Alg2 abmelden - Kontoauszüge bzw. andere Belege?
Hallo, ich (18) bilde mit meiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft. Sie ist Frührentnerin und bezieht Aufstockendes Hartz 4, da ihre Rente nicht für uns beide ausreicht. Ich gehe Ende Juli vom Gymnasium und fange dann auch gleich einen Job an. Das aufstockende Hartz 4 brauchen wir also nicht mehr. Kann meine Mutter uns bzw sich einfach so vom Amt abmelden? Muss sie noch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen, auch wenn wir dann keine fortwährende Leistung mehr beziehen? Muss ich eine Lohnabrechnung bzw irgendeinen Beweis vorlegen, dass ich Arbeit habe? Vielen Dank!
2 Antworten
Solange ihr Leistungen bezieht muss deine Mutter / du auch ihren Mitwirkungspflichten nachkommen !
Dazu zählt also auch das jede Veränderung in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen umgehend mitgeteilt und nachgewiesen werden muss,also auch deine Beschäftigungsaufnahme.
Wenn sich dann herausstellt das ihr keine Unterstützungen mehr braucht dann wird euer aktueller Bescheid aufgehoben bzw.eine evtl.Weiterbewilligung dann abgelehnt.
Dann müssen auch keine Nachweise mehr erbracht werden,wenn nichts mehr bezogen wird.
Nein. Wenn ihr keine finanzielle Unterstützung mehr haben wollt weil ihr meint ihr kommt mit dem Geld dann aus reicht ein Anruf bei der Hotline. Da sagst du das du ab da und da Arbeitest und fertig.
Bitte was?
Wenn Sie zum 01..... des Monats einen neuen Job annimmt, reicht n Anruf. Das Amt hat kein Recht in zukunft zu wissen was bei der Dame geht. Es kann sein das das Jobcenter Kontoauszüge der Vergangenheit fordert, was aber selten bis nie passiert.
Möchte sie eine neue Berechnung haben, dann muss sie was vorlegen. Wenn sie aber nicht vorhat weiterhin Geld vom Amt zu beziehen wieso sollte sie dann Rechenschaft ablegen müssen?
"Natürlich müssen auch erst mal weiterhin Nachweise erbracht werden,auch
für die Zukunft,denn es muss ja geprüft werden ob dann durch das
evtl.Einkommen dann Leistungen zu unrecht bezogen worden und demnach
dann eine Rückforderung auf sie zukommen würde."
Dein Text bezieht sich auf die Aussage wenn sie jetzt einen Job annimmt und zusätzlich Hartz IV haben will. Das möchte sie aber ja nicht. Ergo: Es geht das Amt nichts an! Ich bin Ehrenamtlicher Betreuer und habe genug mit dem Jobcenter zu tun. Dazu handelt es sich hier um die Ergänzende, nicht die komplette Grundversorgung.
Lasst euch nicht immer so einnullen von dieser institution. Die haben weniger Rechte und mehr Pflichten als ihr glaubt..
Hi Itchi,
ich sehe deine Antwort jetzt erst, sorry. Aufjedenfall danke dafür, hat mir sehr weitergeholfen
Bitteschön :)
So einfach wie du dir das denkst ist es sicher nicht !
Natürlich müssen auch erst mal weiterhin Nachweise erbracht werden,auch für die Zukunft,denn es muss ja geprüft werden ob dann durch das evtl.Einkommen dann Leistungen zu unrecht bezogen worden und demnach dann eine Rückforderung auf sie zukommen würde.
Denn hier gilt das Zuflussprinzip,dass betrifft das Einkommen,danach kommt es darauf an für welchen Monat wie viel Leistungen bezogen worden und wann und wie viel Einkommen auf dem Konto im jeweiligen Monat einging.
Danach wird dann berechnet ob ihnen noch etwas zustand oder nicht.