Schadenfreiheitsklasse (SF) bei Versicherungswechsel behalten?
Wollte meinen BMW 335i morgen früh für 3-4 Monate abmelden (Winterschlaf) und die KFZ Versicherung von den restlichen Autos auf eine günstigere wechseln.
Bleibt die SF8 von dem Wagen wenn ich die Versicherung zum Jahreswechsel wechseln sollte und das Fahrzeug derzeit nicht auf der SF versichert ist? Will die SF nicht verlieren aber das Fahrzeug auch nicht jetzt für die Monate angemeldet lassen obwohl es nicht bewegt wird da ich noch ein anderes Auto als Alltagsauto fahre.
4 Antworten
Du hast 2 Fahrzeuge und 2 SF Klassen.
Wenn ein Fahrzeug im Kalenderjahr mindestens für 6 Monate zugelassen wird, und schadenfrei bleibt, dann bekommst du eine SF Klasse dazu.
Du könntest also dein Fahrzeug auch mit Saisonkennzeichen 03-10 o.ä. zulassen. Das wären 8 Monate, folglich bekommst du ein SF dazu. (wenn schadenfrei gefahren)
Weiterhin kann man die SF Klassen unter den Fahrzeugen tauschen. Du solltest sicher stellen, daß das andere Fahrzeug, welches ganzjährig angemeldet ist, den größeren Schadenfreiheitsrabatt bekommt.
Man sollte immer beide Fahrzeuge rechnen. Frag einen Versicherungsmakler, es kostet nichts.
Und was sagt Dein Berater dazu?
Bei meiner Versicherung besteht der Vertrag weiterhin, denn das gute Stück benötigt doch eine kostenfreie Ruheversicherung, oder übersehe ich etwas?
Hey Neox09,
dies kommt auf deine AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) an, bzw. auf den neuen Versicherer wie z.B.:
Im Jahr der Übernahme
Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungs- schutz nicht unterbrochen worden.
b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechungbestand.
c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht.
Bei Übernahme des Schadenverlaufs wird eine aufgrund einer Schadenmeldung noch vorzunehmende Rückstufung berück sichtigt.
Gruß siola55
Auch wenn Du eine bestimmte Zeit keinen PKW angemeldet hast, bleibt der Schadensfreiheitsrabatt erhalten. Auch bei Versicherungswechsel werden die Prozente übernommen. Bei meiner Versicherung ist die Frist für den Verlust des Rabattes auf 2 Jahre ohne Anmeldung begrenzt. Das ist aber von Versicherung zu Versicherung verschieden.
Ich glaube, Du hast vollkommen Recht. Ich habe da irgend etwas durcheinander gebracht.
Bist Du Dir sicher? Und wenn bei meiner die %e besser sind, bekomme ich die oder die bisherigen?
Meine kennt so einen Verfall nach 2 Jahren auch nicht, da habe ich ja wohl Glück.
Hey Mitjast, diese Bedingungen (AKB) mußt du mir bitte mal zeigen...
bei den meisten Versicherern sind dies 7 oder 10 Jahre - manche wenige sogar noch mehr Jahre!!!