Erstwagen als Zweitwagen umtragen?
Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir ein Zweitwagen (Hyundai i30) zugelegt, welches versicherungstechnisch (nicht nur wegen der höheren Schadenfreiheitsklasse) teurer ist als der Erstwagen (Opel Corsa). Der Erstwagen ist schon angemeldet und versichert. Den Zweitwagen muss ich noch anmelden und versichern.
Aufgrund des höheren Versicherungsbeitrags wäre es sicherlich sinnvoller den Hyundai als Erstwagen und den Corsa als Zweitwagen zu versichern. Die Frage ist: Ist dies überhaupt möglich?
D.h. wenn ich jetzt bei der bestehenden Versicherung anrufen würde, um den Corsa als Zweitwagen umzumelden, ginge das überhaupt? Ich gehe davon aus, dass sowohl der Erstwagen als auch der Zweitwagen bei der gleichen Versicherung abgeschlossen werden muss? Insofern müsste der Hyundai dann bei der gleichen Versicherung als Erstwagen angemeldet werden.
Die andere Frage wäre, mit welcher Schadenfreiheitsklasse der Zweitwagen allgemein eingestuft wird? Fängst sie bei SFK 0 an oder hat man zumindest die Möglichkeit die SFK auf ½ einstufen zu lassen?
Über eure Hilfe und Rückmeldung freue ich mich sehr.
Viele Grüße
8 Antworten
Der VN entscheidet selber, welcher SFR für welchen Vertrag verwendet werden soll. Absoluter Alltag bei einem zusätzlichen Fahrzeug die SF Klassen zu tauschen.
Die andere Frage wäre, mit welcher Schadenfreiheitsklasseder Zweitwagen allgemein eingestuft wird? Fängst sie bei SFK 0 an oder hat man zumindest die Möglichkeit die SFK auf ½ einstufen zu lassen?
Da hat jede Versicherung unterschiedliche Regelungen.
Kontaktiere doch einfach deinen Versicherungsvermittler in dieser Angelegenheit. Der hilft dir gern weiter (dafür ist er schließlich da) und wenn du es selber machst, gehts womöglich in die Hose.
Hallo ati57,
fällt ein Fahrzeug weg oder kommt eines neu hinzu, ist der Tausch von schadenfreien Jahren grundsätzlich möglich.
Möchtest du nun für dein neu hinzukommendes Fahrzeug die SF des bisherigen Erstfahrzeugs benutzen, ist das möglich.
Gib im Antrag für das neue Fahrzeug den bisherigen Vertrag als Vorversicherung an.
Zeitnah wendest du dich an deine Versicherungsgesellschaft und bittest darum, das bisherige Fahrzeug ab Zulassung des neuen Fahrzeugs im Vertrag als Zweitfahrzeug einzustufen.
Welche Einstufung du erhälst, hängt von den Versicherungsbedingungen deines Versicherers ab. Frage bitte dort nach.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Schöne Grüße
Sandra vom DEVK Social Media-Team
.... bestimmt, dein Berater/Makler kennt solche Fragen, deinen Vertrag, und hat somit die Antwort schon im Ohr.
Immer wenn eins hinzukommt oder weggeht aus dem Bestand, kann die SF-Klasse getauscht werden, so jedenfalls bei meiner.
Der Marktführer stuft die SF-Klasse für ZF meist ein mit 4 und rd. 50% Beitrag.
Na klar, bei deinem Versicherungsmakler in deiner Nähe ist alles möglich.
Guter Service, Beratung und günstige Angebote.
Ja, das ist möglich. Mit welcher SF der Zweitwagen eingestuft wird ist von Versicherung zu Versicherung verschieden und auch noch verhandelbar.