Ersteinrichtungsgeld auch bei nicht erster Wohnung?
(Ja ich weiß die Frage ist etwas krumm gestellt, seid bitte gnädig ^^')
Es geht darum, ich war zu der Zeit in der ich ausgezogen war in einer Ausbildung und habe kein Einrichtungsgeld damals bekommen.
In der Zwischenzeit musste ich auch aus der ersten Wohnung wegen eines Wasserschadens ausziehen und plane halbwegs in eine komplett andere Stadt zu ziehen(je nachdem was sich privat ergibt usw), das heißt ich würde in meine theoretische dritte Wohnung ziehen und habe über mein Ausbildungsgeld damals und das bisschen h4 was ich habe nicht wirklich was an Möbeln kaufen können und in beiden Wohnungen eingebaute Miniküchen gehabt, weshalb ich nicht einmal eine Küche oder Waschmaschine, usw habe.
Meine Frage ist dann, habe ich noch eine Chance, falls es auf eine komplett uneingerichtete Wohnung hinausgeht, die Chance auf Einrichtungsgeld? (sollte etwas unklar sein, kann man mich dazu ja auch fragen, ich beisse nicht :D )
3 Antworten
Geld gibt es nur auf Antrag bei Bedürftigkeit. Dabei ist es egal ob die 1 oder 5.Wohnung du beziehst.
Wichtig im Antrag ist jedes teil einzelnd zu nennen und mit einem Preis zu benennen.
Es reicht also nicht die Formulierung Küche aus sondern es bedarf einer genauen Aufzählung aller Möbel oder Kleinteile
Hier hilft es sich eine genaue Liste zu erstellen
Ich habe damals als Erstzahlung 3800 Euro und als Zweitzahlung 1800 Euro bekommen.
Wenn du dem JobCenter erklären kannst, wieso du erneut eine "Erstausstattung" benötigst, ist das möglich.
Und welche Begründung möchtest Du dem JC für Deinen Umzug von "Deiner" 2. in die 3. Wohnung geben?
Mit welchen Möbeln lebst Du jetzt?
An sich muss ich dann wegen hoffentlich neuer Ausbildung umziehen und falls ich da nicht dran kommen sollte muss ich eigentlich aus meiner jetzigen Wohnung auch raus, die ist recht bescheiden, sagen wir es mal so
Ich habe ein geliehenes Bett(welches ja dann zurückgegeben wird beim Umzug), einen Tisch, ein Regal, eine Vitrine, ein Stuhl, ein Sessel und n kleines Teil für Unterlagen