KFZ-Versicherung für Zweitwagen wenn Erstwagen wegfällt?
Liebe Community,
ich möchte für meine Partnerin einen KFZ anmelden und eine Zweitwagenversicherung abschließen. Die ist natürlich günstiger als beim Hauptwagen, aber was ist wenn ich den Erst- bzw. Hauptwagen abschaffe und nur noch den Zweitwagen verwende. Muss ich dass der Versicherung mitteilen und steigt dann der Tarifbeitrag?
Danke.
8 Antworten
Wenn du den Erstwagen abmeldest und dafür kein neues Fahrzeug anmeldest, ist dieser Rabatt ja frei. Dann kann der bisherige Zweitwagen in den Rabatt von dem bisherigen Erstwagen versichert werden. Da gibt es auch ein spezielles Formular für: "Rabattübertragung ausgeschiedenes auf ein bestehendes KFZ"
Wenn du allerdings wieder ein Fahrzeug anmeldest und das bei einer anderen Gesellschaft versichert, entfällt der Sonderrabatt für das Zweitfahrzeug.
Hallo alex4neu,
sobald Sie ein Fahrzeug verkaufen oder abmelden, sollte der Versicherer darüber informiert werden.
In der Regel kann der Schadenfreiheitsrabatt von Ihrem Erstfahrzeug auf Ihren Zweitwagen übertragen werden. Wie sich der Beitrag dadurch ändert, können Sie bei Ihrem Versicherer nachfragen.
Viele Grüße
René Schmidt, CosmosDirekt
Das komm darauf an welche Rabatteinstufung auf dem Erstwagen ist . . Der Zweitwagenvertrag ist ein eigenständiger Vertrag dessen einstufung nur durch den Erstwagen so günstig ist.. Bei der gleichen versicherung abgeschlossen wird der Erstvertrag beendet.. heist in der folge das der zweitwagen zum erstwagen wird dann wird der Versicherer eine neueinstufung auf den zweitwagen zum Erstfahrzeug einfordern,
Du bist eh Vertragsgebunden Meldepflichtig wenn es solche veränderungen gibt , Bei unterschiedlichen Versicherungen könnte es sein das das einige Zeit unbemerkt bleibt wenns aber rauskommt so hast du unberechtigte Rabattsätze erschlichen und das geht in den Straftatbestand des Versicherungsabetruges und führt idR . zur kündigung des Vertrages durch den Versicherer .
Das wiederum hat die Folge das du so einfach keinen Versicherungsvertrag mehr bekommst oder jede Versicherung dich ablehnt und wenn überhaupt nur zu erheblich höheren Preisen eine weiterversicherung möglich wird. das lohnt sich nicht und glaube nicht das Versicherer nicht bei einem Versicherungsnehmer der bei unterschiedlichen Unternehmen Fahrzeuge versichert hat einen regelmässigen Datenabgleich machen. Du must das ja angeben wenn du die zweitfahrzeugeinstufung haben willst.
erst wenn drei / Vier Jahre vergangen sind dan kannst du diesen ermässigten Rabattsatz weiternutzen, aber frage vorher deinen Versicherer wie du dich richtig verhalten mußt. Joachim
vom prinziep her verständlich aber es gibt inzwischen ganz schlaue die auf einen erstwagenvertrag einen zweitwagen zulassen um an die günstigere einstufung zu kommen dann der erstwagen abmelden und schon ist man von 175 % auf 120 % die Versicherer sind aber nicht so dumm wie macher gerné hätte und haben einem solchen treiben in den vertragbedingungen einen riegel vorgeschoben.. wenns klappen sollte es sei euch gegönnt. Joachim
Hallo Alex,
man kann jederzeit einen Zweit-Wagen zulassen und entsprechend auch versichern. Im Normallfall kann allerdings der 2-Wagen maximal in SF-Rabattstufe 5 eingestuft werden. Vorraussetzung ist dabei dass auch der Erstwagen mindestens in SF-Stufe 5 sich befindet.
Diese Konstellation die Du beschreibst gibt es normaler weise nicht.
Wie hoch die einzelnen %-Tarife sind spielt bei der Einstufung keine Rolle.
Jedes Fahrzeug das verkauft oder verschrottet wird, wird bei der Zulassungsstelle abgemeldet bzw. umgemeldet und dadurch wird automatisch der Versicherer benachrichtigt.
Gruß Kematef
Hey alex4neu,
wie lange hast du denn bzw. hat deine Partnerin ihren Führerschein? Falls du oder sie diesen mind. 3 Jahre lückenlos besitzt, kannst du oder sie bei den meisten Versicherern die Führerscheinregelung in Anspruch nehmen mit der Einstufung SF 1/2 und damit bist du nicht mehr auf ein Erstfahrzeug angewiesen!
Ansonsten einfach einen Rabatttausch beantragen!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Was für ein Unsinn.
Jeder kfz-Vertrag ist eigenständig. Ein Tarifwechsel durch Wegfall eines anderen Fahrzeugs gibt es nicht - ist rechtlich überhaupt nicht zulässig.
Jedes Versicherungsunternehmen kann die Einstufung nach seinen eigenen Vertragsbedingungen vornehmen. Meistens richtet man sich allerdings an die Vorgaben des GDV-Verbandes.
Fazit: die Antwort von jiloethe ist völlig falsch. Ein Bezug auf die Ursprungsfrage besteht auch nicht.
Ich frage mich, warum man überhaupt solche langen Texte schreibt, wenn man keine Ahnung hat.
Hängt dies mit der Punktvergabe hier im Forum zusammen ?