Ausziehen und Alleine wohnen mit 18?
Hallo,
Ich möchte wenn es möglich ist so schnell wie möglich mit 18 Ausziehen. Ich bin dann wahrscheinlich schon in einer Ausbildung und möchte auf eigenen Beinen stehen. Meine Mutter ist damals auch mit 18 ausgezogen und hat irgendwie Unterstützung bekommen. Jetzt ist meine Frage ob es möglich wäre irgendwie Unterstützung zu bekommen da ich denke das mein Ausbildungsgeld noch nicht für eine eigene Wohnung reichen würde,ich möchte ja meinen Eltern schließlich nicht länger auf der Tasche sitzen.
LG
9 Antworten
Für die Unterstützung sind Deine Eltern zuständig bis zum Ende Deiner Erstausbildung. Wenn die zuwenig Einkommen haben kannst Du BAB beantragen. Ab Auszug steht Dir noch das Kindergeld direkt zu.
Sobald das volljährige Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt hat es Anspruch darauf das Kindergeld direkt zu erhalten.
Den Eltern steht es zu solange das Kind in ihrem Haushalt lebt.
deine Eltern dürfen dich gerne finanziell unterstützen.
Warum sollte ich als Steuerzahler dein Leben finanzieren..........
Irgendwie bezieht sich erstmal auf Deine Eltern, die für Dich noch unterhaltspflichtig sind. Das muss aber nicht in Form von Geld sein, sondern kann in Form von Wohnbereich und Verköstigung zu Hause sein. Sie sind nicht verpflichtet Dir eine Wohnung zu finanzieren.
Du kannst natürlich Ämter abklappern, aber die werden erstmal prüfen, ob es wirklich notwendig ist auszuziehen. Wenn ausreichend Platz ist und Du bei Deinen Eltern wohnen kannst, dann wirst Du keine Mietzuschüsse erhalten. Alternative ist neben der Ausbildung noch arbeiten gehen, das ist dann allerdings die harte Tour.
Ich bin bereits mit 16 ausgezogen und aktuell auch noch 16.
Deine Eltern sind weiterhin Unterhaltspflichtig.
Dir stehen folgende Dinge zu:
- Kindergeld (bis 25)
- Wohngeld
- BAB
- evtl. BAFÖG
Damit bekommst du locker dein Geld zusammen für's wohnen und zum Leben. Da kann ich ja aus eigener Erfahrung sprechen ;) Und ich habe eine sehr geringes Ausbildungsvergütung ;)
Die ersten 3 Faktoren bekommt man unter geringfügigen Bedingungen. Nicht gerade schwer.
Das sind Einzelfallentscheidungen, es kommt auf die Familienverhältnisse an.
Die aufgeführten Sachen bekommt man nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Unterstützung bekommst Du von Deinen Eltern! Sie sind für Dich (auch finanziell) zuständig, so lange Du Deine erste Ausbildung noch nicht beendet hast. Warum sollte also die Allgemeinheit für Dich aufkommen, nur weil es Dein persönlicher Wunsch ist, eine eigene Wohnung haben zu wollen? Entweder kannst Du sie Dir während Deiner Ausbildung leisten - oder eben nicht! Und dann sind aber Deine Eltern in der Pflicht!
Nein, nur wenn die Eltern weniger als 192 Euro monatlich Unterhalt zahlen würden, kann ein Abzweigungsantrag gestellt werden. Ansonsten - anspruchsberechtigt sind die Eltern.