen,die dir in deiner Stadt im SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - 4 ) zustehen würde,dann bekommst du keine Probleme,solltest du dann doch nur ggf. Anspruch auf diesen Mietzuschuss haben.

Die Wohnung sollte also für dich alleine nicht größer als 45 qm sein,was sie dann warm bei dir kosten dürfte,dass kann dir nur dein zuständiges Jobcenter genau beantworten.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Würde dir jetzt angenommen eine KDU - von 350 € zustehen,dann läge dein Bedarf inkl. des derzeitigen Regelsatzes von 399 €,bei min. 749 € pro Monat.

Da du bei 690 € Netto min. 850 € Brutto haben solltest,würden deine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll bei zunächst deinen 100 € Grundfreibetrag liegen und von den übersteigenden 750 € ( 100 € - 1000 € Brutto ),würden dir noch mal 20 % Freibetrag bleiben und 80 % würden angerechnet,dann noch einmal von 1000 € - 1200 € Brutto,10 % Freibetrag und 90 % Anrechnung.

Du hättest also ca. 250 € an Freibeträgen,abzüglich vom Netto würden das ca. 440 € anrechenbares Netto ergeben + deine 184 € Kindergeld = ca. 624 € anrechenbares Gesamteinkommen.

Von diesen ca. 624 € würde dann dein Regelsatz von 399 € abgehen,blieben dann noch ca. 225 € für deine KDU - da diese dann aber 350 € betragen würde,stünde dir ggf.ein Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - von ca. 125 € zu,wenn du sonst keinen Anspruch geltend machen könntest oder dein BAB - dieses nicht abdecken würde.