Erste Tätigkeitsstätte - Studium - Praktikum?

1 Antwort

Entscheidend für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass neben dem Ort der beruflichen Betätigung ein ( Haupt-) Wohnsitz (abseits der Studienorte) besteht und dass man anteilig die Kosten dafür mitträgt. Wie es darum bestellt ist, geht aus der Frage nicht hervor.

Xanesse 
Beitragsersteller
 05.03.2018, 17:38

Hi, danke dir für die Antwort, die Frage geht nicht in Richtung doppelte Haushaltsführung-die liegt für mich auf der Hand. Sondern in die Richtung Gilt ein 3-monatiges Praktikum als erste Tätigkeitsstelle und wenn ja, wie erbringe ich am geschicktesten den Beweis für die Anzahl der Tätigkeitstage im Praktikum vor Ort und muss ich die Tätigkeitstage an der Universität beweisen?