u25. ausziehen. sind folgende Gründe genug? oder sollte ich mit einem "nein" rechnen?

7 Antworten

...meine Tochter ist 18 Jahre alt und befindet sich im Abitur.(12.Klasse)

Ich bin von ihrem Vater geschieden.Ich bin nach der Scheidung 180km vom Heimatort weggezogen.Aufgrund unüberbrückbarer Differenzen hat mein Exmann unsere Tochter "an die Luft" gesetzt.

Da meine Tochter sich hier bei mir in der neuen Umgebung ohne ihre Freunde etc nicht wohlfühlt und auch in Schulausbildung ist im Heimatort gab es nur die Option in eine eigene Wohnung zu ziehen.Sie selbst hat kein Einkommen, bezieht aber Unterhalt vom Vater sowie Kindergeld.Aufstockend bezieht sie Bafög.

Da deine Eltern wohl laut deiner Schilderung keinen Unterhalt zahlen können wirst du Anspruch auf öffentliche Gelder haben.

Das Kindergeld steht dir auf jeden Fall zu sowie Bafög.Das Jugendamt muss dich hier tatkräftig unterstützen.Meine Tochter wohnt in einer eigenen Wohnung.

Das wird klappen!Ich wünsche Dir alles Gute

YML92 
Beitragsersteller
 28.04.2015, 14:39

Tut mir leid. Falschen smiley gedrückt. Sollte der gute smiley sein

Hi, warte einfach ab.

Wenn aber ein "nein" kommt gibt es noch andere Möglichkeiten.

Ausziehen, Kindergeld 184€ bekommen und einen 450€ Job machen. Dazu kannst du ggf. noch Wohngeld bekommen (wenn dein Einkommen und Miete stimmt - siehe Wohngeldrechner). Für Wohngeld brauchst du aber den Minijob, da du ohne Einkommen kein Wohngeld bekommst.

Ab Oktober kannst du je nach Elterneinkommen Bafög bekommen.

So würde es nämlich auch wunderbar gehen.

Oder du wartest bis Oktober ab. Die Situation war schon länger so, die paar Monate mehr machen den Kohl jetzt auch nicht mehr fett.

comedyla  27.04.2015, 17:42

ps. Wenn du zum WS studieren willst, kannst du auch noch keinen Studienplatz haben. Fristen enden da erst Mitte Juli und die Zusagen kommen dann auch erst meist August-September.

YML92 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 17:56
@comedyla

Danke. Das sind ne menge Ratschläge. Und dass mit dem Studienplatz weiß ich auch schon :D danke nochmal :)

Wenn das Jobcenter ein Gutachten des Jugendamtes sehen möchte, bevor es eine Zusicherung nach SGB II § 22 Absatz 5 für Leute unter 25 gibt, dann ist das ja verständlich.

Der Sachbearbeiter des Jobcenters schaut sich dann das Gutachten an - oder noch weitere Gutachten, die du ihm bringen kannst (von Ärzten, Lehrern, Pfarrern, Psychologen usw.), und dann entscheidet der Sachbearbeiter,

ob das Jobcenter für dich Miete und Heizung in einer eigenen Wohnung bezahlt und vollen Regelbedarf ALG II (statt nur 80 %) oder nicht.

Wenn du mit dieser Entscheidung nicht zufrieden bist, steht dir der übliche Rechtsweg offen: Zunächst Widerspruch beim Amt selber, danach Klage beim Sozialgericht. Im Eilfall hat auch eine sofortige Eilklage Aussicht auf Erfolg - also ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Mit 20 noch zu Jugendamt? Du kannst dich frei bewgen. Wenn es so schlimm ist WISO zieht Mamma nicht mit aus ?? Die Sache mit der eigenen Wohnung wird oft leider abgelehnt, Wiehl die davon ausgehen, dass du Schwierigkeiten hasst eine Wohnung zu hallten, und mit den Studium ist für die erkennbar, dass sich deine finanzielle Situation nicht ändern wird.

libmar  27.04.2015, 18:03

Kein Problem mach denen klar dass du in Kürze eine Stelle bekommen wirst, wo du auch eigenes Geld hasst, ich war mal mit einen , in deinen Alter dort, man hat ihn zur Wohnungshilfe weiter geschickt, dort meinten die, viele Jugendliche bekommen eine Wohnung und können nicht dafür sorgen, dass sie diese Wohnung auch hallten können, hebe dich von diesen Vorwurf weg und zeige dass du entschlossen bist, dein Studium solltest du hervorheben, dass du mit einen Abschluss finanziell gut stehen würdest und du nebenbei eine Nebentätigkeit aufnehmen willst.

libmar  27.04.2015, 18:04

Kein Problem mach denen klar dass du in Kürze eine Stelle bekommen wirst, wo du auch eigenes Geld hasst, ich war mal mit einen , in deinen Alter dort, man hat ihn zur Wohnungshilfe weiter geschickt, dort meinten die, viele Jugendliche bekommen eine Wohnung und können nicht dafür sorgen, dass sie diese Wohnung auch hallten können, hebe dich von diesen Vorwurf weg und zeige dass du entschlossen bist, dein Studium solltest du hervorheben, dass du mit einen Abschluss finanziell gut stehen würdest und du nebenbei eine Nebentätigkeit aufnehmen willst.

YML92 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 17:05

Es geht ja darum dass mir eine Wohnung etc bezahlt werden müsste. Ich kann mir selber keine Wohnung leisten... meine Mutter soll das für sich selbst wissen oder entscheiden, was sie macht. Ich selber möchte jedenfalls nicht mehr mit ihr und meinem Vater zsmn leben 

Also nur wegen Streit und weil ihr Vater Alkoholiker ist reicht nicht Wenn ihr Vater oder ihre Mutter sie schlagen das wäre ein Grund. Ich denke das wird nicht klappen. Arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiß ich das.

YML92 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 16:15

Kann ich das nachträglich noch beichten? Wie geschrieben, meine Mutter saß dabei. Mir war das ganze Gespräch schon sehr unangenehm mit ihr neben mir. Da hab ich mich nicht getraut zu sagen, dass sie auch schon handgreiflich geworden ist 

Eisblumezwei  27.04.2015, 18:07
@YML92

Ja natürlich sie können selber zum Jobcenter gehen, dort ihr Anliegen schildern, dann bekommen sie einen Termin. Ist immer besser persönlich hinzugehen. Jedoch brauchen sie für die Handgreiflichkeiten Nachweise, sonst könnte ja jeder hingehen und das sagen. Ein Attest oder Unterlagen vom Jugendamt die die Situation kennen. Oder ein Schreiben vom Arzt das er den Auszug bei ihren Eltern für nötig hält. Das müssen sie im Termin mit dem Jobcenter alles besprechen.