Auto als Zweitwagen auf Eltern, aber auf Kind in anderer Stadt zulassen?

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Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten.  Wenn das Auto als Zweitwagen in einer sondereinstufung der SF klasse versichert werden soll, dann muß Halter und Versicherungsnehmer identisch sein und Du must als berechtigter Fahrer eingetragen sein. In dem Fall ist als Kennzeichen nur der Zulassungsbezirk deiner Eltern möglich.  alternativ besteht die Möglichkeit das Kfz auf dich zuzulassen und als Kundenkind oder als Neukunde ohne Übernahme einer SF klasse eine sondereinstufung der SF klasse zu bekommen.  Oft ist es günstiger wenn Halter und Versicherungsnehmer die gleiche Person sind.  Was in deinem Fall die günstigste Möglichkeit ist kann Dir nur der Versicherungskaufmann Deiner Versicherung sagen, er kennt die Möglichkeiten die deine Versicherung bietet, berät dich über den richtigen Umfang deiner Versicherung und hat darüber hinaus ein Rabattbudget um dir weitere Nachlässe zu gewähren. Darüber hinaus gibt es auch mehr als eine Versicherungsagentur in deiner Nähe bei denen Du dir ein Gegenangebot erstellen lassen kannst

Wenn Du den "Zweitwagen" Deiner Eltern nutzt, mußt Du diesen nicht ummelden. Du fährst ihn lediglich am neuen Wohnort.

Außerdem muß bei Umzug auch kein Kennzeichenwechsel mehr stattfinden. Du kannst also durchaus in München gemeldet sein umd fährst weiterhin Dein Hamburger Kennzeichen.

Auto ummelden bei Umzug - Neuregelung ab 2015 - ImmobilienScout24

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Zulassung auf Person A in Ort B und Versicherung auf Person C an Ort D ist möglich. Person C zahlt dann die Ortsklasse von Ort B. Solltest also vorher überprüfen, an welchem Ort der Wagen günstiger zugelassen werden kann.

Der Unterschied in den Versicherungsprämien kann schon heftig sein.

Wurde dies wirklich von dem Berater so empfohlen?

Meine benötigt zu Beginn für ein ZF die SF 4 und 48% Beitrag.

Du bekommst bei Deiner Variante dann bestimmt die SF 1/2 und mehr %e und höhere Kosten, weil Halter nicht der VN, sondern das Kind ist. Viel Glück.

Das geht prinzipiell. Beachte allerdings, dass viele Versicherungen teilweise dramatische Zuschläge verlangen, wenn VN und Halter nicht die selbe Person sind.