Wenn ich bei meinen Eltern gemeldet bin aber seit ein paar Jahren bei meinem Freund lebe, gehört das Kindergeld mir?

5 Antworten

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung an ELTERN. Wenn sie das an dich weiter leiten können sie es auf ihre Unterhaltspflicht verrechnen.

Anonymos596 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 14:37

Dass es an die Eltern geleitet ist, das weiß ich. Allerdings dient das Geld als Unterstützung zur Versorgung des Kindes. Da ich aber seit 2 Jahren gar nicht mehr dort wohne und nur gemeldet bin, nutzen sie das Kindergeld falsch. Ich werde ja von wem anders versorgt die dafür kosten trägt.

verreisterNutzer  15.08.2021, 14:38
@Anonymos596

Sie zahlen gar nichts für dich?

DerHans  15.08.2021, 14:38
@Anonymos596

Wovon lebst du denn jetzt? Wenn sie Unterhalt leisten, ist das Kindergeld darin bereits enthalten.

Anonymos596 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 14:40
@DerHans

Ich bekomme kein Unterhalt. Ich bekomme 15€ Taschengeld, davon kaufe ich mir Dinge wie Tampons oder Shampoo. Ich bekomme weder Unterhalt noch Geld zur Verpflegung. Meine Schwiegermutter zahlt meine Verpflegung

Anonymos596 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 14:41
@verreisterNutzer

Nein. Ich bekomme 15€ und sonst kein Geld. Ich gebe meiner Schwiegermutter kein einzigen Cent für essen, duschen oder Ähnliches

verreisterNutzer  15.08.2021, 14:42
@Anonymos596

Sie zahlt alles für dich? Ganz schön großzügig, ich weiß nicht ob ich das für die Freundin meines Sohnes tun würde.

Anonymos596 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 14:45
@verreisterNutzer

Also was heißt alles. Ich darf da um sonst wohnen, duschen und essen. Ich verstehe mich auch sehr gut mit ihr. Dafür mache ich sehr viel im Haushalt. Das ist unter uns gut geeinigt. Das hat auch nichts mit meiner Frage zutun. Ich würde ihr gerne Geld dafür geben aber da meine Eltern mir keinen Cent geben, geht das nicht

verreisterNutzer  15.08.2021, 14:48
@Anonymos596

Sobald du 18 bist kannst du dich ummelden und das Kindergeld umleiten, solltest du noch Anspruch auf Kindergeld haben mit 18

Solange Du minderjährig bist und bei deinen Eltern gemeldet bist, hast weder Du noch die evtl.spätere Schwiegermutter einen Anspruch darauf.

Bist Du dann 18, dann kannst Du dich aus der Wohnung der Eltern anmelden und bei der Familienkasse im Ernstfall auch einen Abzweigungsantrag stellen, damit es dann an dich selber ausgezahlt wird.

Dann stünde dir oder seiner Mutter das Kindergeld zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Sobald du volljährig bist und offiziell auswärts wohnst (mit Umzugsmeldung!), kannst du den "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" bei der zuständigen Familienkasse mit dem Formular hier stellen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba013104.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast keinen Anspruch auf das Kindergeld. Wenn du offiziell dort gemeldet bist und 18, dann kannst du einen Abzweigungsantrag stellen.

Wenn du offiziell dort wohnst, deine Eltern dies unterstützen, dann sind sie dir auch zum Unterhalt verpflichtet. Dein Anspruch liegt derzeit bei 860 Euro inkl. Kindergeld.

Ansonsten steht es dir frei bei den Eltern zu essen und zu schlafen... Wenn du aber, wenn auch inoffiziell, beim Freund wohnst, dann tust du dies freiwillig und Niemand ist verpflichtet die Kosten für dich dort zu tragen. Dann ist es eine Gefälligkeit der Eltern des Freundes dich dort aufzunehmen.

Ich würde mich an deiner Stelle an das Jugendamt wenden, um klare Verhältnisse zu schaffen. Deine Eltern sind unterhaltspflichtig! Die können dir auch noch so sehr eine Bleibe bieten, wenn in irgendeiner Form seelische Grausamkeit gegeben ist, darfst du sicher weiterhin bei deinem Freund wohnen bleiben.

Anonymos596 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 14:43

Das ist das was ich meine.
Sie sind dazu verpflichtet und damit habe ich sie auch konfrontiert. Die Antwort darauf war, dass sie sich kein Unterhalt leisten können. Ich habe vernünftig angesprochen, dass ich dann mein Kindergeld haben kann. Das bekommen die monatlich und das würde denen nicht weh tun. Ich verstehe mich mit meinen Eltern nicht gut, daher lebe ich auch nicht da. Aber sie sagen, solange mein Wohnsitz bei ihnen ist, behalten die mein Kindergeld und zahlen kein Unterhalt. Auch wenn ich mich bei meinem Freund anmelde, werden die kein Unterhalt zahlen. Ich bin bei meinen Eltern gemeldet aber lebe seit 2 Jahren bei meinem Freund. Dann steht mir doch trotz dem Wohnsitz bei meinen Eltern Unterhalt zu oder?

Kessie1  15.08.2021, 14:46
@Anonymos596
Sie sind dazu verpflichtet

Nein, das sind sie nicht! Du wohnst da nicht offiziell, du bist minderjährig. Sie bieten dir Zuhause Kost und Lgis. Wenn du anderweitig wohnen willst, dann ist es nicht ihr Problem.

GutenTag2019  15.08.2021, 14:47
@Anonymos596

Ja, dir steht Unterhalt zu! Wende dich ans Jugendamt, denn was deine Eltern da abziehen, ist weit davon entfernt, was die Verantwortung als Eltern angeht.

Mein Sohn ist mit 18 ausgezogen. Er war noch in der Ausbildung und hat mit dem Auszug und der Ummeldung den Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente gehabt. Dass mir das Geld zur Finanzierung der nun zu großen Wohnung fehlte, was alleine mein Problem.

GutenTag2019  15.08.2021, 14:48
@Kessie1

Das stimmt - grundsätzlich. Die Verhältnisse sind aber zerrüttet und da wird das Jugendamt entsprechend agieren.

Anonymos596 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 14:49
@GutenTag2019

Eben. Ich habe schon viel darüber gelesen und da steht, dass die Eltern für den Unterhalt des Kindes selber zurück stecken müssen wenn es gerade mal knapp ist. Darum geht es mir auch nicht. Ich will nicht dass meine Eltern pleite sind aber ich möchte schon ein kleinen Teil Geld haben, um meiner Schwiegermutter etwas fürs wohnen zu geben. Und das einzige was die sagen ist, dass ich nicht da schlafen muss. Das ist mir bewusst aber das lassen sie zu und das schon seit zwei Jahren. Also wohne ich rein rhetorisch hier nur dass ich hier nicht gemeldet bin

Kessie1  15.08.2021, 14:51
@GutenTag2019

Zerrüttet? Woran machst du das fest? Weil sie bei ihrem Freund wohnt? Schlagen die Eltern sie oder wird sie psychisch gequält? Erkenne ich nicht... Wenn es so wäre: Jugendamt. Dann kommt sie in eine Wohngruppe. Will sie das? Warum sollte man ihr zugestehen beim Freund zu wohnen vom Amt her? Ist seine Mutter Pflegemutter?

Für mich eher typisches pubertäres "meine Eltern sind doof...". Aber nicht so doof, dass man sie nicht gewähren lässt ;-). Was aber zu keinem Unterhaltsanspruch führt. Sie ist und bleibt minderjährig!

GutenTag2019  15.08.2021, 14:53
@Anonymos596

Entweder die Dinge laufen so weiter wie bisher, oder du nimmst die Unterstützung vom Jugendamt in Anspruch.

verreisterNutzer  15.08.2021, 14:53
@Anonymos596

Du könntest dir einen Job suchen und vom dem Geld etwas abgeben.

Anonymos596 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 14:54
@Kessie1

Ich habe hier in keinster Weise über das Verhältnis geredet oder den Grund genannt weshalb ich nicht bei meinen Eltern sein möchte. Das hat natürlich einen Grund. Sexuelle Übergriffe in der Familie, ich mache seit ich 10 bin Therapie um das zu verarbeiten. Als ich 15 war habe ich meinen Freund kennengelernt und bin sofort raus bei meinen Eltern damit ich selber von meiner Psyche her gesund werde. Also sag mir nicht, dass das ein Anzeichen von Pupertärem verhalten ist wenn ich dort sexuelle Übergriffe und Gewalt erleben muss

Kessie1  15.08.2021, 14:54
@GutenTag2019

"Musste" er ausziehen? Ansonsten rechtfertig der Auszug keineswegs den Anspruch auf Barunterhalt. Du hast als Eltern auch das Bestimmungsrecht, solange die gebotene Rücksicht auf die Belange des Kindes genommen wird.

Es ist also keineswegs so, dass man ausziehwilligen Kindern die Bude sponsern muss...

Anonymos596 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 14:55
@verreisterNutzer

Ich bin in der Ausbildung und verdiene nichts. Habe durch den Verdienst meiner Eltern auch kein Anspruch auf Barfög. Dadurch dass ich 1 mal die Woche in der Schule bin und den Rest der Woche schulische Praktika habe, habe ich keine Zeit arbeiten zu gehen. Ich habe mir ein Job fürs Wochenende gesucht, finde jedoch keinen Betrieb der mich nur fürs Wochenende aufnimmt

Kessie1  15.08.2021, 14:57
@Anonymos596

Sorry, aber dann hättest du doch schon längst mal den Weg zum Jugendamt gehen müssen, oder? Und Niemand kann hier deine Vorgeschichte erraten!

Aber wenn du zum Jugendamt gehst, dann dürfte dir auch klar sein, dass es kein "muss" ist, dich dort wohnen zu lassen... Wohngruppe wäre die Alternative vom Amt!

Und solange du nichts offiziell machst, hast du gegen die Eltern NULL Ansprüche auf Unterhalt, geschweige denn auf Kindergeld.

GutenTag2019  15.08.2021, 14:57
@Kessie1

Die Eltern sind wohl wirklich doof! Welche Eltern lassen ihr Kind bitte ununterbrochen ab 15 Jahren bei jemand anderem wohnen? Offensichtlich keinerlei Besuche, kein Anteil am Leben? Da stimmt doch etwas nicht! Eine 17-Jährige mit 15 € Taschengeld abspeisen?

Wobei sich auch die Frage stellt, wer schulische Dinge bzw. Belange bzgl. einer Ausbildung regelt und vor allem unterschreibt?!

verreisterNutzer  15.08.2021, 14:59
@Anonymos596

Wenn du sexuell und körperlich misshandelt wurdest hättest du das Jugendamt um Hilfe bitten können, man hätte dich in Obhut genommen und den Eltern vermutlich das Sorgerecht entzogen.

Anonymos596 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 15:00
@GutenTag2019

Solche schulischen Dinge machen meine Eltern schon. Wie Unterschriften leisten. Aber das sind die einzigen Tage an denen die Interesse an meinem Leben zeigen. Das wirkt auf mich so; als wäre es ihnen nur wichtig wie es auf andere wirkt. Ich habe öfter versucht Nähe zu ihnen zu suchen und über alles zu reden aber das ist immer im Ärger geendet.

ich war als Ich 12 war in einer Wohngruppe. Habe mich dann durch die Therapie etc wieder mit meinen Eltern verstanden und bin zu Ihnen gezogen bis ich 15 war aber in den 3 Jahren ist wieder alles auseinander geraten. Und das Heim ist auch nicht so schön wie es alle denken.

Anonymos596 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 15:01
@verreisterNutzer

Als 10 jährige weiß man natürlich auch von solchen Dingen. Bzw weiß wo man hin muss.

Kessie1  15.08.2021, 15:04
@GutenTag2019

Nun kommt sie mit ihrer Vorgeschichte um die Ecke. Da fragt man sich doch: die Eltern von ihm unternehmen da auch nichts und drängen das Kind mal zum Amt zu gehen?! Mit 15 wäre sie max. im Heim oder in der Wohngruppe gelandet.

Da war es wohl für alle Beteiligten praktischer es so zu regeln... Aber ohne offizielle Anfrage beim Jugendamt steht ihr eben auch nichts zu! Und da läuft sie Gefahr doch vom Freund ausziehen zu müssen... Und das Jugendamt kassiert das Kindergeld bei der Unterbringung in der Wohngruppe...

Vielleicht hat sie auch Glück und darf beim Freund wohnen. Anspruchsberechtigt auf das Kindergeld macht sie das allerdings u.U. auch nicht. Je nachdem ob weitere Kinder vorhanden sind.

Also entweder eiert man weiter mit der Vorgeschichte rum oder tut endlich was!

verreisterNutzer  15.08.2021, 15:05
@Anonymos596

Woher soll ich wissen, wie alt du warst?

verreisterNutzer  15.08.2021, 15:08
@Kessie1

Ich verstehe weder Eltern noch Schwiegereltern. Ich als Schwiegermutter lade mir doch nicht jahrelang Kosten für ein weiteren Esser auf ohne darauf zu drängen, dass die Dinge geklärt werden. Und wie eiskalt sind denn die Eltern bitte?

GutenTag2019  15.08.2021, 15:11
@Anonymos596
Das wirkt auf mich so; als wäre es ihnen nur wichtig wie es auf andere wirkt. 

Du schreibst an anderer Stelle, dass es in der Familie zu sexuellen Übergriffigkeiten gekommen ist. Du bist deshalb seit du 10 bist in Therapie, das kann ja nicht NICHTS gewesen sein. Trotzdem bist du wieder zurückgegangen.

Ich verstehe es nicht. Warum bist du gegen die nicht strafrechtlich vorgegangen? Ist es dir auch wichtig, wie es auf andere wirkt? Spielst du also nach wie vor das Drama mit?

Du hoffst - verständlich! - nach wie vor, dass von deinen Eltern Liebe gezeigt wird, offensichtlich verstehen sie aber nichts, sehen nichts ein, unterziehen sich selbst keiner Therapie :( Da ist nichts zu holen!

Solche Eltern verdienen keinen Schutz!

Wobei ich dich auch verstehen kann, wenn du keine Kraft für den Kampf um Geld hast.

Tja, was soll ich dir wünschen? Eine weiterhin großzügige "Schwiegermutter", einen guten Ausbildungsabschluss und dann hoffentlich einen Job, mit dem du gut für dich selbst sorgen kannst. Ich möchte dich darin bestärken, Eigenverantwortung zu übernehmen (zu lernen), bevor du mal vielleicht deine eigene kleine Familie gründest!

Kessie1  15.08.2021, 15:12
@verreisterNutzer

Da gebe ich dir völlig recht! Und gerade bei Missbrauch! Alle wissen Bescheid, Keiner macht was?