Erste Tätigkeitsstätte - Studium - Praktikum?
allo Steuer Community,
ich habe meine Einkommensteuer für die letzten Jahre meines Studiums abgegeben.
Hintergrund:
Während des Studium in BS hatte ich dort einen eigenen Hausstand inkl eigener Wohnung.
Nun habe ich mehrere Praktika (3 Monate Inland, eines 6 Monate Ausland) durchgeführt und dort eine eigene Wohnung
mit Hausstand unterhalten.
Nun fordert das Finanzamt eine Bescheinigung entsprechend: hhttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung\_VMA\_fuer\_FA.pdf" target="_blank">ttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung_VMA_fuer_FA.pdf - sorry für den Fremdlink.
Jetzt tauchen bei mir mehrere Fragen zur Argumentation auf - ich gehe mal davon aus, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt und ich das Studium als erste dauerhafte Tätigkeitsstätte und Lebensmittelpunkt deklarieren würde:
- Gilt ein Kurzzeitpraktikum als erste Tätigkeitsstätte? - wenn nicht, muss ich dann die Bescheinigung über Arbeitstage, Auswärtstage, etc. vom Praktikantenunternehmen für das Finanzamt einholen?
- Betrifft es eine doppelte Haushaltsführung, ob das Kurzzeitpraktikum eine erste Tätigkeitsstätte ist oder nicht in Bezug auf Verpflegungspauschale, Heimfahrten, etc.?
- Welche Kosten kann ich absetzen: Ich habe Verpflegungspauschale, Pendlerpauschale am Ort Praktikum, Miete, Heimfahrten, ... als Kosten geltend gemacht.
Ich danke recht herzlich für die Antworten!
Herzliche Grüße
1 Antwort
Entscheidend für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass neben dem Ort der beruflichen Betätigung ein ( Haupt-) Wohnsitz (abseits der Studienorte) besteht und dass man anteilig die Kosten dafür mitträgt. Wie es darum bestellt ist, geht aus der Frage nicht hervor.
Hi, danke dir für die Antwort, die Frage geht nicht in Richtung doppelte Haushaltsführung-die liegt für mich auf der Hand. Sondern in die Richtung Gilt ein 3-monatiges Praktikum als erste Tätigkeitsstelle und wenn ja, wie erbringe ich am geschicktesten den Beweis für die Anzahl der Tätigkeitstage im Praktikum vor Ort und muss ich die Tätigkeitstage an der Universität beweisen?