Ersteinrichtungsgeld möglich?
Hallo!
Man nehme an Person X, wohnhaft in NRW, U25, lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter. Bedingt durch ein Studium muss Person X demnächst in die erste eigene Wohnung ziehen. Diese muss nicht beim JobCenter abgesegnet werden, da sie durch BAföG finanziert wird. Hat diese Person X Anspruch auf Ersteinrichtungsgeld, da ja nur das ehemalige "Kinderzimmer" vorhanden ist und weder Mutter noch Person X die Möglichkeit haben Geld zurückzulegen, da ALG2 sehr niedrig ist?
7 Antworten
Hallo, Da Person X keine Leistungen vom JobCenter bezieht, sondern BAföG bezieht und somit ermutlich auch nicht beim JC gemeldet ist, ist es fraglich, dass hier eine Erstausstattung bewilligt wird. Hat Person X auch an andere Leistungen wie z. B. Wohngeld gedacht?
Nein, das hat sie nicht. Aber sie kann sich ja nach und nach ein paar Möbel kaufen, es gibt vielen schon gebraucht.
Nein, eine Ersteinrichtung auf Kosten der Allgemeinheit gibt es für dich nicht. Du hast aber die Möglichkeit, mit einem Bezugsschein (vom Sozialamt) Einrichtungsgegenstände aus einem gemeinnützigen Möbellager für kleines Geld zu beziehen. Über Kirchengemeinden und Karitative Einrichtungen gibt es so etwas oft auch aus Spenden; desgleichen werden in den Tageszeitungen oft Möbel und anderes gegen Abholung angeboten. Falls du einen Wohnheimplatz bekommst, brauchst du erst mal gar keine Möbel; auch nicht in einer möblierten "Bude".
Eine Bitte noch: Nicht so geschraubt herumeiern, wenn es dich selbst betrifft. Für den Leser ist das nur nervig und mancher verkneift sich die Antwort. Oder hättest du die Antworten lieber in der 3. Person Singular Futur II Konjunktiv?
Lol Waschmaschine haben die wenigstens Studenten
Ich möchte hier ja nicht den Schiedsrichter spielen - trotzdem: 1. als Student bekomme ich ich BaFöG und muß daimit zurechtkommen - einen Anspruch auf eine eigene Wohnung hat ein Student explizit nicht (es gibt WGs, Studentenwohnheime, möblierte Zimmer), egal ob er 20 oder 30 ist 2. In der Sache hat der Schlaufuxx durchaus recht - ob Bares oder Gutscheine - beides wird aus Steuermitteln finanziert und damit von der Allgemeinheit
Was außer Wohngeld möglich ist, entscheidet das Jobcenter - da diese Person X vor dem Studium Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft war, also über dieses (ebenfalls durch die Allgemeinheit) finaziert wurde
Möglicherweise, das muss geprüft werden. Ebenso wäre ein Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft möglich, wenn die Miete nicht völlig durch BAföG abgedeckt werden kann.
Frag mal beim Sozialamt nach, die werden dir das sicher sagen können.
Ich glaube sowas wie das Sozialamt gibt es doch nicht mehr, zumindest in NRW?!
mit Sicherheit wurde das Sozialamt auch in Nordrhein/Westfalen nicht abgeschafft.
Sozialämter gibt es immer noch, immerhin soll in DE ja keiner hungern oder frieren. Es gibt auch Leute die nicht arbeiten können und komplett Arbeitsunfähig sind, die würden vom JC keinen cent bekommen, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen. Also muss einer einspringen und das ist das Sozialamt. Rentner dessen Geld nicht reicht bekommen übrigens auch vom Sozialamt Geld, diese Ämter muss es also Bundesweit geben, da H4 nur für Arbeitsfähige da ist. Was den monatlichen Satz angeht unterscheidet sich das nur nicht.
Alles in allen denke ich das du beim Sozialamt gute Chancen hast geld zu bekommen und wenn es "nur" auf Darlehensbasis ist. Wenn ich U25 bin und von zu Hause ausziehen muss weil ich einen Job habe der mich zum umziehen "zwingt" zahlt das Jobcenter doch auch, dann sollte bei Studenten doch auch etwas übernommen werden. Ansonsten bei Varitas und co nachfragen die verschenken vieles, grade wenn die ihr Lager leer bekommen wollen weil zuviel neues reinkommt aber kaum etwas abgegeben wird.
Zunächst einmal, nicht so herablassend! Auf Kosten der Allgemeinheit wollte hier sowieso niemand etwas!!! Es geht hierbei nicht um eine neuwertige Ersteinrichtung, selbstverständlich würden die Möbel im Sozialkaufhaus gekauft werden, mit Gutscheinen, da dies laut Gesetz zumutbar ist. Lediglich bei Hygiene Artikeln, in diesem Fall Kissen, Bettzeug, etc. ist eine Neuanschaffung legitim. Es geht hier nicht um Luxus, Extrawünsche oder sonst was. Es geht darum unter humanen Bedingungen leben zu können, sprich: Herd, Waschmaschine, Spüle, Bett, Schrank, Tisch, Stuhl, Lampe etc. Außerdem frage ich absichtlich distanziert, da es sich tatsächlich nicht um meine Person handelt und ich weitere Nachfragen bezüglich der Person nicht beantworten könnte ;)