Ersteinrichtungsgeld auch bei nicht erster Wohnung?

3 Antworten

Geld gibt es nur auf Antrag bei Bedürftigkeit. Dabei ist es egal ob die 1 oder 5.Wohnung du beziehst.

Wichtig im Antrag ist jedes teil einzelnd zu nennen und mit einem Preis zu benennen. 

Es reicht also nicht die Formulierung Küche aus sondern es bedarf einer genauen Aufzählung aller Möbel oder Kleinteile

Hier hilft es sich eine genaue Liste zu erstellen 

Ich habe damals als Erstzahlung 3800 Euro und als Zweitzahlung 1800 Euro bekommen.

Wenn du dem JobCenter erklären kannst, wieso du erneut eine "Erstausstattung" benötigst, ist das möglich.

Und welche Begründung möchtest Du dem JC für Deinen Umzug von "Deiner" 2. in die 3. Wohnung geben?

Mit welchen Möbeln lebst Du jetzt?

LaiKeinePlaene 
Beitragsersteller
 10.12.2017, 23:00

An sich muss ich dann wegen hoffentlich neuer Ausbildung umziehen und falls ich da nicht dran kommen sollte muss ich eigentlich aus meiner jetzigen Wohnung auch raus, die ist recht bescheiden, sagen wir es mal so

Ich habe ein geliehenes Bett(welches ja dann zurückgegeben wird beim Umzug), einen Tisch, ein Regal, eine Vitrine, ein Stuhl, ein Sessel und n kleines Teil für Unterlagen