Geht bei einem unterjährigen Abschluss der KFZ-Versicherung eine Schadenfreiheitsklasse verloren?
Durch den Erwerb eines neuen PKWs habe ich bei BavariaDirekt eine KFZ-Versicherung wie üblich für ein Jahr vom 21.10.2016 bis zum 20.10.2017 mit der zu dem Zeitpunkt gültigen Schadenfreiheitsklasse 5 (Haftpflicht) und 6 (Vollkasko) abgeschlossen.
Bei dem Vorversicherer hätte ich bereits ab dem 01.01.2017 nach einem schadenfreien Kalenderjahr in eine nächste Schadenfreiheitsklasse 6 und 7 rücken müssen. Was bei BavariaDirekt nicht erfolgte, weil der Vertrag mit der SF 5 und 6 bis zum 20.10.17 abgeschlossen wurde und welchen ich damals widerrufen müsste, wenn ich damit nicht einverstanden wäre, wie mir telefonisch erklärt wurde. Ich kannte es von den ehemaligen Versicherern so, dass der Beitrag zum Anfang des Kalenderjahres immer neu mit gültiger SF-Klasse berechnet wurde.
Wie kann ich jetzt bei einem neuen Abschluss der Kfz-Versicherung meine gültige SF-Klasse (bis zum 31.12.2017 SF 6 (Haftpflicht) und SF 7 (Vollkasko) nachweisen? Oder sind diese weg??
Vielen Dank für eure Rückmeldung!
4 Antworten
Deswegen: Hände weg von billig Online Direktversicherern mit unterjähriger Hauptfälligkeit!
Beim Wechsel zum 20.10.2017 aufpassen, dass du einen Versicherer mit Hauptfälligkeit 01.01. nimmst. Dort sollte bereits ab 20.10.2017 die SF6/7 gelten (welche du bei der jetzigen Versicherung ab dem Datum ja auch hättest) und ab 01.01.2018 dann die SF7/8, da dein Rabattgrundjahr mitgeteilt wird (welches sich ja nicht verändert hat) und nicht deine SF Klasse.
Biste halt fast 11 Monate unsinnigerweise mit einer niedrigeren SF Klasse gefahren. Ich hoffe es hat sich gelohnt...
Hi liebe Irinis,
gestuft wird grundsätzlich zum 1.1. jeden Jahres, egal jetzt ob du einen Vertragsablauf zum 31.12. hast oder einen unterjährigen Vertrag ;-)
Beim unterjährigen Kfz-Versich.vertrag hast du den Nachteil, dass die evtl. geringere Prämie dann erst zur nächsten Hauptfälligkeit sich auswirkt - bei dir ist dies dann zum 21.10.2017 fällig (je nach vereinbarter Zahlweise) - und natürlich im Schadenfall bei einer Schlechterstufung wird der neue, höhere Beitrag erst zur nächsten Hauptfälligkeit wirksam.
Bei Unstimmigkeiten ist der richtige Ansrechpartner der Versich.ombudsmann:
www.versicherungsombudsmann.de/
Gruß und viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)
Du kannst bei Antragstellung zwar deine aktuelle SF-Klassen angeben, aber letztlich wird der neue Versicherer immer beim Vorversicherer deine aktuelle SF-Klasse einholen.
Hierbei gilt zu beachten, dass es aufgrund von Sondereinstufungen sein kann, dass deine SF-Klasse, die du beim aktuellen Versicherer hast, nicht der entspricht, die du auch beim neuen Versicherer bekommst. Deswegen am besten vorher mit dem aktuellen Versicherer sprechen, weilche SF-Klasse diese weitermelden werden.
Ansonsten ist es bei den meisten dt. Versicherern so, dass du, um eine SF-Klasse "weiter" zu kommen, nicht ein ganzes Jahr schadenfrei fahren musst, sondern 6 Monate ausreichen.
.... dann hat sich wohl jemand verzockt und 10 Monate günstigere SF-Klasse/Beiträge verschenkt.
Binde einfach ein Deinen "Berater", denn solche Fragen sind für ihn sicherlich Alltag und der kennt Deinen Vertrag.
Die damaligen SF-Klassen sind natürlich weg, sie sind ja jetzt bei Bavaria.