Kindergeld wenn ausgezogen?

7 Antworten

Also laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 11 bzw. 16 gilt folgendes:

3.Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?

Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben.

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Bekomme ich Kindergeld im FSJ wenn ich eine eigene Wohnung hab und wie muss ich dann meinen Wohnsitz anmelden?

4.4 Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen geregelten Freiwilligendienst

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden, wenn es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes leistet. Dieses Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden.

Gruß siola55

Ich bin Student, und habe auch wenn ich weit weg von meinen Eltern gewohnt habe, weiterhin Kindergeld bekommen, bis ich 25 geworden bin.

Ob es da jetzt Spezialregelungen wegen dem FSJ gibt, weiß ich allerdings nicht.

siola55  05.03.2019, 15:59

FSJ kann sogar auch im Ausland abgeleistet werden und es besteht Kindergeldanspruch ;-)

Bei mir wurde, soweit ich weiß, Kindergeld bezahlt, als ich im FSJ war. Das war auch gut so, weil ich nur 420 Euro im Monat verdient habe.

Auch wenn ich nicht mehr zu Hause gewohnt habe, haben meine Eltern immer Kindergeld bekommen, bis ich mit 25 mein Studium beendet und gearbeitet habe.

Frage: Hast Du die Möglichkeit umsonst zu wohnen? Bei meinem FSJ war das möglich. Da hätte ich 120 Euro weniger Lohn bekommen, aber hätte dafür Kost und Logis gehabt.

Lonyta 
Beitragsersteller
 05.03.2019, 13:02

Leider gibt es bei dem speziellen FSJ keine Unterkunft Möglichkeit, allgemein sind es nur leider wenige die eine stellen. Deswegen rechnen wir grad lieber so das es mir für ne Wohnung reicht und dafür bräuchte ich auf jeden Fall das Kindergeld

Wenn, dann steht deinen Eltern das Kindergeld zu. Die bekommen es zur Zeit noch? Sonst müssen sie einen neuen Antrag stellen. Entweder überweisen sie es dir dann oder stimmen dem Abzweigungsantrag zu.

Unter 25 bist du? Wie finanzierst du dich ansonsten? Zahlen deine Eltern den Auszug?

Lonyta 
Beitragsersteller
 05.03.2019, 12:59

Ja die bekommen noch Kindergeld und würden mir das dann geben wenn ich ausziehe. Bin zur Zeit 18, und weitere Einnahmen habe ich dann durch FSJ und Nebenjob. Geld für Auszug wird schon fleißig gespart :)

siola55 hat schon alles sehr gut zusammengefasst. Ich möchte nur hinzufügen, dass du selbst als Ausbildungssuchende/r kindergeldberechtigt bist, selbst wenn du nebenher Vollzeit arbeitest, FSJ hin oder her.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung