HUK24 Zweitwagen versichern, hochstufung auf SF 4 nachträglich möglich?
Hallo Leute,
ich bin bei der HUK 24 versichert und fahre im Moment auf SF 3 mit meinem Erstwagen. Jetzt will ich demnächst einen Zweitwagen anmelden. Jetzt bekommt man ja, falls der erstwagen auf SF4 läuft (was bei mir Jahr nächstes Jahr der Fall wäre) bei dem Zweitwagen ebenfalls SF4. In meinem Fall würde ich aber nur SF1/2 bekommen, weil ich ja im Moment mit meinem Erstwagen auf SF3 laufe.
Also: Wenn ich jetzt dieses Jahr meinen Zweitwagen versichere, kann dieser dann im nächsten Jahr von SF 1/2 auf SF 4 hochgestuft werden? Oder läuft das dann einfach auf der nächsthöheren SF weiter?
Muss ich den wirklich jetzt noch 4 Monate warten, um die SF4 zu bekommen? Habe dem Support schon geschrieben, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Hoffe ihr könnt mir Folgen
lg
4 Antworten
... und sind die 24-iger ohne persönliche Beratung wirklich günstiger? Ich höre immer wieder, dass die HUK Coburg mit Beratung vor Ort oft mehr rauskitzelt. Viel Glück und ist eben so, keine persönliche Beratung bei Internet.
Hallo shorty150188,
Um deine Frage zu beantworten:
Ja du musst noch warten.
Aber…
Wenn du schon an so einer einfachen Frage scheiterst, wie möchtest du denn im „ richtigen Fall“ mit einer Internetversicherung kommunizieren? Du bist komplett auf dich alleine gestellt. Die fressen dich doch.
Da du scheinbar ein begrenztes Versicherungswissen hast, möchte ich dir noch einen Tipp mit auf den Weg geben. Falls du dich doch für HUK24 entscheiden solltest.
Schließe bitte auf KEINEN FALL die SELECT Möglichkeit ab! (Werkstattbindung)
Die HUK/HUK24 darf dir im Falle einer Obliegenheitsverletzung die GESAMTE SchadensZAHLUNG verweigern. Das haben die seit ein paar Monaten, als EINZIGE Versicherung auf dem Markt im Kleingedruckten stehen.
Die SF Einstufung wird nur einmal im Jahr vorgenommen, du wirst also warten müssen, wie jeder andere auch. Zum Rest befrage deine Versicherung.
Muss ich den wirklich jetzt noch 4 Monate warten, um die SF4 zu bekommen?
Wenn die Sondereinstufung in SF4 für den Zweitwagen dies so vorsieht, Ja.